(openPR) Sobald jemand unternehmerisch tätig wird, ergibt sich hieraus zwangsläufig auch die Notwendigkeit der Erstellung einer regelmäßigen Buchführung, wobei sich dann die Frage aufwirft, wie man dieses Thema am besten anpackt.
Die „do it yourself“-Methode wäre, dass der Unternehmer selber dies irgendwie am Feierabend oder am Wochende erledigt. Auf den ersten Blick erscheint diese Lösung als die billigste. Klar, denn hierbei muss man niemanden ein Honorar bezahlen. Abgesehen von der Frage, ob der Unternehmer wirklich die Kompetenz dazu hat, stellt sich aber meist in der Praxis auch die Frage, ob der Unternehmer neben dem Tagesgeschäft und neben evtl. einer noch jungen (bzw. „noch“ intakten Familie) wirklich konsequent die Zeit für die laufende Buchführung aufbringt. Wird in diesem Bereich eher geschlampt gibt es meist sehr schnell großen Ärger mit dem Finanzamt mit der Folge von Säumniszuschlagen, Androhnung von Zwangsgeldern etc.
Eine andere Möglichkeit ist, einen Steuerberater mit der Erstellung der Buchführung zu beauftragen. Dies ist in der Regel eine relativ teuere Angelegenheit, wobei dann aber sichergestellt ist, dass alle Arbeiten pünktlich, zuverlässig und korrekt erledigt werden.
Wenn man mal von der Möglichkeit absieht, einen Buchhalter anzustellen, was in den meisten Fällen schon aus Kostengründen nicht in Frage kommt, bleibt schließlich noch die Möglichkeit einen selbständigen Buchhalter zu beauftragen.
Hier stellt sich dann aber wieder die Frage: „Wie finde ich den richtigen für mich?“
Hierzu gibt es mehrere Branchenverzeichnisse bzw. Berufsverbände. Zu beachten ist, dass diese Verzeichnisse meist keine Gewähr für die Kompetenz bzw. Zuverlässigkeit eines selbständigen Buchhalters übernehmen. In diese Verzeichnisse wird in der Regel jeder aufgenommen, der die relativ geringen gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt. Dies ist auch verständlich, da diese Verzeichnisse von der Masse der Eintragungen leben. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen. Beispielsweise nimmt der BVM nur Personen als BVM Geschäftspartner auf, die bestimmte Kriterien erfüllen, die weit über den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen liegen.
Ein Aspekt für den künftigen Buchhalter ist meist dessen räumliche Nähe. Insofern sollte man sich einige Anbieter in seiner näheren Umgebung (z.B. bei www.bvm-verbund.de lässt sich durch Eingabe seiner eigenen Postleitzahl schnell der nächste BVM-Partner ausfindig machen) heraussuchen und sich dann dessen Qualifikation (Berufspraxis in Steuerbüros, Referenzen von anderen Kunden etc.) näher ansehen.
Schließlich sollte man durchaus die Frage stellen, ob eine ausreichend hohe Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht und sich diese auch zeigen lassen. Denn bei Steuerberatern, Rechtsanwälten ist diese gesetzlich vorgeschrieben, bei selbständigen Buchhaltern ist dies nur auf freiwilliger Basis vorgesehen. Wichtig ist auch abzuklären, mit welcher Software der selbständige Buchhalter arbeitet und wie die monatlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA´s) aussehen. Verfügt der Buchhalter über eine professionelle Software kann man auch eher von einer professionellen Arbeitsweise vergleichbar wie in einem Steuerbüro ausgehen. Stellt die BWA nur einen Zahlenfriedhof dar, ist der hieraus zu ziehende Informationsgewinn eher begrenzt.








