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Lithium-Warnung des BVL: PD Dr. Michael Nehls kritisiert fehlende Dosisangaben und unberücksichtigte Evidenz

01.09.202617:17 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Lithium-Warnung des BVL: PD Dr. Michael Nehls kritisiert fehlende Dosisangaben und unberücksichtigte Evidenz
Priv.-Doz. Dr. Michael Nehls | Fotograf: Dirk Wächter
Priv.-Doz. Dr. Michael Nehls | Fotograf: Dirk Wächter

(openPR) BVL warnt undifferenziert vor Lithium – ohne eine gefährliche Dosis zu beziffern und ohne die vorhandene Evidenz zu den Folgen eines Lithiummangels zu berücksichtigen
Priv.-Doz. Dr. med. Michael Nehls fordert die Bundesbehörde auf, die wissenschaftliche Grundlage ihrer Behauptung offenzulegen, es gebe keinen Nachweis der physiologischen Relevanz von Lithium

Freiburg, 1. September 2026. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt in einer am 31. August veröffentlichten Pressemitteilung vor lithiumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln. Bereits eine „moderate Erhöhung des Lithiumspiegels“ könne „gesundheitlich relevante und schwerwiegende Folgen haben“. Gleichzeitig behauptet die Behörde, es gebe „keinen Nachweis dafür, dass Lithium aus der Ernährung für die kognitiven Funktionen entscheidend ist oder dass es Lithium-Mangelerscheinungen gibt, die über die Ernährung behoben werden könnten“.

Der Arzt und Molekulargenetiker Priv.-Doz. Dr. med. Michael Nehls erklärt dazu: „Diese Darstellung kann ich als Arzt und Wissenschaftler nicht unwidersprochen stehen lassen. Das BVL überträgt das bekannte Risikoprofil der pharmakologischen Hochdosistherapie ohne jede Dosisangabe auf die Frage der physiologischen Lithiumversorgung – als wäre die Wirkung eines Stoffes von seiner Menge unabhängig. Zugleich vermischt die Behörde die geltende Rechtslage mit einer davon zu trennenden Frage: ob der menschliche Organismus Lithium für seine normale Funktion benötigt.“

Besonders irritierend sei die Begründung des BVL, so Nehls weiter: Zunächst heißt es, bereits eine „moderate Erhöhung“ des Lithiumspiegels könne schwerwiegende Folgen haben. „Daher“ seien Lebensmittel mit zugesetzten Lithiumverbindungen verboten.

„Erstens muss das BVL erklären, was eine ‚moderate Erhöhung‘ überhaupt sein soll“, fordert Nehls. „Welche Dosis? Welcher Blutspiegel? Welche Erhöhung gegenüber welchem Ausgangswert? Ohne Zahlen ist eine solche Gefahrenaussage wissenschaftlich nicht überprüfbar.“

Zweitens sei die behauptete Gesundheitsgefahr gar nicht der eigentliche Grund, dass Lithium nicht in Lebensmitteln zugesetzt werden darf, wie das BVL selbst einräumt: Lithium darf deshalb nicht zugesetzt werden, weil es in den einschlägigen EU-Positivlisten nicht aufgeführt ist. Dass Lithium nicht in den Positivlisten für Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln steht, ist eine regulatorische Tatsache. Als Argument in der Sache taugt dies jedoch nicht: Die Liste dokumentiert lediglich, dass eine Zulassung bislang nicht erfolgt ist – sie beantwortet nicht, ob sie erfolgen müsste und bedeutet insbesondere auch kein negatives Sicherheitsurteil. Diese Diskrepanz zwischen regulatorischem Status und der weithin ignorierten wissenschaftlichen Evidenzlage ist sogar der Ausgangspunkt von Nehls' umfassender Auseinandersetzung mit dem Thema, die er in seinem Buch Das Lithium-Komplott und anhand zahlreicher wissenschaftlicher Belege dokumentiert hat.

Wer die fehlende Listung dennoch gesundheitlich begründen wollte, müsste darlegen, ab welcher Dosis eine Gefahr besteht und warum sich keine sichere Höchstmenge festlegen ließe – genau die Angaben also, die die Pressemitteilung des BVL schuldig bleibt.

Koma und Tod – aber welcher Dosisbereich?

Das BVL zählt anschließend Vergiftungserscheinungen von Erbrechen, Zittern und neurologischen Störungen bis hin zu zerebralen Anfällen, Koma und Tod auf, ohne zu erwähnen, bei welchen Dosierungen oder Blutspiegeln diese Symptome auftreten. Nehls stellt klar: „Das beschriebene Vergiftungsbild deckt sich mit den Nebenwirkungen der gängigen Lithiumtherapie bei bipolaren Störungen – in der Fachliteratur sind die aufgeführten Symptome als Komplikation der Hochdosisbehandlung eindeutig dokumentiert. Für die vergleichsweise geringen Lithiummengen, die natürlicherweise über die Ernährung aufgenommen werden können, ist ein solches Vergiftungsbild nicht beschrieben.“ Eine solche Zuordnung nimmt die Mitteilung an der entscheidenden Stelle jedoch nicht vor. Tatsächlich räumt die Behörde in ihrer Mitteilung sogar selbst ein, dass die Dosierungen der ärztlich überwachten Lithiumtherapie „deutlich über der natürlichen täglichen Aufnahme aus der Nahrung“ liegen.

„Hier wird das bekannte Risikoprofil pharmakologischer Hochdosen zur Gefahrenkulisse einer Diskussion über physiologische Spurendosen“, kritisiert Nehls. „Die Toxizität einer hohen Dosis widerlegt aber nicht die Essentialität einer niedrigen Dosis. Das gilt für Lithium ebenso wie für Natrium, Kalium, Zink oder Selen. Alle diese Mineralstoffe lassen sich mit schwerwiegenden Folgen überdosieren – eine Kaliumüberdosis kann zum Herzstillstand führen, ohne dass jemand die Lebensnotwendigkeit von Kalium bezweifelt. Allein bei Lithium soll aus der Giftigkeit der hohen Dosis auf die Entbehrlichkeit der niedrigen geschlossen werden.“

Wie wichtig die fehlende quantitative Einordnung ist, zeigt die natürliche Lithiumexposition. Hirschquelle Heilwasser enthält nach Herstellerangaben 1,31 mg Lithium pro Liter und ist zur regelmäßigen Einnahme geeignet; eine realistische Zufuhr von dreimal 0,3 Litern Wasser liefert rechnerisch rund 1,18 mg Lithium täglich. Noch deutlicher ist eine publizierte Ernährungsstudie von den Kanarischen Inseln. Nach Analyse von 440 Lebensmittel- und Getränkeproben errechneten die Wissenschaftler eine durchschnittliche Lithiumaufnahme von 3,674 mg pro Tag über die normale Ernährung.[1]

„Das beweist nicht, welche Lithiummenge optimal ist“, so Nehls. „Es zeigt aber, dass natürliche menschliche Lithiumexpositionen im Milligrammbereich Realität sind – als zugelassene, teils amtlich geprüfte Ausnahmen wohlgemerkt, nicht als Regel: In den meisten Regionen Deutschlands ist das Trinkwasser ausgesprochen lithiumarm, die durchschnittliche Zufuhr liegt bei nur etwa 0,1 Milligramm täglich. Die Bevölkerungsmehrheit lebt also um ein Vielfaches unterhalb der Expositionen, die andernorts seit jeher problemlos erreicht werden. Umso erklärungsbedürftiger ist die Warnung vor einer nicht näher definierten ‚moderaten Erhöhung‘.“

Lebensmittelrechtlich macht es derzeit einen erheblichen Unterschied, ob Lithium natürlicherweise in einem Heilwasser vorkommt oder einem Produkt zugesetzt wird. Nehls erinnert daran: „Der menschliche Organismus kennt diese juristische Unterscheidung natürlich nicht. Biologisch entscheidend sind die aufgenommene Menge, die Verbindung, ihre Bioverfügbarkeit und die daraus entstehende Lithiumkonzentration in den Zellen, die Lithium benötigen.“

„Kein Nachweis“ trotz jahrzehntelanger Evidenz?

Noch schwerer wiegt für Nehls die Behauptung des BVL, es gebe „keinen Nachweis“ für eine ernährungsphysiologische Bedeutung von Lithium.

Er betont: „Die wissenschaftliche Befundlage reicht Jahrzehnte zurück und bildet eine konvergierende Evidenzkette: Kontrollierte Entzugs- und Wiederzufuhrversuche bei mehreren Säugetierarten zeigen Funktionsstörungen bei verminderter Lithiumversorgung und Verbesserungen nach erneuter Gabe. Hinzu kommen Beeinträchtigungen von Fortpflanzung und Entwicklung, hochkonservierte molekulare Lithium-Zielstrukturen, eine selektive Verteilung in regenerationsaktiven Geweben, umfangreiche Humanepidemiologie und kontrollierte Humaninterventionen mit sehr niedrigen Lithiummengen.“

Nehls verweist auf die kontrollierte Humaninterventionsevidenz im physiologisch niedrigen Dosisbereich: Bereits 1994 dokumentierte eine randomisierte, placebokontrollierte Studie von Schrauzer und de Vroey bei einer Zufuhr von nur 400 Mikrogramm Lithium täglich einen statistisch signifikanten Effekt gegenüber Placebo.[2] Nunes und Kollegen haben zudem im Jahr 2013 bei Alzheimer-Patienten gezeigt, dass die Einnahme von weniger als 300 Mikrogramm täglich über einen Zeitraum von 15 Monaten mit einer Stabilisierung der kognitiven Leistungsfähigkeit einherging, während diese in der Kontrollgruppe weiter abnahm.[3]

„Auch diese kleinen Studien haben für sich genommen nicht den Beweis der Essentialität erbracht“, betont Nehls. „Aber sie widerlegen bereits die Vorstellung, es existiere überhaupt keine kontrollierte Humaninterventionsevidenz im physiologisch niedrigen Dosisbereich.“

Als jüngstes Glied dieser Evidenzkette nennt Nehls die 2025 in Nature erschienene Arbeit von Aron und Kollegen[4], deren experimentellen Befund er für besonders aussagekräftig hält: Eine Verminderung des physiologisch vorhandenen Lithiums im Mausgehirn führte unter anderem zu mehr Amyloid-β und phosphoryliertem Tau, entzündlichen Mikroglia-Veränderungen, Verlust neuronaler Strukturen und Gedächtnisdefiziten. Wurde die Lithiumversorgung wiederhergestellt, entwickelten sich zahlreiche dieser Veränderungen entweder gar nicht erst oder bildeten sich zumindest teilweise zurück. Beim Menschen fanden die Forscher bereits bei leichter kognitiver Beeinträchtigung eine Störung der Lithiumhomöostase.

„Aron et al. haben die Essentialitätsfrage nicht als erste aufgeworfen“, erklärt Nehls. „Die Arbeit bestätigt mit modernen Methoden eine Schlussfolgerung, zu der die Gesamtheit der Evidenz bereits zuvor geführt hatte.“

Ein eigenes Mangelsyndrom ist kein Essentialitätskriterium

Das Argument, es gebe keine Lithium-spezifische Mangelerkrankung, lässt Nehls nicht gelten: „Kaum ein essentieller Mineralstoff hat ein einziges, unverwechselbares Mangelsyndrom. Eine Unterversorgung mit Magnesium, Zink oder Selen zeigt sich in vielen verschiedenen Störungen, die sich keinem der Stoffe auf den ersten Blick zuordnen lassen. Entscheidend ist etwas anderes: Treten bei verminderter Zufuhr reproduzierbar Funktionsstörungen auf, und verschwinden sie, wenn die Versorgung wiederhergestellt wird? Genau solche Belege liegen für Lithium vor.“

Auch historisch war das laut Nehls der übliche Weg: „Spurenelemente wie Selen oder Chrom wurden als essentiell anerkannt, weil viele verschiedene Belege in dieselbe Richtung wiesen: Entzugsversuche, die Wirkung erneuter Zufuhr, die Funktion im Stoffwechsel und die zugrunde liegenden Mechanismen – und zwar lange bevor sämtliche Fragen zu menschlichem Bedarf, Biomarkern und spezifischen Mangelsymptomen geklärt waren.“

Nehls resümiert: „Man kann wissenschaftlich darüber diskutieren, wie hoch der optimale Lithiumbedarf des Menschen ist und wie der Lithiumstatus am besten gemessen wird. Angesichts der vorhandenen Literatur ist die kategorische Aussage einer Bundesbehörde, es gebe schlicht ‚keinen Nachweis‘, erklärungsbedürftig.“

BVL soll Evidenzbasis offenlegen

Nehls fordert das BVL deshalb auf, die wissenschaftliche Grundlage seiner Aussage öffentlich zu benennen:

„Auf welche wissenschaftliche Bewertung stützt sich diese Aussage, es gebe ‚keinen Nachweis‘? Und sind darin die kontrollierten Entzugs- und Wiederzufuhrversuche bei mehreren Tierarten, die jahrzehntelange Humanepidemiologie, die placebokontrollierten Studien mit Mikrogramm-Dosierungen und die Nature-Arbeit von 2025 berücksichtigt worden? Sollten sie nicht berücksichtigt worden sein: warum nicht?“

Sollte sich das BVL dabei auf die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) berufen, verweist Nehls auf seine bereits im Juli 2026 veröffentlichte Analyse: Die fünf Einwände, mit denen die EFSA in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage E-001488/2026 die Essentialität von Lithium bestreitet, hat er dort Punkt für Punkt anhand der publizierten Studienlage widerlegt.

Als Arzt sehe er sich verpflichtet, nicht nur auf mögliche Risiken einer Überdosierung hinzuweisen, sondern ebenso auf die möglichen gesundheitlichen Folgen einer Unterversorgung. Auf solche Folgen weise eine lange Reihe epidemiologischer Untersuchungen bereits seit Jahrzehnten hin; die Epidemiologie beschreibe dabei das Muster; die molekularen Mechanismen und kontrollierten Tierexperimente lieferten die biologische und kausale Erklärung dafür.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für Nehls schließlich auch eine grundsätzliche Frage: Wird ein Bundesamt, das dem Verbraucherschutz verpflichtet ist, seiner Funktion gerecht, wenn es mögliche Risiken einer Zufuhr ausführlich berücksichtigt, zugleich aber eine wissenschaftlich begründete mögliche Unterversorgung und deren gesundheitliche Folgen nicht mit derselben Sorgfalt prüft?

„Eine regulatorische Nichtanerkennung ist kein Beweis biologischer Entbehrlichkeit. Ob Lithium für den menschlichen Organismus essentiell ist, entscheidet nicht eine Positivliste, sondern die Gesamtheit der biologischen Evidenz“, sagt Nehls und ergänzt: „Verbraucherschutz darf sich nicht auf die Warnung vor Überdosierung beschränken. Er muss ebenso den Schutz vor gesundheitlich relevanter Unterversorgung umfassen, die einen Großteil der deutschen Bevölkerung betrifft.“

- - - - - - -

[1] González-Weller D, Rubio C, Gutiérrez ÁJ, González GL, Caballero Mesa JM, Revert Gironés C, Burgos Ojeda A, Hardisson A. Dietary intake of barium, bismuth, chromium, lithium, and strontium in a Spanish population (Canary Islands, Spain). Food Chem Toxicol. 2013;62:856–868. DOI: 10.1016/j.fct.2013.10.026.

[2] Schrauzer GN, de Vroey E. Effects of nutritional lithium supplementation on mood. A placebo-controlled study with former drug users. Biol Trace Elem Res. 1994;40(1):89–101. https://doi.org/10.1007/BF02916824

[3] Nunes MA, Viel TA, Buck HS. Microdose lithium treatment stabilized cognitive impairment in patients with Alzheimer's disease. Curr Alzheimer Res. 2013;10(1):104–107.

[4] Aron L, Ngian ZK, Qiu C, et al. Lithium deficiency and the onset of Alzheimer’s disease. Nature. 2025;645(8081):712–721. https://doi.org/10.1038/s41586-025-09335-x

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