(openPR) Durch unsere spezialisierten Detektive konnte wieder ein Außendienstmitarbeiter der eigenmächtigen Arbeitszeitgestaltung überführt werden. Ausgangssituation war, dass besagter Mitarbeiter sein Tagespensum nicht erreichte, gefolgt von einer rückläufigen Auftragslage. Aufgrund dieses Verdachts beauftragte uns ein pharmazeutischer Konzern, welcher durch das Abonnement unseres Newsletters auf uns aufmerksam wurde, mit der Observation des Außendienstmitarbeiters, über einen Zeitraum von einer Woche.
Schon bei der Vorermittlung tags zuvor ergab sich, dass das Firmenfahrzeug - entgegen der normalen Arbeitszeit von 7:00 - bis 17:00 Uhr - bereits um 14:00 Uhr an der Wohnanschrift der Zielperson geparkt war.
Mit zwei Detektiven sowie GPS - Technik konnte das Fahrzeug an den darauf folgenden Observationstagen lückenlos observiert werden.
Pünktlich um 06:45 Uhr begann die Observation des Mitarbeiters. Das Firmenfahrzeug stand immer noch an gleicher Stelle, wie am Vortag.
Interessant war vor allem die Tatsache, dass der Arbeitsbeginn um 07:00 Uhr war, aber im Haus des Mitarbeiters weder Licht, noch anderweitige Aktivitäten sichtbar waren.
Vier Stunden später, begab sich der Mitarbeiter aus seiner Wohnung, um seinen Hausmüll zu entsorgen.
Eine weitere Viertelstunde später konnte beobachtet werden, wie dieser seine Firmenunterlagen in das Fahrzeug brachte und seinen Arbeitstag langsam begann.
Ganze drei Kunden wurden an diesem Tag aufgesucht. Normal sind ca. ein Dutzend Kundenbesuche pro Tag.
Genau um 16:10 Uhr traf der Außendienstmitarbeiter wieder bei sich zu Hause ein. Wie gesagt, reguläres Arbeitsende ist eigentlich gegen 17:00 Uhr.
Auch die anderen Observationstage verliefen ähnlich.
Insgesamt konnte dem Mitarbeiter eine tatsächliche Arbeitszeit von nur 23,5 Stunden nachgewiesen werden und dies bei einer Vollzeitbeschäftigung von täglich 10 Stunden, abzüglich zwei Stunden Pause.
Die Abrechnungen des unehrlichen Mitarbeiters waren gegenüber seiner Firma natürlich geschönt und entsprachen in keinster Weise den tatsächlichen Anforderungen und Gegebenheiten.
Aufgrund unseres ausführlichen Berichts und der fotodokumentarischen Beweissicherung der Kundenbesuche, konnte so geklärt werden, wie es zum Auftragsrückgang bei besagtem Mitarbeiter kam.
Eine fristlose Kündigung war die Folge.
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