(openPR) Juristendeutsch muss Geschäftsführer in mittelständischen Firmen nicht erschrecken
München, 07.08.2007 - Das Buzzwort »Compliance« steht vereinfacht dafür, dass Daten gemäß interner oder externer Regeln abgelegt, geschützt, wiederauffindbar und bei Bedarf zu jedem Zeitpunkt verfügbar sein müssen. Dies beinhaltet Primärspeicher, Backup und Recovery, Archiv und die zugehörigen Regelsätze. Klingt einfach, ist in der Praxis aber komplex und bereitet Unternehmen heftige Kopfschmerzen. Im Online-Workshop von speicherguide.de – das Storage-Magazin, erklären Experten die Grundgedanken von Compliance und zeigen einen praxisgerechten Lösungsansatz für den Mittelstand auf.
Die Industrie erfreut Unternehmen in schöner Regelmäßigkeit mit einem neuen Hype. Aktuell wird das Compliance-Gespenst heraufbeschworen. IT- und vor allem Storage-Hersteller bzw. -Anbieter mahnen mit erhobenem Zeigefinger: »Geschäftsführer, die gesetzliche Richtlinien nicht einhalten, stehen mit einem Bein im Gefängnis.« Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Materie komplex und undurchsichtig.
»Compliance muss für den Mittelstand kein Hexenwerk sein«, beruhigt Karl Fröhlich, Chefredakteur des Web-Magazins speicherguide.de. »Unser Online-Workshop zu Compliance bringt es auf den Punkt: Unternehmer sollen die Problematik losgelöst vom Amtsdeutsch mit gesundem Menschenverstand, mit Umsicht und Weitsicht angehen.«
»Das Thema Compliance wird unter anderem deswegen zögernd angepackt, weil viele darin nur die rechtlichen Vorgaben sehen oder aber die Anforderungen von Banken, Betriebs- und Wirtschaftsprüfern hinsichtlich Basel II und ähnlichen Regularien«, erklärt Rainer Hilsenbeck, Geschäftsführer vom Beratungsunternehmen Arvenio. »Da IT-Spezialisten aber weder Juristen noch Finanzexperten sind, machen sie verständlicher Weise so lange wie möglich einen Bogen um das Thema.«
Im Grunde sind Compliances aber nichts anderes als »Regeln«, firmeninterne (Arbeitsabläufe und -anweisungen, Qualitätsanforderungen, Risikosicherung) und externe Vorschriften (Lieferantenvorgaben, Audits, Gesetze, Betriebsprüfungen). »Diese Regeln sind zu einem Großteil schon immer da gewesen und deswegen auch in der IT abgebildet worden«, sagt Hilsenbeck. Dies gelte es im Prinzip nur fortzuführen und um die erweiterten externen Vorschriften zu ergänzen, egal ob hinsichtlich Datenverfügbarkeit und Datensicherung oder bezüglich der Datenarchivierung.
In einem rund 45-minütigen Workshop erklärt Arvenio-Geschäftsführer Hilsenbeck zunächst in Grundzügen, wie Mittelständler die Themen Backup, Storage und Archivierung aus Compliance-Sicht anpacken sollten. Wie sich dies in der Praxis umsetzen lässt, zeigt Stefan Walliser, Vertriebsleiter beim deutschen Hersteller Gingcom. Dies demonstriert er live am Beispiel der Gingcom-Appliance, die als All-in-One-Produkt die vier Aspekte Datenspeicherung und -sicherung sowie Archivierung und Compliance abdeckt. Vordefinierte Compliance-Einstellungen unterstützen IT-Verantwortliche beim erstellen von Backup- und Archivierungsregeln.
Der Online-Workshop steht auf speicherguide.de kostenlos zum Download bereit:
http://www.speicherguide.de/service/webcast.asp?theID=260707












