(openPR) Fans des Oberligisten Hallescher FC, die ein Stadionverbot haben, könnten unter Umständen schon bald wieder bei den Spielen ihres Vereins dabei sein. Nachdem auf dem Leipziger Fankongress im Juni ein anderer Umgang mit der Thematik beschlossen und den Vereinen in einem Schreiben mitgeteilt wurde, will man beim HFC neu über die eigene Vorgehensweise beraten. In Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Fanbeauftragten, der Polizei und dem Fanprojekt-Vorsitzenden will der Vorstand des ostdeutschen Traditionsvereins noch vor Beginn der neuen Saison darüber diskutieren.
So ist es vorgesehen, dass HFC-Fans künftig die Möglichkeit einer Anhörung gegeben wird, bevor die Entscheidung über ein Stadionverbot getroffen wird. Außerdem können „aktuell von Stadionverboten Betroffene einen schriftlichen Antrag zur Aufhebung respektive zur Aussetzung auf Bewährung stellen, sofern das entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde“, so der Club auf seiner Website.
Allerdings wird auch betont, dass die Einstellung des zivilrechtlichen Strafverfahrens nicht automatisch gleichbedeutend mit der Aufhebung von Stadionverboten sei. Für die betroffenen Fans ist die sich andeutende Entwicklung aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Dies meint auch Jörg Pochert, Redakteur des Online-Portals ‚die-fans.de’: „In den letzten Jahren hat die Zahl der Stadionverbote rapide zugenommen. Ein Teil davon ist aber unberechtigt bzw. überzogen. Nicht immer erfolgte das Verbot aufgrund einer unmittelbaren Beteiligung des Betroffenen an Straftaten. Auch wenn man ‚zur falschem Zeit am falschen Ort’ war, hat dies in manchen Fällen schon ausgereicht. Deshalb finde ich es richtig, dass der HFC den Weg des verbesserten Kontaktes mit seinen Fans geht. Bevor ein Stadionverbot ausgesprochen wird, muss der betroffene Fan die Möglichkeit haben, sich zu erklären.“ Auch das Modell des Stadionverbotes auf Bewährung befürwortet der Journalist. „Allerdings nur bei weniger schweren Vergehen. Denn Gewalttäter gehören meiner Meinung nach schon ab dem ersten Vergehen nicht mehr auf unsere Sportplätze.“
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