(openPR) Verjährungsfrist von subjektiven Voraussetzungen abhängig
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 23.01.2007 (AZ: XI ZR 44/06) einen Gelehrtenstreit beendet, der die Juristen seit Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes beschäftigt hat. So steht nun fest, dass Schadensersatzansprüche innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren seit Kenntniserlangung des anspruchsbegründenden Umstands verjähren.
Die Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des BGH, durch die nunmehr Rechtssicherheit herbeigeführt wurde. Rechtsexperten sehen die Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften nicht als direkt betroffen an.
Etwaige Schadensersatzansprüche gegen eine der Fondsgesellschaften könnten allenfalls aus einer Falschberatung eines vor Ort tätigen Abschlussvermittlers abgeleitet werden. Beobachter bescheinigen jedoch, dass dies in den letzten Jahren nur in sehr wenigen Ausnahmefällen der Fall war und sich im marktüblichen Umfang bewegte.
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