(openPR) Neuwied, 10.10.2026. Der Unterschied zwischen Finanzierungsbestätigung und Finanzierungszusage liegt in der Verbindlichkeit: Die Bestätigung ist eine unverbindliche Ersteinschätzung der Bank, die Zusage ihr verbindliches Darlehensangebot. FinanzPlusImmo rät Käufern, beide Papiere nicht zu verwechseln. Für den Kaufvertrag beim Notar zählt nur die Zusage.
Was sagt eine Finanzierungsbestätigung aus?
Eine Finanzierungsbestätigung hält fest, dass ein Darlehen in einer bestimmten Höhe nach einem ersten Blick auf Einkommen und Eigenkapital grundsätzlich machbar erscheint. Das Objekt hat die Bank zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht bewertet. Käufer legen die Bestätigung bei Besichtigungen oder im Gespräch mit Makler und Verkäufer vor. Eine Pflicht der Bank, das Darlehen später auch zu geben, folgt daraus nicht.
Wann wird aus der Bestätigung eine Zusage?
Eine Finanzierungszusage gibt es erst, wenn die Bank Person und Immobilie vollständig geprüft hat. Für die Person schreibt § 505b BGB eine Kreditwürdigkeitsprüfung vor, die Einkommen, Ausgaben, laufende Kredite und die Schufa-Auskunft umfasst. Für die Immobilie ermittelt die Bank den Beleihungswert, entweder nach Aktenlage oder mit einem Gutachter vor Ort. Danach geht der Darlehensvertrag mit den vorvertraglichen Informationen nach § 491a BGB an den Käufer.
Wie viel Zeit dieser Weg kostet, hängt nach Erfahrung von FinanzPlusImmo vor allem an den Unterlagen. Enis Recica sagt dazu: „Die Prüfung in der Bank ist selten der Engpass. Gewartet wird fast immer auf ein Dokument.“
Warum sollten Käufer ohne Zusage nicht beim Notar unterschreiben?
Wer den Kaufvertrag unterschreibt, schuldet den Kaufpreis, auch wenn die Bank anschließend ablehnt. Eine Finanzierungsbestätigung schützt davor nicht. FinanzPlusImmo empfiehlt deshalb, den Notartermin erst zu vereinbaren, wenn das verbindliche Darlehensangebot vorliegt.
Den Kaufvertragsentwurf können Käufer trotzdem früh anfordern. Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer, soll der Notar den Entwurf nach § 17 Abs. 2a BeurkG im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung bereitstellen. Läuft diese Frist parallel zur Bankprüfung, geht keine Zeit verloren.
Welche Fristen gelten nach der Zusage?
- Widerruf: Beim Verbraucherdarlehen besteht nach § 495 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht, die Frist beträgt nach § 355 BGB vierzehn Tage.
- Bedenkzeit: Wird der Darlehensvertrag notariell beurkundet, entfällt der Widerruf. Die Bank muss dann vorher eine Bedenkzeit von mindestens sieben Tagen einräumen.
Enis Recica, Inhaber von FinanzPlusImmo, ist seit 2016 in der Finanzbranche und als Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Registernummer D-IR9N-6D2DR-51, IHK Koblenz, eingetragen; FinanzPlusImmo ist persönlich in Neuwied, Koblenz und Andernach tätig. Die vier Abschnitte bis zur Zusage beschreibt der Ratgeber zum zeitlichen Ablauf einer Finanzierungszusage. Wer eine Immobilie kaufen will, findet mehr auf der Seite zur Finanzierung beim Immobilienkauf.

FinanzPlusImmo aus Neuwied vermittelt Immobilienfinanzierungen für private Käufer, Kapitalanleger und Immobilienvertriebe. Schwerpunkt sind Neuwied, Koblenz und Umgebung, über Vertriebspartner ist FinanzPlusImmo deutschlandweit tätig. Inhaber Enis Recica ist seit 2016 in der Finanzbranche und Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Registernummer D-IR9N-6D2DR-51, IHK Koblenz. FinanzPlusImmo vergleicht die Angebote von über 400 Banken und begleitet die Finanzierung von der Selbstauskunft bis zum Notartermin.










