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Stoppt EU Irreführung des Verbrauchers?

21.04.200715:28 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln tritt zum 01. Juli 2007 in Kraft

„Diese Fette sind die Härte“, titelt Stern online in einem Beitrag vom 21. April 2007. „Viele Nahrungsmittel enthalten Transfette: Industriell gehärtete Öle, die Herz und Kreislauf besonders belasten. Hierzulande sind Grenzwerte und Kennzeichnung immer noch dem Goodwill der Hersteller überlassen“, heißt es weiter. Die Auswirkungen des Kennzeichnungsmangels könnten sich allerdings ab dem 01. Juli 2007 ändern, denn dann tritt die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln in Kraft. Auch Aussagen wie „Stärkt die Abwehrkräfte“, „Fördert die Leistungsfähigkeit“, „Reich an Vitamin C“, die so genannten „Health Claims“, kommen dann auf den Prüfstand.



„Nach Artikel 4 der Verordnung dürfen Lebensmittelhersteller solche Angaben nur verwenden, wenn sie auf einer Positivliste der EU aufgeführt sind und wenn das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entspricht. Auch für den Verbraucher wird sich damit einiges ändern. Er sollte deshalb wissen, was die neuen gesetzlichen Regelungen bedeuten,“ bekundet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). In den vergangenen zwei Jahren erarbeitete das BfR gemeinsam mit externen Fachleuten im Auftrag des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein wissenschaftliches Konzept zur Erstellung von Nährwertprofilen und legte die Ergebnisse nunmehr als Positionspapier vor.

„Unter einem Nährwertprofil versteht man die charakteristische Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels, die entsprechend der Verordnung künftig als Kriterium für die grundsätzliche Entscheidung herangezogen wird, ob ein Lebensmittel eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Werbeaussage tragen dar,“ heißt es im Positionspapier. So solle sichergestellt werden, „dass Lebensmittel, die mit positiven Gesundheitseffekten beworben werden, nicht gleichzeitig Nährstoffe in Mengen enthalten, deren übermäßiger Verzehr mit chronischen Erkrankungen in Verbindung gebracht wird und die Verbraucher vor Irreführung schützen.“ So sollten Zuckerbonbons nicht mit der Aussage „reich an Vitaminen“ beworben werden dürfen. Auf der anderen Seite sollte Milch als wichtige Calcium-Quelle beworben werden dürfen, auch wenn sie gleichzeitig einen hohen Fettanteil hat. Für bestimmte Lebensmittel sollten gegebenenfalls überhaupt keine Health Claims zugelassen werden.

In seinem Positionspapier unterbreitet das BfR auch Vorschläge für Inhaltsstoffe, die für die Verwendung von Health Claims qualifizieren oder disqualifizieren. Zu den disqualifizierenden zählt das BfR die Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, trans-Fettsäuren, einige Zucker sowie Natrium/Salz. Als qualifizierende Nährstoffe schlägt das BfR Ballaststoffe, Folat, Omega-3-Fettsäuren und Calcium vor.

Auch für Produkte, die die eingangs erwähnten trans-Fettsäuren enthalten, könnte sich in diesem Zuge einiges verändern, denn eine Kennzeichnung von trans-Fettsäuren wird nach Angaben des Bundesverbraucherschutzministeriums zur Zeit in entsprechenden EU-Gremien diskutiert. Schlechte Zeiten für einige Margarine-Hersteller, denn prozessbedingt werden die höchsten Gehalte an trans-Fettsäuren immer noch in Margarine, Brat-, Back- und Frittierfetten gefunden (bis zu 30 % bei starker Variationsbreite). Der Farbstoff Carotin gibt Margarine den goldgelben Teint der Butter und die Antioxidantien Vitamin A und E verlängern ihre Haltbarkeit. Diese Inhaltsstoffe wurden neben hohen Anteilen an mehrfach ungesättigten Fettsäuren bislang massiv mit Gesundheitsaussagen beworben. Die wünschenswerte Bewertung von trans-Fettsäuren als disqualifizierender Nährstoff könnte dem bei einigen Margarine-Sorten nun einen Riegel vorschieben und erstmals für den Verbraucher erkennbar, die Spreu vom Weizen trennen.

Da es im Rahmen der EU-Verordnung auch darum geht, die Verwendung von Health Claims innerhalb der EU zu vereinheitlichen, ist der Weg bis zur Zulassung einer gesundheitsbezogene Angabe im Zusammenhang mit einem Lebensmittel eher als lang zu bezeichnen. So müssen die Lebensmittelhersteller die Health Claims, die sie für ihre Produkte verwenden wollen, zukünftig zunächst beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereichen. Nach Prüfung durch das BfR wird dem BMELV eine nationale Liste von Vorschlägen für Health Claims vorgelegt und von dort aus an die europäische Kommission weitergeleitet. Bevor die EU-Kommission auf Grundlage der Listen der Mitgliedstaaten eine so genannte Positivliste erstellt, legt sie die Vorschläge ihrerseits der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) zur wissenschaftlichen Prüfung vor. Die fertige Positivliste wird dann ihrerseits allen Mitgliedsstaaten der EU die gleichen Standards für die Verwendung von Health Claims vorgeben.

Trans-Fettsäuren erhöhen unter anderem das Risiko für die Entwicklung von Herzkreislaufkrankheiten. Sie entstehen in wechselnden Anteilen als Nebenprodukt der Fett-Härtung. Nach § 6 Abs. 4 Nr. 1 Anlage 1 LMKV müssen gehärtete Fette in Deutschland mit dem Hinweis „gehärtet“ deklariert werden. Einen Grenzwert für trans-Fettsäuren in Fetten und Ölen gibt es in der Europäischen Union für Säuglingsnahrung und Olivenöl. Ansonsten existieren bislang keine Grenzwerte für trans-Fettsäuren.

Quellen:
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):
http://www.bfr.bund.de/cd/9142
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/trans_fettsaeuren.htm
Stern.de: http://www.stern.de/wissenschaft/ernaehrung/:Risiko-Diese-Fette-H%E4rte/586102.html

Frank Stoltenberg
energizing-life.com
Segeberger Landstr. 6
24145 Kiel

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