(openPR) ISA-CASINOS sprach mit Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, über den neuen Glücksspielstaatsvertrag und die Zukunft der staatlichen Lotteriegesellschaften
„Glücksspiele sind kein x-beliebiges Gut“
ISA-CASINOS, Chefredakteur, Reinhold Schmitt: Herr Dr. Repnik, sechs Monate vor dem geplanten Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages scheint die Zukunft der staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland ungewisser denn je. Schlagen die letzten Stunden des Glücksspielmonopols?
Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg: Ich muss schon sagen: Die millionenschwere Medienkampagne der kommerziellen Glücksspielindustrie scheint ihre Wirkung nicht gänzlich verfehlt zu haben. Überall ist davon zu lesen, das staatliche Glücksspielmonopol sei hinfällig und vor allem aus europarechtlicher Sicht nicht zu halten. Eindeutige Urteile auf europäischer Ebene, die ein Monopol sehr wohl für europarechtskonform halten, werden ins Gegenteil verdreht. Zum Glück lassen sich die Verantwortlichen in den Bundesländern davon nicht täuschen. Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird von den Länderparlamenten ratifiziert und wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten, da bin ich mir vollkommen sicher. Das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland wird noch sehr lange Bestand haben.
ISA-CASINOS Schmitt: Ihre Worte in Ehren, Herr Dr. Repnik, aber ist ein Glücksspiel-Monopol überhaupt noch zeitgemäß?
Dr. Repnik: Eines muss man sich in diesem Zusammenhang immer wieder vor Augen führen: Glücksspiele sind kein x-beliebiges Gut, das den freien Kräften des Marktes überlassen werden darf. Die mit dem Glücksspiel einhergehenden Gefahren wie Spielsucht, Betrug, Manipulation oder Geldwäsche müssen sehr ernst genommen werden. Deshalb ist und bleibt das Monopol bei aller Liberalisierungseuphorie in unserer Zeit auch zeitgemäß, weil man in diesem Regelungsmodell den Gefahren deutlich besser entgegenwirken kann als in einem geöffneten Markt. In den meisten anderen Ländern der EU gibt es nicht ohne Grund Glücksspielmonopole. Für die staatlichen Lotteriegesellschaften stehen Spielsuchtprävention, Jugendschutz und Gemeinwohlorientierung an oberster Stelle und nicht die Maximierung von Umsatz und Gewinn zu Gunsten der Anteilseigner wie bei den kommerziellen Anbietern.
ISA-CASINOS Schmitt: Dem EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy ist dieser Zustand offensichtlich ein Dorn im Auge. Er meint, ein staatliches Monopol auf Lotterien und Sportwetten widerspreche der Dienstleistungsfreiheit und verstoße deshalb gegen EU-Recht. Ein Vertragsverletzungsverfahren unter anderem gegen Deutschland läuft bereits, den Staatsvertragsentwurf hat die Kommission scharf kritisiert.
Dr. Repnik: Ob und wie der Glücksspielmarkt in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten reguliert wird, ist in erster Linie Sache der Nationalstaaten. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der EFTA-Gerichtshof haben dies in den vergangenen Jahren mehrfach entschieden. Wer behauptet, die EU wolle den Glücksspielmarkt europaweit harmonisieren und liberalisieren, liegt falsch. Selbst Kommissar McCreevy betont die großen kulturellen und rechtlichen Unterschiede beim Umgang mit Glücksspielen innerhalb der Mitgliedsstaaten, die aus seiner Sicht eine Harmonisierung unmöglich machen. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission betrifft im Übrigen nicht das Sportwettenmonopol als solches, sondern dessen Ausgestaltung. Aber auch die jüngste Kritik der Kommission, die außerhalb des Vertragsverletzungsverfahrens geäußert wurde, läuft ins Leere. Sie ist auf Argumente gegründet, die im Placanica-Urteil des EuGH vom 6. März 2007 zurückgewiesen worden sind. Fakt ist, dass Monopole zulässig sind, wenn sie sich am Spielerschutz orientieren und der EuGH dabei den Mitgliedsstaaten einen großen Spielraum einräumt.
ISA-CASINOS Schmitt: Einmal abgesehen von der rechtlichen und politischen Seite: Das Angebot im Internet lässt sich doch kaum reglementieren. Wird hier nicht gegen Windmühlen gekämpft?
Dr. Repnik: Zunächst einmal ist das Internet kein rechtsfreier Raum, in dem jeder tun und lassen kann, was er will. Natürlich versucht die Lobby der kommerziellen Anbieter, diesen Eindruck zu erwecken. Dass auch im Internet durchaus wirksame Grenzen gezogen werden können, beweist die Entwicklung der vergangenen Monate in den Vereinigten Staaten. Der Kongress hat die Gesetze zum Glücksspiel im Internet verschärft und vor allem finanzielle Transaktionen zu den Anbietern unterbunden. Damit konnte das illegale Glücksspiel in den USA effektiv eingedämmt werden. Warum sollte dies in Europa nicht ebenfalls möglich sein? Unsere französischen Nachbarn haben übrigens vor kurzem ein ähnliches Gesetz auf den Weg gebracht.
ISA-CASINOS Schmitt: Kritiker des neuen Glücksspielstaatsvertrages befürchten bei einem Inkrafttreten den Untergang des deutschen Lottos.
Dr. Repnik: Das ist doch Unsinn! Das deutsche Lotto wird auch nach dem 1. Januar 2008 weiterhin Bestand haben und für die vielen Millionen Spielteilnehmer wird sich so gut wie nichts ändern.
ISA-CASINOS Schmitt: Immer wieder ist in der Diskussion vom so genannten „dualen System“ die Rede. Für Sportwetten solle es einen neuen Staatsvertrag geben, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, bei Lotterien der bestehende Staatsvertrag fortgeführt werden. Im Grunde doch ein gangbarer Weg, oder?
Dr. Repnik: Dieses so genannte „duale System“ ist völlig ungeeignet, um den vom Bundesverfassungsgericht geforderten verfassungskonformen Zustand herzustellen. Die kommerziellen Sportwettenanbieter haben es vor allem auf den Lotterie- und Casinomarkt abgesehen, dessen Volumen den Markt für Sportwetten bei weitem übertrifft. Das Modell zweier getrennter Staatsverträge ist daher ganz eindeutig ein „trojanisches Pferd“. Da die Spielsuchtgefahren bei den Sportwetten deutlich höher eingestuft werden als beim Lotto, wäre eine solche inkonsistente Regelung vor Gericht nicht zu halten. Die Bundesländer haben sich von diesem Modell nicht täuschen lassen. Es ist völlig klar, dass das Resultat eines solchen Vorgehens die Kommerzialisierung des gesamten Glücksspielmarktes sein müsste. Schon heute bieten die so genannten „Sportwettenanbieter“ im Internet Poker, Roulette und Lotterien an. Dies zeigt doch ganz deutlich, um was es diesen Unternehmen letztlich geht.
ISA-CASINOS Schmitt: Die staatlichen Lottogesellschaften geben sich gerne als großzügiger Förderer und Sponsor, ohne die das Gemeinwohl in Gefahr geriete. Warum sollte eine derartige Förderung nicht auch durch private Anbieter möglich sein? Renommierte Wirtschaftsinstitute und die privaten Sportwettenanbieter behaupten, dass bei einer Marktöffnung sogar mehr Geld an den Staat und damit an den Sport fließen würde als im Monopol.
Dr. Repnik: Diese Behauptungen sind absolut realitätsfremd. Derzeit liegt das Abgabenvolumen der deutschen Lotteriegesellschaften für gemeinwohldienliche Zwecke bei rund 3,2 Milliarden Euro im Jahr. Diese Summe müsste in einem liberalisierten Markt durch Steuern und Abgaben erzielt werden. Wenn wir als Berechnungsgrundlage nur einmal den britischen Steuersatz von etwa zwei Prozent auf den Spieleinsatz verwenden, müsste sich der wöchentliche Pro-Kopf-Spieleinsatz in Deutschland von derzeit rund zwei Euro auf 40 Euro verzwanzigfachen. Dass eine solch massive Ausweitung des Glücksspiels nicht mit Spielerschutz und Suchtprävention in Einklang zu bringen ist, muss nicht weiter erläutert werden. Und ganz nebenbei: Stellen Sie sich einmal vor, Sie besäßen Aktien eines privaten Glücksspielanbieters. Woran sind Sie als Aktionär interessiert? An der Förderung des Sports, der Kunst oder Kultur? Am gesellschaftlichen Engagement? Keineswegs! Was Sie als Aktionär interessiert, ist einzig und allein der Gewinn, der am Ende verbucht wird. Konsequenterweise handelt das Management privater Glücksspielanbieter nach dieser Maxime. Zu Ende gedacht bedeutet das doch, möglichst wenig oder sogar gar keine Steuern zu zahlen und Zweckerträge schon gar nicht. Nicht umsonst haben die meisten kommerziellen Anbieter in Europa ihren Sitz auf Malta, Gibraltar oder Zypern. Bei einer Abkehr vom staatlichen Monopol würde die europäische Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit gelten. Eine Besteuerung von ausländischen Anbietern in Deutschland wäre dann praktisch unmöglich. Alleine der deutsche Sport müsste dann pro Jahr auf rund 500 Millionen Euro Fördergelder verzichten.
ISA-CASINOS Schmitt: Wie bereitet sich Lotto eigentlich auf den neuen Staatsvertrag vor?
Dr. Repnik: Die staatlichen Lotteriegesellschaften haben in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Sämtliche Werbe- und Vertriebsaktivitäten wurden einer scharfen Prüfung unterzogen. Die Werbung für die Sportwetten wurde, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, erheblich reduziert. Auch im Feld der Spielsuchtprävention haben wir große Fortschritte erzielt. Nehmen Sie zum Beispiel die enge Zusammenarbeit des Deutschen Lotto- und Totoblocks mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die Maßnahmen der BZgA ergänzen diejenigen auf Länderebene, wo die einzelnen Gesellschaften bereits verstärkt mit regionalen Suchtberatungsorganisationen zusammenarbeiten. In vielen Bundesländern können die Sportwetten inzwischen nur noch mit einem Kundenausweis gespielt werden, so dass Sperren bzw. Selbstsperren möglich sind. Zahlreiche oberste Verwaltungsgerichte der Länder haben in den vergangenen Monaten bestätigt, dass wir die Vorgaben des Verfassungsgerichts konsequent umsetzen und auf einem guten Weg sind.
ISA-CASINOS Schmitt: Herr Dr. Repnik, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
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