(openPR) Wie der Presse zu entnehmen war, soll die HypoVereinsbank erwägen, in VIP 4 - Fällen einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Es soll danach ein Verzicht erfolgen auf die Geltendmachung des Darlehensanspruchs gegenüber den Anlegern, sowie für den selbstfinanzierten Teil des Beitritts gegen Übernahme des Fonds durch die Bank ein Geldbetrag bezahlt werden. Das Angebot soll einem wirtschaftlichen Wert entsprechen von etwa 70 % der ursprünglichen Anlage.
Entgegen der anders lautenden Darstellung handelt es sich dabei nach unseren Erkenntnissen bis heute aber nicht um ein „offizielles Angebot“ an alle Geschädigten, sondern nur um einen Diskussionsvorschlag in bereits gegen die HypoVereinsbank anhängigen Auseinandersetzungen.
Es wird abzuwarten sein, inwieweit sich die Nachricht bestätigt und ob und an welchen Kreis von Geschädigten zukünftig ein Angebot herangetragen werden soll.
Sollte dem so sein oder es demnächst dazu kommen, wird die mit der Betreuung der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft VIP betraute Anwaltskanzlei Jens Graf, Rechtsanwälte den Mandanten raten, die Einbindung der beratenden Banken, insbesondere der Commerzbank, dahingehend anzustreben, dass sie sich entweder bereit findet, den Differenzbetrag zum vollen Schaden zu zahlen oder eine rechtlich geeignete Situation geschaffen wird, dass man ihn notfalls vor Gericht weiter geltend machen kann. Es wird auch der Steuerberater zu Rate zu ziehen sein, da steuerliche Auswirkungen nicht auszuschließen sind.
Es zeigt sich eindrucksvoll, dass es vernünftig gewesen ist und Sinn macht, mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes Schadensersatzansprüche einzufordern und dazu notfalls den Weg zu den Gerichten zu gehen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts bleibt auch und gerade in dieser Situation empfehlenswert. In derart komplexen Auseinandersetzungen gehören auch vermeintlich "gute" Angebote hinterfragt und ist keine Veranlassung gegeben, gegenüber insbesondere den anderen beratenden Banken auf einen vollständigen Ersatz des Schadens zu verzichten. In vielen Fällen werden Rechtsschutzversicherungen für die Kosten aufkommen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.










