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Der EU-Führerschein - Möglichkeiten und Unmöglichkeiten -

20.08.200723:10 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Immer wieder sind Veröffentlichungen und Artikel zu finden, die das Thema EU-Führerscheintourismus neu beleben und die Thematik so aufbereiten, als ob eine Person, die derzeitig einen EU-Führerschein legal erwirbt, schon alleine deswegen straffällig würde.



In Übereinstimmung mit mehreren Verkehrsrechtlern muss diesen Aussagen widersprochen werden.

Auch wenn es den Regierungen und Verwaltungen mancher Länder ein Dorn im Auge ist, sind Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2009 legal in einem anderen EU-Staat erworben werden, gegenseitig anzuerkennen.

Bis zu diesem Zeitpunkt werden vor allem die für den Führerscheintourismus bekannten Staaten, wie Tschechien, Ungarn, Polen, Ukraine, Rumänien und Bulgarien ihre Vorschriften schrittweise verschärfen. Zum anderen ist es logisch, dass die davon profitierenden Fahrschulen vor Ort ihre Preise mit dem Näherrücken des „magischen“ Datums 19.01.2009 deutlich anheben werden.

Und in einigen Staaten sind die Hürden bereits heute so hoch, das es für deutsche Interessenten uninteressant, wenn nicht sogar unmöglich ist, einen EU-Führerschein zu erwerben. Hierzu zählen zum Beispiel Italien, Spanien, Österreich und die Niederlande.

Dennoch bleibt der Erwerb noch vorläufig grundsätzlich legal.

Voraussetzungen für den Erwerb einer legalen EU-Fahrerlaubnis sind vor allem folgende Punkte:
1. Dass die Wohnsitzregelung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eingehalten wird, sprich: ein ordentlicher Wohnsitz vor Ort für mindestens 185 Tage nachgewiesen werden kann.
Das bedeutet: Sie müssen vor Ort gemeldet sein mit Aufenthaltsgenehmigung und einer Meldeadresse. Schon allein aus diesem Grunde ist Ihre persönliche Anreise zur Anmeldung und Beantragung Ihres Aufenthaltes zwingend erforderlich.
2. Dass im eigenen Land zum Zeitpunkt der Prüfung weder ein Fahrverbot noch eine Führerscheinsperre bestehen.
3. Zudem ist es wichtig, dass im Heimatland kein Verwaltungsakt zur (Wieder-) Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis im Gange ist.

Für Interessenten eines EU-Führerscheines hier noch ein paar nützliche Tipps:
1. Ohne persönliche Anreise kann es sich nicht um einen legalen Führerschein handeln, denn Sie persönlich müssen einige Dokumente vor Ort bei Behörden unterzeichnen!
2. Lassen Sie sich nicht von Angeboten „leimen“, die Ihnen einen gültigen Führerschein bis hin zur Aushändigung innerhalb kurzer Zeit versprechen. Für diese Art Führerschein kann Ihnen kein Anbieter im Falle eines Falles Rechtssicherheit und Bestandschutz garantieren!
3. Bedenken Sie, dass bei der Umgehung der 185-Tage-Regelung die Nutzung Ihrer frisch erworbenen Fahrerlaubnis einen Straftatbestand darstellen kann!
4. Versichern Sie sich, dass keine versteckten Folgekosten entstehen können, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Leistungen in dem jeweiligen Angebot enthalten sind.
5. Bevorzugen Sie Anbieter, die ihren Firmensitz in Deutschland haben, ansonsten haben Sie im Falle einer Rechtsstreitigkeit schlechte Karten.
6. Wenn möglich, bestehen Sie vor Vertragsabschluss auf einem persönlichen Gesprächstermin mit Ihrem Berater oder Vermittler.

Fazit: Noch gibt es legale Möglichkeiten zum Erwerb eines EU-Führerscheines, achten Sie einfach darauf, dass Sie Ihr Geld sinnvoll investieren. Manchmal ist es insgesamt betrachtet günstiger, direkt ein gutes Produkt oder eine seriöse Dienstleistung zu einem auf den ersten Blick höheren Preis zu erwerben, als im Nachhinein festzustellen, dass Sie immer mehr Geld nachschießen müssen oder nicht das für Ihr sauer verdientes Geld erhalten, was Sie geglaubt haben zu erwerben.

Bodenstaff Consulting
Vertretungsberechtigter:
Silvan Bodenstaff
Tel: 02159-922748
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Auf der Geest 1a * 40668 Meerbusch

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