(openPR) Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nicht bereits mit ihrer Unterzeichnung. Entscheidend ist auch, dass die Erklärung dem Arbeitnehmer wirksam zugeht. Gerade der Nachweis dieses Zugangs kann in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zum Problem werden.
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 verdeutlicht, dass Unternehmen deshalb nicht allein den Versand, sondern auch das konkrete Zustellungsverfahren und dessen Beweiswert berücksichtigen sollten. Im Verfahren 2 AZR 184/25 ging es um den streitigen Zugang einer per Einwurf-Einschreiben versandten Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM). Die Ausführungen des Gerichts zum Zugang und zur Beweisführung sind auch für andere arbeitsrechtlich relevante Erklärungen von Bedeutung.
Wann gilt eine Erklärung als zugegangen?
Eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden geht grundsätzlich zu, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Der Hausbriefkasten gehört grundsätzlich zu diesem Machtbereich.
Im vom BAG entschiedenen Fall reichten die vorgelegten Unterlagen jedoch nicht aus, um einen Anscheinsbeweis für den Zugang des Einwurf-Einschreibens zu begründen. Entscheidend war das konkret festgestellte Scan-Verfahren: Der Zusteller bestätigte den Zustellvorgang elektronisch und schloss ihn im Scanner ab, bevor die Sendung tatsächlich in den Briefkasten eingeworfen wurde.
Der daraus erzeugte Auslieferungsbeleg dokumentierte nach Auffassung des BAG daher noch keinen bereits erfolgten Einwurf. Das Gericht musste zugleich nicht entscheiden, ob bei einem anders ausgestalteten Zustellverfahren ein Anscheinsbeweis für den Zugang in Betracht kommen kann.
Für die betriebliche Praxis sind damit insbesondere folgende Punkte relevant:
- Einlieferung und Zugang eines Schreibens sind rechtlich nicht dasselbe.
- Entscheidend ist, ob die Erklärung tatsächlich in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist.
- Ein Zustellnachweis muss daraufhin geprüft werden, welchen konkreten Vorgang er dokumentiert.
- Unternehmen sollten die Nachweisbarkeit des Zugangs bereits bei der Wahl des Zustellungsverfahrens berücksichtigen.
Wer Kündigungen rechtssicher zustellen will, sollte daher nicht nur den Versand organisieren, sondern den gesamten Zustellungs- und Dokumentationsprozess betrachten.
Welche zusätzlichen Anforderungen gelten für Kündigungen?
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt eine weitere formale Voraussetzung hinzu. § 623 BGB verlangt für Kündigungen und Auflösungsverträge die Schriftform. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Für eine rechtssichere Kündigung können deshalb mehrere Aspekte gleichzeitig relevant sein:
- Vorliegen eines tragfähigen Kündigungsgrundes, soweit ein solcher erforderlich ist
- Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist
- Beachtung erforderlicher Beteiligungsverfahren
- Einhaltung der Schriftform nach § 623 BGB
- wirksamer und rechtzeitiger Zugang der Kündigung
- nachvollziehbare Dokumentation von Übergabe oder Zustellung
Personalabteilungen und Führungskräfte sollten diese Punkte nicht isoliert betrachten. Materielle Voraussetzungen, Form, Fristen und Zugang greifen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ineinander.
Warum der Zugang im Kündigungsschutzprozess wichtig werden kann
Formale und organisatorische Schwächen treten häufig erst dann deutlich hervor, wenn die Wirksamkeit einer Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüft wird. Ein intern als administrativer Schritt behandelter Zustellungsvorgang kann dann entscheidende Bedeutung erhalten.
Das BAG-Urteil vom 7. Mai 2026 zeigt insbesondere, dass die bloße Bezeichnung „Einwurf-Einschreiben“ noch keine abschließende Aussage darüber erlaubt, ob der Zugang im Streitfall bewiesen werden kann. Maßgeblich sind das konkrete Zustellungsverfahren und die verfügbaren Beweismittel.
Für Unternehmen ergibt sich daraus organisatorischer Handlungsbedarf. Sinnvoll sind klar definierte Prozesse dafür, wer Kündigungen vorbereitet und prüft, welche Beteiligungsschritte einzuhalten sind, wie die Erklärung übergeben oder zugestellt wird und welche Nachweise anschließend aufbewahrt werden.
Seminar ordnet Kündigungsrecht und Zustellung systematisch ein
Das Online-Seminar „Beendigung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen – Rechtssicher handeln bei Kündigungen“ der Akademie Heidelberg am 18. November 2026 behandelt diese Fragen im Gesamtzusammenhang des Kündigungsrechts.
Zu den fachlichen Schwerpunkten gehören:
- Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung
- Form, Kündigungsfristen und Zustellung
- betriebsbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- Aufhebungsverträge
- Kündigungsschutzklagen und arbeitsgerichtliche Praxis
Das Seminar richtet sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte aus Personalabteilungen sowie an Verantwortliche, die Kündigungen vorbereiten, prüfen oder organisatorisch begleiten. Für sie ist die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen ebenso relevant wie ein belastbarer betrieblicher Prozess für Ausspruch, Zustellung und Dokumentation einer Kündigung.
Arbeitsrechtliche Einordnung für die betriebliche Praxis
Referent Erich-Wolfgang Moersch ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und deren Umsetzung in betrieblichen Abläufen.
Das Online-Seminar „Beendigung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen – Rechtssicher handeln bei Kündigungen“ findet am 18. November 2026 von 9:00 bis 12:30 Uhr statt. Weitere Informationen zum Seminar veröffentlicht die Akademie Heidelberg auf ihrer Website: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/beendigung-und-kuendigung-von-arbeitsverhaeltnissen










