(openPR) Das AGG, kurz für Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist seit August 2006 inkraft und sorgt nun für teurere Beiträge bei den privaten Krankenversicherern ab Januar 2008.
Das Gesetz sieht vor, dass niemand aufgrund seiner Rasse oder Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden darf und das gilt sowohl im Arbeitsleben als auch im Zivilrechtsverkehr.
Für die PKV bedeutet das, dass keinem der Zugang zur PKV aus einem der im AGG genannten Gründe verwehrt werden darf, dass unterschiedliche Beiträge bei Männern und Frauen sind nur dann zulässig sind, wenn die Versicherer nachweisen können, dass die Rechnungsgrundlagen für Männer und Frauen unterschiedlich sind, wobei das gerade für Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten nicht gelten darf, denn lt. AGG ist es unzulässig aufgrund der so genannten S-Kosten Beitragsunterschiede zwischen Männern und Frauen zu kalkulieren.
Die Anpassungen zum 1.1.2008 führen bei Männern, sofern es sich um eine Anpassung aufgrund der Umsetzung des AGG's handelt zu einer Verteuerung der Beiträge, während bei Frauen sich die Beiträge sogar reduzieren können, denn beispielsweise werden die S-Kosten auf Männer und Frauen gleichermassen verteilt.
Unabhängig davon, ob die Anwendung des AGG sich für einen persönlich positiv oder negativ auswirkt, sollte man nicht länger weiter steigende Beiträge seines “Alt-Tarifes” hinnehmen, sondern durch einen gezielten Tarifwechsel den Beitrag zur PKV um bis zu 60% reduzieren. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung von tarifWechsel24.de zeigt langjährig PKV-Versicherten, die zur Generation 50plus zählen, wie sie das erreichen können.

















