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Sanktionsbezogene Fallbearbeitung: Seminar zu Screening, Verboten und Compliance-Prozessen

(openPR) Finanzsanktionen und Embargos stellen Unternehmen im Finanzsektor vor anspruchsvolle operative und rechtliche Fragen. Besonders relevant ist die sanktionsbezogene Fallbearbeitung, wenn das Screening von Kunden oder Geschäftspartnern einen Treffer erzeugt. Dann müssen Verantwortliche prüfen, welche Verbote greifen, welche Melde- oder Genehmigungspflichten bestehen und welche Maßnahmen im konkreten Fall erforderlich sind. Das Online-Seminar „Sanktionsbezogene Fallbearbeitung“ der Akademie Heidelberg am 11. Dezember 2026 behandelt diese Fragestellungen mit Blick auf die praktische Umsetzung im Finanzsektor.

Sanktionsrechtliche Vorgaben in der Praxis

Für eine sachgerechte Fallanalyse ist zunächst der sanktionsrechtliche Rahmen entscheidend. Finanzsanktionen und Embargos können unterschiedliche Verpflichtungen auslösen und verschiedene Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen betreffen. Zu berücksichtigen sind insbesondere Verfügungs-, Bereitstellungs- und Geschäftsverbote sowie finanz- und kapitalmarktbezogene Verbote. Hinzu kommen Melde- und Genehmigungspflichten.

Für Compliance-Verantwortliche besteht die Herausforderung darin, diese Vorgaben in belastbare interne Abläufe zu übertragen. Die sanktionsbezogene Fallbearbeitung endet deshalb nicht mit dem technischen Sanktionsscreening. Ein Treffer muss strukturiert geprüft, fachlich bewertet und in eine nachvollziehbare Entscheidung überführt werden.

Vom Screening-Treffer zur fachlichen Entscheidung

In der Unternehmenspraxis kommt der Ausgestaltung von Kunden- und Screening-Prozessen eine zentrale Bedeutung zu. Dabei stellen sich unter anderem Fragen zum Umgang mit Treffern bei der Kundenanlage, bei neuen Geschäftspartnern sowie bei bereits bestehenden Kundenbeziehungen. Ebenso relevant sind Anforderungen an die Geschäftsorganisation und die Implementierung wirksamer Verfahren.

Das Seminar betrachtet dazu einen beispielhaften Prozess vom Alert bis zur Entscheidung. Ziel ist es, die wesentlichen Schritte des Hit-Handlings einzuordnen und aufzuzeigen, welche sanktionsrechtlichen Aspekte bei der Bearbeitung eines Screening-Treffers zu berücksichtigen sind.

Inhalte des Seminars zur sanktionsbezogenen Fallbearbeitung

Im Seminar werden unter anderem folgende fachliche Themen behandelt:

  • sanktionsrechtlicher Rahmen sowie aktuelle Finanzsanktionen und Embargos
  • Verfügungs-, Bereitstellungs- und Geschäftsverbote
  • finanz- und kapitalmarktbezogene Verbote sowie Melde- und Genehmigungspflichten
  • Herausforderungen und Best Practices beim Hit-Handling
  • Kundenanlage und Sanktionsscreening
  • Fallbearbeitung vom Alert bis zur Entscheidung
  • Anforderungen an Geschäftsorganisation und wirksame Verfahren
  • Umgang mit Neu- und Bestandskunden
  • sanktionsrechtliche Besonderheiten bei Handels- und Projektfinanzierungen, Beteiligungen und Investitionen
  • Fragestellungen bei Zahlungsdiensten, Zahlungssystemen, Krypto-Transfers und Wertpapiergeschäften

Damit verbindet die Veranstaltung die rechtliche Einordnung von Sanktionen und Embargos mit den organisatorischen Anforderungen an Compliance-Prozesse und der konkreten Bearbeitung von Einzelfällen.

Relevanz für Compliance-, Geldwäsche- und Rechtsabteilungen

Das Thema richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus Geldwäsche-, Compliance- und Rechtsabteilungen im Finanzsektor, die bereits über ein Grundverständnis sowie erste praktische Erfahrungen mit Sanktionen und Embargos verfügen. Im Mittelpunkt steht die Vertiefung der Kenntnisse für die konkrete Fallanalyse.

Nach dem Seminar sollen die Teilnehmenden wesentliche sanktionsrechtliche Verbote sowie Melde- und Genehmigungspflichten einordnen, Treffer aus dem Sanktionsscreening strukturiert bearbeiten und angemessene Maßnahmen ableiten können. Darüber hinaus werden Gestaltungsmöglichkeiten für Prozesse bei Kundenanlage, Screening sowie Neu- und Bestandskunden behandelt.

Referentin und Termin

Referentin ist Jennifer Noras, Sanktionsexpertin aus Düsseldorf. Sie verfügt über langjährige nationale und internationale Erfahrung in Anti Financial Crime Compliance, Governance, Risk & Compliance sowie bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen. Ein Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit liegt auf Compliance- und Kontrollsystemen; zudem ist sie als Autorin von Fachpublikationen und Referentin zu regulatorischen Entwicklungen und Financial Crime Compliance tätig.

Das Praxis-Seminar „Sanktionsbezogene Fallbearbeitung“ findet am Freitag, 11. Dezember 2026, von 9:00 bis 12:30 Uhr als Online-Veranstaltung statt. Weitere Informationen: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/sanktionsbezogene-fallbearbeitung

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