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Kfz-Steuer: Einspruch einlegen

20.07.200711:36 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Verbände unterstützen Wohnmobilfahrer

Hannover, 20. Juli 2007 - Massiven Widerstand gegen verfassungswidrige Bestandteile des Gesetzes zur Erhöhung der Kfz-Steuer erfahren derzeit die Finanzämter in Deutschland. Nachdem die Reisemobil Union und die Initiative camperline.de Wohnmobileignern vor einigen Wochen bereits Mustertexte für Einsprüche gegen die neuen Steuerbescheide zur Verfügung stellten, ziehen nun der Bund der Steuerzahler und der ADAC nach. Auf den jeweiligen Internetseiten der Verbände stehen die Mustertexte zum Download bereit. Die Reisemobil Union veröffentlicht unter www.reisemobil-union.de zusätzlich ein Info-Paket, in dem die wesentlichen Fragen zum Einspruch beantwortet werden.



Tipp: Wer keinen Internetzugang besitzt, kann das Info-Paket auch per Post anfordern. Dazu einen mit 1,45 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag (DIN B4) sowie 1,10 Euro in Briefmarken senden an:
Reisemobil Union e.V., Geschäftsstelle Uwe Streit, Walderbenweg 49, 47269 Duisburg.

Aktuelle Informationen stellt camperline.de telefonisch (06172-457 000), per Faxabruf (05121-511 500) oder im Internetforum (http://forum.camperline.de) bereit.

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Ansprechpartner für die Medien:
Jens Voshage, Pressereferent Reisemobil Union e.V.,
Heinrich-Jasper-Weg 18, 30457 Hannover
Mobiltelefon 0178-8 67 42 43, E-Mail

Reisemobil Union - Standpunkte

Dachverband der Reisemobilfahrer

Die RU vertritt die Interessen der Wohnmobilfahrer gegenüber Bund, Bundesländern und Kommunen. Sie setzt sich für die Produktqualität der Reisemobile ein. Darüber hinaus unterstützt die RU den Reisemobil-Tourismus in Deutschland und Europa. Derzeit sind in Deutschland mehr als 400.000 Wohnmobile zugelassen.

Sterne sind uns Schnuppe

Die RU kämpft gemeinsam mit der Fachzeitschrift Reisemobil International gegen die drohende Klassifizierung von Wohnmobilstellplätzen, da diese zu einer Verteuerung der Stellplätze führen wird. Der DTV und der ADAC, die versuchen, sich mit einer Klassifizierung zusätzlich Einnahmen zu generieren, vertriten nicht die Interessen der Wohnmobilfahrer.

Feinstaub-Fahrverbote
Der Städtetourismus mit Wohnmobilen kann durch großflächige Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge massiv behindert werden, da für Reisemobile zurzeit keine zugelassenen Dieselpartikelfilter zur Nachrüstung erhältlich sind. Gleichzeitig ergibt sich für Wohnmobilbesitzer, die innerhalb der Verbotszonen wohnen, ein enteignungsähnlicher Verwaltungsakt, da sie ihre Fahrzeuge nicht mehr nutzen können.

Kfz-Steuererhöhung
Auch wenn durch die massiven Proteste der Reisemobilisten die Steuererhöhung abgemildert wurde, bleibt eine unverhältnismäßige Steuerbelastung für Reisemobile bestehen. Dies wird verstärkt durch die rückwirkende Steuererhöhung. Die RU stellt den Mitgliedern Basistexte für Einsprüche gegen die aktuellen Steuerbescheide zur Verfügung und organisiert das weitere rechtliche Vorgehen. Auch eine Verfassungsklage ist nicht ausgeschlossen.

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