Welche Prüfungen braucht Forschungssicherheit?
(openPR) Ein Research Security Screening für österreichische Hochschulen kombiniert Prüfungen zu Personen, deren Affiliationen, zu Kooperationspartnern und zum Projekt selbst. Das Ergebnis ist eine dokumentierte Risikoeinschätzung, die der Einrichtung als Entscheidungsgrundlage dient. Den Anlass liefert die Förderpraxis: Die FFG erwartet von Antragstellenden, Risiken im Projekt zu analysieren und angemessene Massnahmen zu setzen. Sie empfiehlt unter anderem standardisierte Risikoprüfungen für Partnerschaften, Gastaufenthalte und Besuche. Die Validato AG aus Zürich beschreibt, wie solche Prüfungen in der Praxis aussehen können.
Prüftiefe nach Rolle
Kern des Ansatzes der Validato AG ist eine Rollenmatrix, die die Prüftiefe am Zugriff ausrichtet. Ein mögliches Raster: Für eine Studienassistenz ohne Zugang zu sensiblen Daten genügen Identitätsprüfung und Verifizierung des Studienabschlusses. Bei Doktorandinnen, Doktoranden und Gastforschenden in sensiblen Projekten kommen die Einordnung früherer Hochschulen und Arbeitgeber, die Prüfung der Finanzierung von Stipendien und Forschungsaufenthalten sowie der Abgleich mit Sanktions- und Watchlists inklusive PEP-Prüfung hinzu. Für Professuren und Projektleitungen mit Zugriff auf Dual-Use-relevante Ergebnisse empfiehlt sich ein vollständiges Screening mit regelmässigem Re-Screening. Eine Strafregisterbescheinigung ist nur dort angezeigt, wo sie gesetzlich vorgesehen oder für die Rolle verhältnismässig ist.
Prüfungen für Partner und Projekte
Kooperationspartner, Drittmittelgeber und beteiligte Unternehmen durchlaufen eine Due Diligence: Adverse-Media- und OSINT-Recherche zu Eigentümerstrukturen und Verflechtungen sowie einen Abgleich mit Sanktions- und Exportkontrolllisten, etwa nach der EU-Dual-Use-Verordnung. Auf Projektebene stuft die Einrichtung die Sensibilität der Technologie ein, beispielsweise entlang der Schlüsseltechnologien, die die EU als besonders schutzbedürftig betrachtet. Beim Remote-Onboarding von Gastforschenden empfiehlt die Validato AG zudem eine digitale Identitätsprüfung, bevor Zugänge zu Systemen oder Laboren vergeben werden.
Rechtskonform prüfen in Österreich
Personenprüfungen an Hochschulen bewegen sich in einem engen Rahmen aus DSGVO, Datenschutzgesetz, Arbeitsrecht, den Mitwirkungsrechten des Betriebsrats und dem Gleichbehandlungsgesetz. Die Validato AG empfiehlt deshalb, vor dem ersten Screening eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen und die Prüfungen standardisiert über einen externen Dienstleister abzuwickeln, was Neutralität und Fachwissen sichert. Staatsangehörigkeit oder Herkunft allein sind kein zulässiges Prüfkriterium. Über Konsequenzen wie eingeschränkte Zugriffsrechte, zusätzliche Auflagen oder die Ablehnung einer Kooperation entscheidet die Einrichtung selbst.
Dokumentation als Nachweis
„Förderagenturen wie die FFG erwarten, dass Risiken im Projekt analysiert werden. Wer jede Prüfung dokumentiert, kann gegenüber Fördergebern und Ministerium belegen, dass Forschungssicherheit systematisch umgesetzt wird“, sagt Reto Marti, Managing Partner der Validato AG. Die Validato AG stellt die Prüfmodule über ihre ISO-27001-zertifizierte Plattform bereit, per WebApp oder API, mit allen Funktionen als Standard. Damit begleitet die Validato AG Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen in Österreich vom Aufbau der Rollenmatrix bis zum dokumentierten Re-Screening.



















