(openPR) Ein vorübergehendes Erliegen der Stoffströme hält der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. ab dem 12. Juli 2007, dem Stichtag für die neue EU-Abfallverbringungsverordnung, für möglich. Grund für diese Befürchtung ist die dann teilweise erforderliche Notifizierungspflicht für den Export grün gelisteter Abfälle, wie zum Beispiel Altpapier oder Schrotte.
Nach den Worten von bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst ist der Export in viele Nicht-OECD-Staaten, auch nach China, betroffen. So sind die nicht der OECD angehörenden Staaten von der EU-Kommission zu dem Regelungssystem der neuen Verordnung zwar befragt worden, aber bisher haben nur sehr wenige Staaten geantwortet.
Zu den Staaten, die bisher nicht geantwortet haben, zählen beispielsweise China, aber auch Indien oder Indonesien. Für diese Staaten, von denen keine Antwort vorliegt, gilt dann ab dem 12. Juli 2007 auch für grün gelistete Abfälle die Pflicht zur Notifizierung.
Dr. Hurst weist darauf hin, dass der Rechtsausschuss der Bund-/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) festgestellt hat, dass die EU-Abfallverbringungsverordnung für diesen Fall keine Übergangsfristen vorsehe. Damit unterliegen Verbringungen grün gelisteter Abfälle, die ab dem 12. Juli 2007 beginnen, der neuen EU-Regelung.
Nach Auffassung des bvse kann diese neue Notifizierungspflicht aufgrund der bürokratischen Hürden dazu führen, dass zumindest zeitweise der Export stark behindert werde. Eine Notifizierung sei in der Praxis frühestens in zwei Monaten zu erhalten, meist seien die Zeiträume deutlich länger. Man könne nur hoffen, so Hurst, dass bis zum 12. Juli wenigstens die wichtigsten Handelspartner das neue EU-Regelwerk akzeptierten.













