openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Buchführungspflicht: Von geplanter Anhebung der Gewinngrenze schon jetzt profitieren

26.06.200720:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte sind zur Buchführung verpflichtet (gemäß § 141 AO), wenn
- der Umsatz höher ist als 500.000 EUR im Kalenderjahr (2004 bis 2006: 350.000 Euro) oder
- der Gewinn höher ist als 30.000 EUR im Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr.



Wer beide Grenzen nicht erreicht, kann seinen Gewinn mittels der wesentlich einfacheren Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber gestellt, und das Ergebnis ist der Gewinn oder der Verlust. Nachdem bereits zum 1.1.2007 die Umsatzgrenze deutlich angehoben wurde, soll zum 1.1.2008 auch die Gewinngrenze erhöht werden

Zum 1.1.2008 wird die Gewinngrenze von 30.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben. Dies gilt für Gewinne der Kalender- oder Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 beginnen. Rechtsgrundlage hierfür ist das "Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz", das derzeit im Parlament beraten wird. Beträgt also ab 2008 Ihr Gewinn nicht mehr als 50.000 EUR und Ihr Umsatz nicht mehr als 500.000 EUR, können Sie Ihre Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung vornehmen.

Von dieser künftigen Erleichterung können Sie bereits im Jahre 2007 profitieren: Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Sie vom Finanzamt keine Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht erhalten, wenn ab Verkündung des "Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes" im Jahre 2007 nach bisherigem Recht eine Buchführungspflicht bestehen würde, jedoch nicht nach neuem Recht, d. h. wenn die Gewinngrenze von 30.000 EUR, nicht aber von 50.000 EUR überschritten wird. Somit ist der neue Grenzwert faktisch bereits für das Jahr 2007 anwendbar. Hierzu können Sie sich auf § 19 Abs. 7 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung berufen.

STEUERRAT:
Falls Ihr Gewinn für das Jahr 2006 die Grenze von 30.000 EUR übersteigt, aber unter 50.000 EUR bleibt, könnten Sie den Gewinn durch Bildung einer Ansparrücklage unter 30.000 EUR drücken. Dadurch könnten Sie ein Überschreiten dieses Grenzwertes solange hinauszögern, bis der neue Grenzwert von 50.000 EUR anzuwenden ist - und so auch noch für das Jahr 2006 die Einnahmen-Überschussrechnung beibehalten.

Es besteht ferner die Möglichkeit, sich bis zur Verabschiedung des "Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes" auf die Billigkeitsregelung des § 148 AO zu berufen: Danach kann das Finanzamt Erleichterungen bei Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten bewilligen, wenn die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt ist. Dies wäre hier angezeigt, weil absehbar ist, dass nach dem aufwändigen Übergang zur Bilanzierung ein erneuter Wechsel zur Einnahmen-Überschussrechnung möglich ist.

Der Steuerratgeber Steuerrat24 bietet ausführliche Steuerinfos für Selbstständige, so auch zur Einnahmen-Überschussrechnung, unter www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dssid=2050&dsmid=49590.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 143067
 165

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Buchführungspflicht: Von geplanter Anhebung der Gewinngrenze schon jetzt profitieren“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Steuerrat24

Minijobs: Neue unnötige und unnütze Bürokratie ab 2013
Minijobs: Neue unnötige und unnütze Bürokratie ab 2013
Wirklich einfache Regelungen gibt es im deutschen Steuerrecht kaum. Sogar die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind in ihrer Gesamtheit alles andere als einfach. Aber für Arbeitnehmer sind Minijobs leicht zu verstehen: Damit können sie unkompliziert etwas hinzuverdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Der Verdienst ist in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei, doch auf Wunsch kann in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht beantragt wer…
Kirchensteuer: Austritt aus der Institution Kirche und Verbleib in der Glaubensgemeinschaft?
Kirchensteuer: Austritt aus der Institution Kirche und Verbleib in der Glaubensgemeinschaft?
Kirchenaustritt allein zum Steuern sparen nicht zulässig. Nicht wenige Katholiken würden zwar aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten, um Kirchensteuer zu sparen, wollen jedoch weiterhin Mitglied in der Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben. Aber geht das: Katholik sein, ohne Kirchensteuer bezahlen zu müssen? AKTUELL hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass man nicht aus der Kirche als Institution austreten kann, keine Kirchensteuern zahlt und dennoch aktives Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleiben ka…

Das könnte Sie auch interessieren:

Im E-Commerce spielen Recht und Steuern eine große Rolle
Im E-Commerce spielen Recht und Steuern eine große Rolle
… Steuerberater Kaik, das Online-Shop-Betreiber bei ihrer Gründung zunächst die einfachere und preiswertere Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz wählen. "Zur Buchführungspflicht sind die Unternehmer erst verpflichtet, wenn das Finanzamt sie nach der Abgabenordnung in den späteren Jahren zur Buchführung auffordert (dies ist …
Bild: Änderungen bei der Bilanzierung ab 2016Bild: Änderungen bei der Bilanzierung ab 2016
Änderungen bei der Bilanzierung ab 2016
… Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Daher betreffen viele Änderungen zum Jahreswechsel allein bilanzierende Unternehmen, wobei deren Kreis durch die Erhöhung der Buchführungspflichtgrenze durch das Bürokratieentlastungsgesetz in Zukunft etwas kleiner ausfällt (BilRUG; DB 31/2015 S. 1729; BT-Drucksache 18/5256; Steueränderungsgesetz 2015; …
Bild: Modernisierung des Bilanzrechts mit TückenBild: Modernisierung des Bilanzrechts mit Tücken
Modernisierung des Bilanzrechts mit Tücken
… (BilMoG) stellt die umfangreichste Änderung der handelsrechtlichen Bilanzierungsregeln seit fast 25 Jahren dar. Einzelkaufleute („eingetragener Kaufmann“) werden künftig von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die Grenzen von 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn nicht überschreiten. …
Anleger befürchten sinkenden DAX-Wert - Geringere Risikobereitschaft bei Investitionen
Anleger befürchten sinkenden DAX-Wert - Geringere Risikobereitschaft bei Investitionen
… Discount-Zertifikate im Durchschnitt noch 10,42 Prozent unterhalb der DAX-Marke. Für den März dieses Jahres ergab sich dagegen eine durchschnittliche Gewinngrenze von 12,71 Prozent unter dem DAX-Wert (http://www.boersennews.de/markt/indizes/dax-performance-index-de0008469008/20735/profile). Mit dem Cap wird die Grenze festgelegt, bis zu der Anleger von …
Investivkraft der KMU wird verstärkt – BVMW-Präsident Ohoven über Unternehmenssteuerreform 2008
Investivkraft der KMU wird verstärkt – BVMW-Präsident Ohoven über Unternehmenssteuerreform 2008
… investitionsfreundliche Ausgestaltung der Zinsschranke. „Wir hatten uns in unseren Gesprächen mit den Steuerexperten der Koalitionsparteien für eine Verdoppelung der ursprünglich geplanten Gewinngrenze von 100.000 Euro eingesetzt“, so Ohoven. Die Betriebsgrößengrenze zur Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG soll nunmehr sogar auf 235.000 …
Alte Ansparabschreibung noch kurzfristig nutzen
Alte Ansparabschreibung noch kurzfristig nutzen
… nutzen und eine Ansparrücklage nach der alten Regelung bilden. Vor allem Freiberufler, die per Einnahme-Überschussrechnung abrechnen, sollten die Gelegenheit für eine Ansparabschreibung noch nutzen, da sie wegen der neu eingeführten Gewinngrenze von 100.000 Euro zum 31. Dezember 2007 ohnehin keinen Investitionsabzugsbetrag mehr geltend machen können.
Bild: RA-Horrion: Ist Restschuldbefreiung trotz Insolvenzstraftat möglich? - Insolvenzrecht DresdenBild: RA-Horrion: Ist Restschuldbefreiung trotz Insolvenzstraftat möglich? - Insolvenzrecht Dresden
RA-Horrion: Ist Restschuldbefreiung trotz Insolvenzstraftat möglich? - Insolvenzrecht Dresden
… Hinzutretens weiterer - nichtinsolvenzrechtlicher - Verurteilungen ist für die Prüfung der Restschuldbefreiung unbeachtlich. Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden Schuldner S wurde am 18.09.1999 wegen Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283 b 1 Nr. 3 b StGB zu einer Geldstrafe (15 Tagessätze) verurteilt. Wegen dieser und weiterer Straftaten wurde …
Beratungen des Kleinunternehmerförderungsgesetzes
Beratungen des Kleinunternehmerförderungsgesetzes
… Unternehmen weiter verbessern und ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter eine erhebliche Arbeitserleichterung. Außerdem müssen die Buchführungspflichtgrenzen mutiger als von der Bundesregierung vorgesehen angehoben werden. Die Pflicht zur Buchführung ist kosten- und personalintensiv. Deswegen fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion …
Mindestens 13x Gold für Deutschland in Turin 2006, wetten?
Mindestens 13x Gold für Deutschland in Turin 2006, wetten?
… sich im Moment mit einer ca. 70%-igen Rendite begnügen. Deutschland hat damit die höchste Medaillenerwartung der Sportwetten - Anbieter, knapp gefolgt von Norwegen mit der Gewinngrenze über oder unter 11,5 Goldenen. Auf Rang 3 sind die Finnen eingeordnet mit 9,5 Olympiasiegern. Mannschaftssiege gelten hierbei nat. nur als 1 Medaille" "Angesichts vieler …
Bild: Neues Gesetz zur BürokratieentlastungBild: Neues Gesetz zur Bürokratieentlastung
Neues Gesetz zur Bürokratieentlastung
… Änderungen sollen teilweise ab 2016, teilweise aber auch schon ab dem Tag der Verkündung in Kraft treten. Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor: •Buchführungspflicht: Durch die Anhebung der Grenzbeträge im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung um je 20 % werden viele kleinere Unternehmen von der steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht …
Sie lesen gerade: Buchführungspflicht: Von geplanter Anhebung der Gewinngrenze schon jetzt profitieren