(openPR) Im Juni 2005 wurde der erste Vertrag zur Integrierten Versorgung (IV) zwischen dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), der Deutschen BKK und dem Deutschen Apothekerverband abgeschlossen. Karl-Wilhelm Steuernagel, damaliger DZVhÄ-Vorsitzender, bezeichnete ihn als „Meilenstein für den ungehinderten Zugang zur ärztlichen Homöopathie.“ Und er sagte einen Dominoeffekt voraus, der eingetreten ist.
Das Interesse an den IV-Verträgen lässt nicht nach, heute beteiligen sich an ihnen bereits 110 Krankenkassen, fast 15 Millionen Versicherte können das Angebot nutzen. Mit den zum 1. April 2007 geschlossenen Verträgen zwischen der Managementgesellschaft des DZVhÄ und der Techniker Krankenkasse (TK), der Bundesknappschaft und den landwirtschaftlichen Krankenkassen werden neue Impulse gesetzt. Die stationäre Versorgung, die bisher kein Bestandteil war, wird nun integriert: Krankenhäuser, die die Homöopathie in ihrem Therapiekonzept festgeschrieben haben, können sich jetzt in den IV-Vertrag einschreiben. „Mit der Einbeziehung der stationären Einrichtungen betreten wir Neuland“, urteilt Dr. Ferdinand Escher, Vorstandsmitglied des DZVhÄ, „denn wir fördern die Homöopathie in der Klinik und hoffen, dass sich noch mehr Kliniken der Homöopathie öffnen werden.“ Der Vertrag mit der TK startete zunächst in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. An den IV-Verträgen können sich nur Vertragsärztinnen und –ärzte beteiligen, die über die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen. Zugangsvoraussetzung für den TK-Vertrag ist eine höherwertige Ausbildung notwendig, das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.
Versicherte der teilnehmenden Kassen müssen sich in ihrer Arztpraxis in den Vertrag einschreiben, dies und die homöopathische Behandlung ist für sie kostenfrei.
Alle Informationen über die IV-Verträge Homöopathie befinden sich auf der DZVhÄ-Website www.welt-der-homoeopathie.de in der Rubrik Kosten / Erstattung.