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Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte erweitert ihr Internetangebot

29.07.200712:42 UhrIT, New Media & Software
Bild: Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte erweitert ihr Internetangebot
Rechtsanwalt Thilo Wagner - Köln
Rechtsanwalt Thilo Wagner - Köln

(openPR) Neben der bereits bestehenden Hauptinformationsseite der Kanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte in Köln wagnerhalbe.de und dem unter onlinelexikon-arbeitsrecht.de abrufbaren Onlinelexikon zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht bietet die überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei ihren Mandanten, Ratsuchenden und allen interessierten Besuchern nun auch die Möglichkeit, sich in einem neuen Weblog interaktiv an aktuellen Rechtsratgebern und juristischen Tipps zu beteiligen.

In dem Jurablog werden in zeitlich loser Reihenfolge aktuelle juristische Fachartikel und Ratgeber, nützliche rechtliche Tipps und interessante Urteile veröffentlicht. Auch die in der neuen Zeitschrift job@city erscheinende Kolumne der Rechtsanwälte wird in dem Anwaltsblog erscheinen.
Zudem werden aktuelle Presseveröffentlichungen wie Fernseh- oder Radiointerviews der Kölner Rechtsanwälte nochmals online abrufbar sein.

Themenschwerpunkte bilden juristische Themen aus dem Bereich Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Internet- und Computerrecht, Immobilien und Mietrecht, Verkehrsrecht, Arzthaftungsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Bußgeldverfahren.

Die Leser haben die Möglichkeit diese Berichte zu kommentieren und sich somit aktiv an der Diskussion zu beteiligen.

Die Internetadresse des neuen Weblogs lautet: http://rechtsanwaltsblog.blog.de

Wagner Halbe Rechtsanwälte - Köln
Rechtsanwalt Thilo Wagner
Poll-Vingster-Straße 105, 51105 Köln


www.wagnerhalbe.de
E-Mail

Tel (0221) 460 233 -13
Fax (0221) 460 233 -22

Unternehmen beraten wir insbesondere im

* Arbeitsrecht für Arbeitgeber
* Wettbewerbsrecht
* Internetrecht
* Immobilien- und Mietrecht

sowie bei Existenzgründung, Vertragsgestaltung und Forderungseinzug.

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