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Totalunternehmervergabe

Totalunternehmervergabe: Rechtliche Anforderungen und Ablauf komplexer Bauvergaben

(openPR) Bei komplexen Bauprojekten kann die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer eine Alternative zur Aufteilung in zahlreiche Einzelvergaben darstellen. Das Modell bündelt Verantwortlichkeiten bei einem Vertragspartner und kann insbesondere bei termin- und kostenkritischen Vorhaben eingesetzt werden. Gleichzeitig stellt die Gesamtvergabe öffentliche Auftraggeber vor vergabe- und fördermittelrechtliche Anforderungen. Das Online-Seminar „Totalunternehmervergabe“ der Akademie Heidelberg behandelt am 10. November 2026 die rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen dieses Vergabemodells.

Gesamtvergabe als Ausnahme von der Einzellosvergabe

Für die rechtliche Einordnung der Totalunternehmervergabe ist zunächst die Abgrenzung verschiedener Modelle erforderlich. Das Seminar unterscheidet Generalplaner, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Totalunternehmer und Totalübernehmer und ordnet diese in die Bandbreite zwischen gewerkeweiser Vergabe und Gesamtvergabe ein.

Vergaberechtlich ist insbesondere der Grundsatz der Einzellosvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB zu berücksichtigen. Nach den Seminarunterlagen kommt eine Gesamtlosvergabe als Ausnahme in Betracht, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Das Programm behandelt die Abwägungspflicht und die beim Auftraggeber liegende Beweislast sowie relevante Fallgruppen aus der Rechtsprechung zu Kosten, Zeit, Baufeld und Bauweise.

Termin- und Kostensicherheit stehen rechtlichen Risiken gegenüber

Die Totalunternehmervergabe kann nach den Seminarunterlagen eine frühe Termin- und Kostensicherheit, eine Verlagerung von Risiken auf den Auftragnehmer und einen reduzierten Koordinierungsaufwand ermöglichen. Auch ein geringeres Nachtragspotenzial und die Integration eines Architekturwettbewerbs werden als mögliche Vorteile des Modells behandelt.

Dem stehen spezifische Herausforderungen gegenüber. Dazu gehören ein höherer Begründungsaufwand, Nachprüfungsrisiken und mögliche fördermittelrechtliche Folgen. Besondere Bedeutung hat daher eine umfassende, konkrete und projektbezogene Dokumentation. Liegen die Voraussetzungen für die gewählte Vergabeform nicht vor, können neben einem Vergabeverstoß auch Rückforderungsrisiken bei Fördermitteln entstehen.

Funktionale Leistungsbeschreibung und architektonische Qualität

Der Ablauf einer Totalunternehmervergabe umfasst mehrere aufeinander aufbauende Phasen. Das Seminar behandelt Vorbereitung, Teilnahmewettbewerb, Angebotsphase, Verhandlungen, eine zweite Angebotsphase und den Zuschlag. Auch Dauer, Terminplanung, beteiligte Akteure und die Bieterentschädigung werden thematisiert.

Zu den Vergabeunterlagen zählen technische und juristische Dokumente, eine funktionale Leistungsbeschreibung, ein Mustervertrag und ein Anforderungskatalog. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, wie architektonische Qualität innerhalb eines Gesamtvergabemodells berücksichtigt werden kann. Das Programm behandelt hierzu Eignungskriterien, Wertungsmatrix und Architekturgremium sowie die Auswertung der Angebote und die Verhandlungsphasen.

Inhalte des Seminars zur Totalunternehmervergabe

Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Abgrenzung von General- und Totalunternehmermodellen
  • Einordnung von Einzelvergabe und Gesamtvergabe
  • Vor- und Nachteile einer Totalunternehmervergabe
  • rechtliche Zulässigkeit nach § 97 Abs. 4 GWB
  • Abwägungspflicht und Dokumentationsanforderungen
  • fördermittelrechtliche Rückforderungsrisiken
  • Ablauf von Teilnahmewettbewerb, Angebots- und Verhandlungsphasen
  • funktionale Leistungsbeschreibung und Mustervertrag
  • Eignungskriterien und Wertungsmatrix
  • Sicherung architektonischer Qualität
  • Erfolgsfaktoren bei komplexen Bauvergaben

Das Seminar richtet sich an öffentliche Auftraggeber und weitere Personen, die mit der Vergabe komplexer Bauleistungen an einen Kumulativleistungsträger befasst sind oder ein solches Modell prüfen. Angesprochen sind außerdem Rechtsanwälte sowie Fachanwälte im Vergabe- oder Bau- und Architektenrecht. Vorkenntnisse sind laut Programm nicht erforderlich; für die anwaltliche Fortbildung werden 3,5 Zeitstunden gemäß § 15 FAO bescheinigt.

Technische und rechtliche Perspektive auf Gesamtvergaben

Dr. Michelle Heydenreich ist Rechtsanwältin bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Hamburg. Sie berät Auftraggeber und Auftragnehmer im privaten Bau- und Architektenrecht und begleitet öffentliche Auftraggeber bei nationalen und europaweiten Vergabeverfahren. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt laut Seminarunterlagen auf Totalunternehmervergaben mit integrierten städtebaulichen und architektonischen Wettbewerben.

Christoph Morys ist Bauingenieur, Projektmanager und Niederlassungsleiter bei Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG in Nürnberg. Er verfügt über Erfahrung mit unterschiedlichen Vergabearten und insbesondere mit Gesamtvergaben und Totalunternehmermodellen. Dabei begleitet er öffentliche und private Auftraggeber von der Entwicklung der Vergabestrategie bis zur Projektabwicklung.

Das Online-Seminar „Totalunternehmervergabe“ findet am Dienstag, 10. November 2026, von 9:00 bis 13:00 Uhr statt. Weitere Informationen sind auf der Website der Akademie Heidelberg verfügbar.

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  • AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH
    Maaßstr. 32/1
    69123 Heidelberg
    Deutschland

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