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Ausbildung zum Heilpraktiker mit dem Heilpraktiker SelbstStudium

20.05.200709:56 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Ausbildung zum Heilpraktiker mit dem Heilpraktiker SelbstStudium
Heilpraktiker SelbstStudium
Heilpraktiker SelbstStudium

(openPR) Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung.

In leicht verständlicher Form wird das relevante Wissen für die Überprüfung durch das SelbstStudium vermittelt, medizinische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das SelbstStudium umfasst Skripte und Lehrmaterialien, die es ermöglichen nach einem Jahr SelbstStudium die amtsärztliche Überprüfung erfolgreich zu bestehen.



Das Selbststudium ist ein nach modernsten didaktischen Gesichtspunkten erarbeitetes Lehrwerk, was das eigenständige Lernen fördert und sich vollständig Ihren Bedürfnissen anpasst. Kaum ein Studium bietet so viel Flexibilität, Wachstum und Abwechslung wie das Selbststudium.

Mit dem Selbststudium verfügen Sie über die ideale Möglichkeit, um sich kostengünstig nebenbei auf die amtsärztliche Überprüfung vorzubereiten. Ganz gleich, ob Sie zurzeit noch einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen oder häusliche Verpflichtungen haben, Mit dem Studienmaterial erhalten Sie gleichzeitig ein didaktisches Programm, mit dem Sie Ihr Wissen jederzeit überprüfen können.

Entgegen einem Fernstudium müssen Sie keine Lösungen zu festen Zeiten einsenden und auf die Korrektur warten. Sie korrigieren selbst, was nach modernen Erkenntnissen der Gehirnforschung Vorteile hat.

Erst bei bestandener Prüfung macht es Sinn, Zeit und Geld in eine therapeutische Ausbildung zu investieren. Dieses Lehrwerk wurde speziell dafür entwickelt, das Grundwissen und Verständnis prüfungsnah zu vermitteln.

Es gibt in Deutschland drei Legitimationen, um eigenverantwortlich therapeutisch tätig sein zu dürfen, das heißt - Krankheiten zu behandeln:

den Beruf des Arztes
den Beruf des Psychotherapeuten
und den Beruf des Heilpraktikers.

Die wesentlichste Regelung des Heilpraktikerberufes ist das Heilpraktikergesetz. Demnach darf man diese Berufsbezeichnung führen, nachdem man eine Prüfung vor dem Amtsarzt beim regional (Bundesland) zuständigen Gesundheitsamt erfolgreich absolviert hat (schriftlich und/oder mündlich).

Die naturheilkundlichen Verfahren sind nicht Gegenstand der Prüfung.

Nach Bestehen der Zulassungsprüfung wird die Erlaubnis zur Führung des Titel "Heilpraktiker/In" verbunden mit der Erlaubnis zur "Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" erteilt. Diese beinhaltet körperliche, wie auch psychische, Leiden. Somit darf ein zugelassener Heilpraktiker/in auch psychotherapeutisch tätig werden. Die Erlaubnis erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und gilt ohne zeitliche Einschränkung.

Im Prinzip hat der Heilpraktiker, ähnlich wie der Arzt, eine sog. "Therapiefreiheit". Ihm ist alles erlaubt, was nicht durch Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Gerichtsurteile usw. eingeschränkt oder verboten wurde.

Jedoch sind bezüglich der Sorgfaltspflicht an den Heilpraktiker die gleichen Anforderungen gestellt, wie an den Arzt für Allgemeinmedizin. Er unterliegt der Pflicht, seine Patienten ausführlich über alle Risiken einer Therapie zu informieren, und sich ausreichend weiterzubilden. Ein Urteil des BGH (1991/ VI ZR 206 / 90 Bremen ) besagt dazu: "Der Heilpraktiker ist also verpflichtet, sich eine ausreichende Sachkunde über die von ihm angewendeten Behandlungsweisen einschließlich ihrer Risiken, vor allem die richtigen Techniken für deren gefahrlose Anwendung anzueignen."

Mit dem Heilpraktiker SelbstStudium erhalten Sie eine optimale Prüfungsvorbereitung, ohne hohen Kostenaufwand, langen Anfahrten und bei freier Zeiteinteilung.

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