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Beratungen des Kleinunternehmerförderungsgesetzes

29.04.200401:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Anlässlich der Fortsetzung der im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der zuständige Berichterstatter, Hans Michelbach MdB:

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Kleinunternehmerförderungsgesetzes bleibt hinter den Ankündigungen der SPD, Existenzgründer und Kleinunternehmer fördern sowie Bürokratie abbauen zu wollen, weit zurück. Die Bundesregierung meint ihre Ankündigungen entweder nicht Ernst oder sie verkennt den wahren Reformbedarf.



Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich daher bei der morgigen Beratung des Gesetzentwurfs für Verbesserungen der Kleinunternehmerförderung einsetzen.

Sie wird eine Verbesserung der Sonder- und Ansparabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe beantragen (§ 7g EStG). Danach sollen im wesentlichen der Abschreibungssatz für begünstigte Investitionen auf 30% (bisher 20%) angehoben sowie 50% (bisher 40%) der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in eine gewinnmindernde Rücklage eingestellt werden können. Dadurch werden die Liquidität und die Eigenkapitalquote kleiner und mittlerer Unternehmen verbessert werden.

Ferner sollen nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern bis zu einer Höhe von 800 Euro abgesetzt werden können (so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter). Die Höchstgrenze betrug bislang 410 Euro und wurde seit 1964 nicht mehr angehoben. Die Regelung wird die Selbstfinanzierung der Unternehmen weiter verbessern und ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter eine erhebliche Arbeitserleichterung.

Außerdem müssen die Buchführungspflichtgrenzen mutiger als von der Bundesregierung vorgesehen angehoben werden. Die Pflicht zur Buchführung ist kosten- und personalintensiv. Deswegen fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Anhebung der Umsatzgrenze auf 400.000 Euro, der Wirtschaftswertgrenze auf 30.000 Euro und der Gewinngrenze auf 40.000 Euro.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt schließlich die Beseitigung gewerbesteuerlicher Hindernisse zur Förderung der so genannten asset-backed-securities-Transaktionen, um die Finanzierung der deutschen Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - zu erleichtern.

Im Gegenzug ist auf die Einführung eines pauschalen Betriebsausgabenabzugs von 50% zu verzichten. Die vorgesehene Regelung ist wirtschaftspolitisch und steuersystematisch falsch. Insbesondere führt sie zu weiteren Komplizierungen des Steuerrechts. Die mit der Regelung verbundene Gewerbesteuerbefreiung greift angesichts des gewerbesteuerlichen Freibetrags von 24.500 € ebenfalls viel zu kurz. Nicht nur Kleinunternehmer müssen von der Gewerbesteuer entlastet werden, sondern alle Unternehmen in Deutschland.

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