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Die neuen CO2-Zuteilungsregeln: Wer wächst, wird bestraft

25.07.200710:59 UhrEnergie & Umwelt
Verlauf der durchschnittlichen Unterausstattung in der 2. Handelsperiode für Industrieanlagen in Abhängigkeit vom durchschnittlichen jährlichen Wachstum
Verlauf der durchschnittlichen Unterausstattung in der 2. Handelsperiode für Industrieanlagen in Abhängigkeit vom durchschnittlichen jährlichen Wachstum

(openPR) Am 6. Juli 2007 sind mit dem Zuteilungsgesetz (ZuG 2012) die Regeln für die zweite Handelsperiode (2008-2012) verabschiedet worden. Sie führen zu einer deutlichen Unterausstattung der kostenfreien CO2-Emissionsberechtigungen für die Unternehmen, die erfolgreich sind und deren Produktion in bestehenden Anlagen gewachsen ist bzw. die weiteres Wachstum planen.



Für Industrieanlagen ist die Basis für die Zuteilung der Durchschnitt der bisherigen CO2-Emissionen in den Jahren 2000-2005. Da in der Regel mit der Produktion auch die CO2-Emissionen steigen, bedeutet dies für Betriebe, die z.B. ein jährliches Wachstum von 2% aufweisen, eine Unterausstattung von durchschnittlich 17% über die gesamte Handelsperiode bzw. 22% am Ende der zweiten Handelsperiode.

Oberhalb eines jährlichen Wachstums von ca. 2,8% greift eine Härtefallregel, die zu einer Verbesserung der Zuteilung um gut 8% führen soll. Der Verlauf der voraussichtlichen Unterausstattung in Abhängigkeit vom durchschnittlichen jährlichen Wachstum ist in der Abbildung zu erkennen. Für Anlagen der Energiewirtschaft verschärft sich die Situation zusätzlich, da ihre Zuteilungen nach Benchmark erfolgen und voraussichtlich um weitere 20% gekürzt werden.

Der Preis von 20 €/t CO2 macht Unterausstattungen teuer

Derzeit pendelt der Preis für CO2-Emissionsberechtigungen aus der zweiten Handelperiode um ca. 20 €/t CO2. Wenn z.B. 0,3 t CO2 pro Produkt benötigt werden, bedeutet dies zusätzliche Kosten in Höhe von 6 € pro Produkt. Bei einem Emissionswert von 1,2 t CO2 pro Produkt steigen die Kosten um 24 € pro Produkt.
Damit wird oftmals eine Produktion oberhalb der kostenlosen Zuteilungsmengen unwirtschaftlich. Um in solchen Fällen Wachstum für ein Unternehmen zu ermöglichen, ist es deshalb von erheblicher Bedeutung, dass die Zuteilungsanträge so gestellt werden, dass die größte mögliche Zuteilungsmenge erreicht wird.

Unterausstattung kann vermieden werden

Die neuen gesetzlichen Regelungen sind gegenüber der ersten Handelsperiode deutlich gestrafft worden, aber auch hier gibt es Möglichkeiten für Optimierungen. Im Hinblick auf die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung sollten diese so rechtzeitig angegangen werden, dass sie bei der Antragsstellung auf kostenlose Zuteilung an CO2-Emissionsberechtigungen berücksichtigt werden können.

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Die ESolutions GmbH ist eines der führenden Beratungsunternehmen im Bereich CO2. Ihre Dienstleistungen umfassen u.a.:

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- Überarbeitung von Monitoringkonzepten
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- Übernahme des gesamten CO2-Themas (CO2 -Outsourcing)
- Verifizieren von Zuteilungsanträgen
- Verifizieren von Emissionsberichten

Management:
Geschäftsführer der ESolutions GmbH ist Umweltgutachter Dipl.-Ing. Andreas von Saldern. Nach dem Studium des Maschinenbaus und einem Aufbaustudium Umweltschutztechnik war er zunächst in der Altlastensanierung und der technischen Umwelt- und Sicherheitsberatung tätig. Vor seiner Tätigkeit bei der Esolutions GmbH war Herr von Saldern unter anderem Geschäftsführer der Arthur D. Little Umweltgutachterorganisation GmbH und der PricewaterhouseCoopers Umweltberatung GmbH.

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