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DSD GmbH darf Wettbewerber nicht ausschließen

24.05.200717:03 UhrEnergie & Umwelt
Bild: DSD GmbH darf Wettbewerber nicht ausschließen
Burkhard Landers, bvse-Präsident
Burkhard Landers, bvse-Präsident

(openPR) Heute gab das Europäische Gericht (EuG) seine erstinstanzliche Entscheidung über die Mitbenutzung von Abfallbehältern bekannt. Die DSD GmbH hatte gegen eine Auflage der EU-Kommission geklagt, die Konkurrenten des DSD die Mitbenutzung der Müllbehälter von DSD-Vertragsvertragsnehmer ermöglichen. In seiner Entscheidung wies das EuG die Klage der DSD GmbH zurück. Die DSD GmbH darf durch das Urteil des Europäischen Gerichts die Entsorger nicht daran hindern, mit den Wettbewerbern der DSD GmbH Verträge über die Mitbenutzung von Behältern oder sonstigen Einrichtungen zum Sammeln und Sortieren gebrauchter Verkaufsverpackungen abzuschließen.

„Wir sind erleichtert, dass der europäische Gerichtshof dem erneuten Aufleben von Monopolstrukturen eine Absage erteilt hat und den Wettbewerb zwischen den Dualen Systemen fördert“, erklärte Burkhard Landers, Präsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.. Eine Aufhebung des Mitbenutzungsrechtes hätte nach Auffassung des bvse den Wettbewerb in der Verpackungsentsorgung einseitig zu Gunsten des Marktführers verschoben, was auf Dauer die mittelständischen Strukturen der Entsorgungswirtschaft zerstört hätte.

Es sei schon erstaunlich, so Landers weiter, mit welchem Aufwand große Unternehmen der Entsorgungswirtschaft alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um funktionierendes Marktgeschehen zu Gunsten von Monopolen und Kartellen einzuschränken, was immer auf Kosten der kleinen und mittelständischen Wirtschaft geht und durch den Verbraucher teuer bezahlt wird.

Der bvse fordert grundsätzlich von der Politik, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass Monopole und Kartelle - egal ob sie regional oder überregional existieren und egal ob sie öffentlich-rechtlicher oder privatwirtschaftlicher Natur sind - in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft nachhaltig verhindert werden.

Mit dem Urteil wird die Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber und die getrennte Wertstofferfassung umsetzbar gestaltet. „Die Erfassungssysteme gehören dem Entsorger, der sie effizient zur Gewinnung der dringend benötigten Sekundärrohstoffe einsetzen kann, ohne für jeden Hersteller, Vertreiber oder jede Systemgesellschaft einzelne, teure Erfassungssysteme darstellen zu müssen“ führte der bvse weiter aus. Das ermögliche bürgerfreundlich und dezentral gestaltete Sammelsysteme, die die Akzeptanz und die Qualität der gesammelten Wertstoffe auf hohem Niveau halten wird.

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