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FORIS-VERGÜTUNGSEMPFEHLUNGEN: TESTAMENTSVOLLSTRECKERVERGÜTUNG JETZT ONLINE BERECHNEN

(openPR) Mit einem neuen Online-Tool ermöglicht FORIS die einfache Berechnung der Vergütung von Testamentsvollstreckern anhand von Nachlassstruktur, Zeitaufwand und Qualifikation auf Basis der FORIS-Vergütungsempfehlungen. Die Frage der angemessenen Vergütung wird auch Thema auf dem 20. Deutschen Testamentsvollstreckertag sein.

Bonn | 28.10.2026 – Die FORIS AG hat einen Online-Rechner basierend auf ihren Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker veröffentlicht. Mit dem Werkzeug können Erblasser, Erben, Testamentsvollstrecker und ihre Berater die Vergütung nach dem FORIS-Modell berechnen. Es berücksichtigt sowohl den Wert als auch die Zusammensetzung des Nachlasses sowie den Zeitaufwand und die Qualifikation des Testamentsvollstreckers.

„Mit unseren Empfehlungen, die sich an den vom Bundesgerichtshof gesetzten Rahmenbedingungen orientieren, haben wir eine Grundlage dafür geschaffen, die Vergütung differenziert und nachvollziehbar zu bemessen. Der Rechner erleichtert jetzt die praktische Anwendung“, sagt Anke Warlich, Leiterin Prozessfinanzierung der FORIS AG. „Damit wird es den Beteiligten ermöglicht, frühzeitig über die Vergütung zu sprechen und die zugrunde liegenden Annahmen transparent zu machen.“

Nachlassstruktur und Zeitaufwand gemeinsam berücksichtigen

Der Rechner führt die Nutzer durch die einzelnen Bestandteile des Vergütungsmodells. Dabei können unter anderem Bankvermögen, Wertpapierdepots, Immobilien und Gesellschaftsbeteiligungen sowie Besonderheiten wie streitbefangene Nachlassteile erfasst werden. Das Modell unterscheidet zudem zwischen Vermögenswerten im Inland und im Ausland. Für die Zeitvergütung werden die geleisteten Stunden sowie die Grund- und Zusatzqualifikationen des Testamentsvollstreckers berücksichtigt.

„Zwei Nachlässe mit demselben Wert können sehr unterschiedliche Anforderungen an einen Testamentsvollstrecker stellen“, erläutert Christian Vaaßen, Senior Legal Counsel bei FORIS. „Deshalb beziehen unsere Empfehlungen neben dem Bruttonachlasswert auch dessen Zusammensetzung und den tatsächlichen Arbeitsaufwand ein. Der Rechner macht nachvollziehbar, wie sich diese Faktoren auf die Vergütung auswirken.“

Vergütung im Fokus der Fachdiskussion

Wie intensiv das Thema auch in der Fachwelt nach wie vor diskutiert wird, zeigt die Tatsache, dass die Frage nach der angemessenen Vergütung den 20. Deutschen Testamentsvollstreckertag der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V. (AGT) beschäftigen wird, der am 6. November 2026 in Bonn stattfindet. Auf dem Programm steht dort unter anderem ein Vortrag zum Thema „Die angemessene Vergütung des Testamentsvollstreckers. Das Hybridmodell als vermittelnder Lösungsansatz“. Der dortige Referent hat zudem kürzlich in einem Aufsatz Stellung zu den FORIS-Vergütungsempfehlungen genommen. Der Aufsatz ist in der ErbR 2026, S. 930 ff. veröffentlicht.

Hintergrund der langjährigen Fachdiskussionen zu diesem Thema ist, dass § 2221 BGB lediglich bestimmt, dass, sofern der Erblasser nichts anderes festgelegt hat, ein Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung verlangen kann. Was im Einzelfall angemessen ist, regelt das Gesetz jedoch nicht.

Der Vergütungsrechner und die FORIS-Vergütungsempfehlungen mit Erläuterungen sind unter www.foris.com/testamentsvollstreckung/ zugänglich.

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