(openPR) In vielen Punkten stößt die geplante Unternehmenssteuerreform noch auf Kritik, wie gerade wieder die Expertenanhörung im Bundestag gezeigt hat. „Trotzdem ist es an der Zeit, sich mit der Steuerplanung auf das ab Anfang 2008 geltende Reformwerk einzustellen“, empfiehlt Michael Habersetzer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der FPS Habersetzer Kessler und Kollegen GmbH, München. „Wer das Jahr 2007 geschickt nutzt, kann noch von einigen Vorteilen der alten Regelungen profitieren.“
Ein Beispiel sind die Fristen für die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften. Bisher galt, dass Gewinne bei Veräußerung von Wertpapieren, die länger als ein Jahr gehalten werden, nicht zu versteuern sind. Diese einjährige Spekulationsfrist soll nun entfallen, so dass jeder Gewinn bzw. Wertzuwachs der Abgeltungssteuer unterliegt. Die Abgeltungssteuer soll ab 2009 eingeführt werden und einheitlich 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer betragen. „Wer den geplanten Kauf von Wertpapieren ins Jahr 2007 und 2008 vorzieht, kann die Papiere nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei veräußern“, erläutert Habersetzer, „maßgeblich ist das Datum des Erwerbs, denn die neue Regelung soll erst für alle nach dem 31.12.2008 gekauften Papiere gelten.“
Vorgezogene Transaktionen können auch interessant sein, wenn Anteile an Kapitalgesellschaften iSd § 17 EStG im Privatvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften im betrieblichen Bereich von Personenunternehmen (soweit natürliche Personen Gesellschafter sind) gehalten werden. Hier soll ein Teileinkünfteverfahren das bisherige Halbeinkünfteverfahren ersetzen. Damit würden 60 Prozent der Veräußerungsgewinne steuerpflichtig während es bisher nur 50 Prozent waren. „Wer eine Veräußerung von Anteilen plant, sollte erwägen, diese ins Jahr 2007 oder 2008 vorzuziehen, da somit 50 und nicht nur 40 Prozent steuerfrei bleiben“, rät Habersetzer.
Während Anleger sehr genau aufpassen müssen, wie sie Käufe und Verkäufe terminieren, können sich Grundstückseigentümer beruhigt zurücklehnen. Denn die zehnjährige Spekulationsfrist für Grundstücke soll – entgegen der ursprünglichen Planung – nun doch erhalten bleiben.
Zwei steuerliche Instrumente mit langer Tradition stehen für die Unternehmer auf der Kippe. Können geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter 410 € bisher im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden, steht für 2008 ein wesentlich bürokratischeres Modell an: Geplant ist, dass selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter unter 100 € sofort abgezogen werden müssen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 100 € und 1.000 € sollen zu jahrgangsbezogenen Sammelposten addiert werden, die dann über fünf Jahre abgeschrieben werden müssen. „Wer also noch vom Sofortabzug profitieren möchte“, rät Habersetzer, „sollte geringwertige Wirtschaftsgüter, die absehbar für den Betrieb notwendig sind, noch im Jahr 2007 kaufen.“
Frühzeitiges Handeln kann sich auch bei höherwertigen beweglichen Wirtschaftsgütern lohnen. Denn die degressive Abschreibung, die im Jahr der Anschaffung eine wesentlich höhere Abschreibung als in den Folgejahren ermöglicht, soll entfallen. Übrig bleibt die lineare, also gleichmäßige Abschreibung. Wer bewegliche Wirtschaftsgüter vor dem 1.1.2008 kauft, kann so die steuerliche Belastung im Jahr 2007 noch deutlich senken. „Vor undurchdachten Schnellschüssen ist allerdings Vorsicht geboten“, betont Habersetzer, „was die langfristig günstigere Lösung ist, hängt immer vom Einzelfall ab.“
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