Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
(openPR) Das BAG hat mit Urteil vom 12. Juli 2007 (Az. 2 AZR 716/06) entschieden, dass die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen ist.
Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX unter Beteiligung des betroffenen Arbeitnehmers und der Interessenvertretung zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus krankheitsbedingten Gründen, ohne zuvor dieses betriebliche Eingliederungsmanagement durchgeführt zu haben, so führt dies nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Quelle: BAG Pressemitteilung Nr. 54/07 >>> zum Volltext der Mitteilung >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2007&nr=11959&pos=0&anz=54
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Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus.
„Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen.
Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
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Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung.
Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt grprainer.com führen aus: Krankheitsbedingte Fehlzeiten können deshalb eine Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers dann rechtfertigen, wenn eine negative Gesundheitsprognose zu stellen ist und aufgrund der zu erwartenden Fehlzeiten …
Bei erkrankten Mitarbeitern sollten Arbeitgeber die Möglichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements genau prüfen. Ansonsten kann die krankheitsbedingte Kündigung unwirksam sein.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches …
… Diskriminierungsverbot, Teil II von Elternzeit über geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bis Heimarbeit. Die Reihe wird fortgesetzt von I wie Insolvenz über krankheitsbedingte Kündigung bis L wie Leiharbeit. Mehr hierzu auf www.onlinelexikon-arbeitsrecht.de
Wagner Halbe Rechtsanwälte - Köln
Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.
Poll-Vingster-Straße 105, …
Ein Arbeitgeber ist berechtigt, einen Arbeitnehmer in Vorbereitung einer beabsichtigten Kündigung nach einer bestehenden Schwerbehinderung zu fragen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten besteht.
BTR Rechtsanwälte informieren über die Entscheidung des BAG vom 16.02.2012, Az.: 6 AZR 553/10
Der Fall (verkürzt):
Der Kläger ist …
Es ist ein relativ weit verbreiteter Irrtum, dass Arbeitnehmer während einer Krankheit nicht gekündigt werden können. Allerdings sind Voraussetzungen an eine krankheitsbedingte Kündigung geknüpft.
Auch während einer Krankheit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Die Krankheit kann sogar der Grund für die Kündigung …
Bei erkrankten Mitarbeitern sollten Arbeitgeber die Möglichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements genau prüfen. Ansonsten kann die krankheitsbedingte Kündigung unwirksam sein.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches …
… begründet sein. „Eine Krankheit kann einen Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter häufigen Kurzerkrankungen, einer andauernden Krankheit oder einer krankheitsbedingten Leistungsminderung leidet. Neben körperlichen können auch seelische Erkrankungen oder Suchtkrankheiten eine Kündigung rechtfertigen“, so die auf Arbeitsrecht spezialisierte …
Vor der krankheitsbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers sollte der Arbeitgeber prüfen, ob durch ein betriebliches Eingliederungsmanagement die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann.
Durch die Möglichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) soll der Arbeitgeber klären, ob die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers …
… attestiert wird. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor (6 Sa 272/08). Wie das Onlineportal PersonalPraxis24.de weiter berichtet, ist eine krankheitsbedingte Kündigung nach Ansicht der Richter in derartigen Fällen u.U. selbst dann unzulässig, "wenn mit knapp über sechs Wochen liegenden Entgeltfortzahlungskosten auch in …
BAG: Ordentliche Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" wirksam
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin ist möglich, wenn dem Empfänger die Kündigungsfrist bekannt oder für ihn bestimmbar ist. Das hat das BAG entschieden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und …
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