(openPR) Der Gesetzgeber ist auf Grund des aktuellen Verfassungsgerichtsurteils aufgefordert, die Rahmenbedingungen des Erbschaftssteuergesetzes zu modifizieren. Voraussichtlich wird dies ab 2008 geschehen.
In diesem Zusammenhang ist möglichereise Zeitdruck entstanden, wenn noch Wertpapiere bzw. Depots erbschaftssteuerlich günstig an nahe Angehörige übertragen werden sollen.
Nach wie vor besteht aktuell die Möglichkeit, das Bewertungsgesetz zu nutzen, um beim Vermögensübergang mit einem Liechtensteiner Lebensversicherungsmantel Steuern zu sparen und Vermögen abzusichern.
Da das Liechtensteiner Aufsichtsrecht den Vorteil bietet, jedes bewertungsfähige Invesment - Depot - als Deckungsstock zuzulasen, ändert sich nichts an der Vermögensstruktur der Anlage.
Außerdem bietet ein Liechtensteiner Lebensversicherungsmantel neben diesem Anlageprivileg weitere Vorteile, wie das Diskretionsprivileg und stiftunsgähnliche Gestaltungsmöglichkeiten.





