(openPR) Der EU-Führerschein und die neue Richtlinie ist zur Zeit ein hoch diskutiertes Thema. Wie bekannt ist wurde vom ADAC behauptet, alle Führerscheine die nach dem 19.01.2007 ausgestellt wurden, sind nicht gültig und ein Nutzen von diesen würde den Tatbestand §21 StVG erfüllen. (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Auch Rechtsanwälte haben zu dieser Situation zur Zeit sehr geteilte Meinungen.
Allerding kann man hier mal auf eine Site verweisen "Polizei aktuell":
Da steht folgendes:
Zitat:
"3) Neuregelung durch die 3. EU - Führerscheinrichtlinie
Seit 19.01.2007 gilt bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) die so genannte 3. EU – Führerscheinrichtlinie. Nach den dort getroffenen Bestimmungen kann ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen, wenn der Betroffene diesen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, obwohl ihm seine Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden war. Im Zusammenhang mit einigen Presseveröffentlichungen ist es hier zu Irritationen gekommen."
Zitat:
"Die durch die o.g. Rechtsprechung des EuGH geschaffene Situation, besteht mit folgender Begründung dennoch weiter; es liegt weiterhin kein Verstoß gegen § 21 StVG vor"
Sehr Interessant auch dieses: "Im Zutreffensfalle ist daher lediglich eine Meldung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde mit der Bitte um weitere Veranlassung zu fertigen."
Was man aus dem gesamten Text verstehen kann, ist folgende Situation:
Alle Führerscheine die nach den 19.01.2007 ausgestellt wurden können ab dem 19.01.2009 Rechtens aberkannt werden, sobald die Fahrerlaubnisbehörde von diesem Führerschein Kenntnis bekommt.
Allerdings war das auch schon durch die 2. Richtlinie möglich, wie die Haltung des Europäischen Gerichtshof dazu war, wird denen die sich mit dieser Thematik beschäftigen ja bekannt sein.
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