(openPR) Am 1.7.2007 wird ein weiterer Meilenstein hin zum gläsernen Bürger gesetzt: Alle Bürger vom Baby bis zum Greis werden durchnummeriert und erhalten eine eindeutige und unverwechselbare Steuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer - bestehend aus 11 Ziffern - ist künftig bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben. Wer wirtschaftlich tätig ist, bekommt zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.
- Im Monat Juli 2007 übermitteln die 5 500 Meldebehörden (Einwohnermeldeämter, Standesämter und Ausländerbehörden) die bei ihnen geführten Datenbestände von über 80 Millionen Bürgern, die per 30.6.2007 gemeldet waren, an das Bundeszentralamt für Steuern. Der Meldezeitraum von ursprünglich geplanten 3 Monaten wurde soeben auf 1 Monat verkürzt.
- Aufgrund dieser Daten vergibt dann das Bundeszentralamt für Steuern für jede Person eine Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt teilt die neuen ID-Nummern dann unverzüglich den Meldebehörden zur Vervollständigung ihrer Melderegister mit und gibt außerdem jedem Bürger die ihm zugeteilte Nummer mitsamt den über ihn gespeicherten Daten bekannt. Dies kann allerdings noch einige Monate dauern.
Die neue Identifikationsnummer begleitet die Bürger künftig keineswegs nur "von der Wiege bis zur Bahre", sondern weit darüber hinaus. Denn die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten werden erst 20 Jahre nach dem Tode gelöscht, wenn sie nicht mehr "zur Erfüllung der gesetzlichen Abgaben" benötigt werden.
Warum ist der Fiskus so erpicht auf die Nummer?
Die neue "Nummer fürs Leben" dient dem Fiskus in erster Linie der besseren Kontrolle der Bürger. Denn "die Finanzbehörden müssen organisatorisch und technisch fähig sein, die zulässigen Überprüfungen effizient vorzunehmen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit der Finanzbehörden erforderlich" (BT-Dr. 15/1945 vom 6.11.2003, S. 15). Ein wesentlicher Grund für die Einführung der Identifikationsnummer war die bessere Erfassung aller Renten, die ja seit 2005 in stärkerem Maße der Besteuerung unterliegen und nun von den Rentenzahlstellen für 3 Jahre nachzumelden sind. Ferner muss die ID-Nummer künftig bei ausländischen Bankverbindungen angegeben werden, damit die von dort versandten Kontrollmitteilungen über bezogene Zinsen hierzulande besser zugeordnet werden können. Des Weiteren wird die ID-Nummer beim Lohnsteuerabzugsverfahren eingesetzt und die bisherige eTIN ersetzen.
Man muss kein Prophet sein, um Folgendes vorauszusagen: Wenn die neuen ID-Nummern erst einmal installiert sind, werden sie bald auch von anderen Behörden und für andere als steuerliche Zwecke verwendet werden, z. B. von Arbeitsagenturen oder BAföG-Ämtern. Genau so war es bei der Einrichtung der Bankkontendatei im Jahre 2003, die anfangs nur für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestimmt war, doch seit 2005 von allen Finanzämtern und Sozialbehörden munter genutzt werden kann. Und schon jetzt ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 vorgesehen, dass künftig alle Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, von der Arbeitsagentur, den Krankenkassen usw. elektronisch unter der neuen ID-Nummer an eine Zentralstelle gemeldet und von den Finanzämtern automatisch für die Steuerveranlagung erfasst werden. So kann niemand mehr die Angabe dieser Zahlungen in seiner Steuererklärung "vergessen".
Mit der neuen Steuer-Identifikationsnummer werden Sie wiederum ein Stück gläserner und ein Teil kontrollierbarer - im Jahre 23 nach George Orwells Vision von "1984". Big Brother is watching you.
Wenn Sie sich genau informieren wollen, bietet der Steuerratgeber Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de in der Rubrik "Steuergrundlagen" im Beitrag "Einführung einer Steuer-Identifikationsnummer" weitere Erläuterungen.








