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Widerruf erklärt – Ware unfrei zurück? – Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

30.07.200711:23 UhrIT, New Media & Software
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(openPR) Nach einem neuerlichen Beschluss des OLG Hamburg können sich Händler nicht davon freizeichnen beim Verbraucherwiderruf unfreie Warenrücksendungen anzunehmen.

Für online gekaufte, telefonisch oder schriftlich bestellte Ware besteht ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht, wenn der Käufer Verbraucher - und der Verkäufer Unternehmer ist. Die Rücksendekosten und das mit der Rücksendung verbundene Risiko trägt grundsätzlich der Verkäufer.

Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach rückzusendende Ware ausreichend zu frankieren ist und unfrei Ware nicht angenommen wird, sind nichtig und zudem wettbewerbswidrig.
Händler tun gut daran, Ihre AGBs zu überarbeiten und zukünftig auch unfreie Ware anzunehmen.
Den Beschluss im Volltext unter www.anwaelte-giessen.de

Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät

Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
BRD / Germany

Telefon: +49 (0)641 20 21 21
Telefax: +49 (0)641 28 73 0
Hotline: +49 (0)900 1 20 21 21
(für € 2,00/Min. a.d.dt. Festnetz)

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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.

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