(openPR) So lautete der Titel des Monats in der Zeitschrift Heilberufe Online im September 2005 und zielte damit auf eine immer mal wieder geführte Diskussion ab:
„Brauchen Pflegende eine Pflegekammer? Immer wieder wird darüber unter Berufsvertretern hierzulande diskutiert. Eine Pflegekammer sei sinnvoll, weil nutzbringend für die ganze Gesellschaft, betonen die Befürworter. Unnötig, weil unwirksam und zu bürokratisch, halten die Kritiker entgegen.“
Quelle: Heilberufe online >>> http://www.heilberufe-online.de/pflege/heilberufe-aktuell/heilberufe-thema-archiv/thema0905.html
Die Diskussion könnte nach dem vorgelegten Gutachten 2007 des SVR zur Begutachtung des Gesundheitswesen neue Impulse erhalten, zumal dieses GA allgemein von den Berufsverbänden als ein „Meilenstein“ gewertet wird und neben dem Ruf nach den Vorbehaltsaufgaben für die Pflege könnte es daher nahe liegen, ebenfalls an die Notwendigkeit der Etablierung von Landespflegekammern und einer Bundespflegekammer zu erinnern. Dies wäre insofern ein konsequenter Schritt, denn mit der Schaffung eines dualen Systems, mit dem die Pflegeberufsverbände sich um einen Aufstieg in der allgemeinen Professionalisierungsskala analog dem der Ärzteschaft bemühen, scheint es zwingend geboten zu sein, trotz aller Entbürokratisierungsdebatten neue bürokratische Strukturen zu schaffen. In diesem Zusammenhang könnte die erste Facharztentscheidung des BVerfG Anlass zum Nachdenken bieten, ob es Sinn macht, Pflegekammern neben den Ärztekammern zu etablieren, zumal derzeit immer noch Anamnese, Diagnose und die Therapie (einschl. der Behandlungspflege) originäre ärztliche Aufgaben sind. Gerade mit dieser sog. Facharztentscheidung hat das BVerfG „eine Bresche in die Arkana und Interna der Berufsverbände geschlagen“. Mit den Worten Häberles darf auch gegenwärtig daran erinnert werden, dass es „von der Demokratie im Kleinen“ oft nur ein kleiner Schritt zu „ständischen Privilegien mit angemaßter Exklusivität“ ist. Verbandspolitik ist nicht immer mit den berufsspezifischen Interessen deckungsgleich und gelegentlich ermangelt es an hinreichender demokratischer Legitimation. Eine Zwangsmitgliedschaft ist keine notwendige Bedingung für einen Professionalisierungsprozess in der Pflege und der allgemeine Trend zur Akademisierung vermag hierüber nicht hinwegzutäuschen.
Lutz Barth




















