(openPR) Die Bundesregierung will die bisher vorgesehenen Fristen des sogenannten Heizungsgesetzes vorübergehend aussetzen. Hintergrund sind Verzögerungen bei der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Damit soll verhindert werden, dass Regelungen in Kraft treten, die von der neuen schwarz‑roten Koalition so nicht weitergeführt werden sollen. Konkret geht es um die bisherigen Vorgaben, nach denen in größeren Städten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung würde nach aktueller Rechtslage Anfang Juli greifen.
Da die neue Bundesregierung das Gesetz grundlegend überarbeiten will, diese Reform jedoch nicht rechtzeitig umsetzen kann, sollen die bestehenden Fristen bis zum 1. November ausgesetzt werden. In dieser Übergangszeit gelten weiterhin die älteren Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Ziel der Fristverschiebung ist es, Rechtsunsicherheit zu vermeiden und zu verhindern, dass Vorgaben kurzfristig in Kraft treten, die nur wenige Monate später wieder geändert würden.
Ein zentraler Punkt der geplanten Neuregelung ist die Abschwächung der 65‑Prozent‑Vorgabe. Künftig sollen Gas- und Ölheizungen grundsätzlich weiter eingebaut werden dürfen. Vorgesehen ist jedoch, dass diese Anlagen ab dem Jahr 2029 schrittweise mit klimafreundlicheren Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Die vollständige Abkehr von fossilen Heizsystemen wird damit zeitlich gestreckt, ohne das langfristige Ziel der Emissionsminderung aufzugeben.
Das neue Gesetz soll unter der Bezeichnung „Gebäudemodernisierungsgesetz“ beschlossen werden. Die Bundesregierung betont dabei, dass eine sorgfältige Ausarbeitung Vorrang vor einem schnellen Gesetzgebungsverfahren habe. Gründe für die Verzögerungen wurden offiziell nicht näher benannt. Ursprünglich war vorgesehen, das neue Gesetz bereits im Frühjahr zu beschließen.
Ein wesentlicher Streitpunkt innerhalb der Koalition betrifft den Schutz von Mieterinnen und Mietern. Insbesondere die SPD warnt davor, dass Vermieter kostengünstige fossile Heizungen installieren könnten, während Mieter später die Folgen steigender Gaspreise und höherer CO₂‑Kosten tragen müssten. Ziel ist eine Regelung, die Mieter vor überhöhten Nebenkosten schützt und Vermieter stärker in die Verantwortung nimmt, wenn sie sich für langfristig unwirtschaftliche Heizsysteme entscheiden.
Auch Vertreter von Mieterverbänden und Fachleute äußern die Sorge, dass fossile Heizungen zwar kurzfristig günstiger erscheinen, aber langfristig zu erheblichen Mehrkosten führen können. Vor diesem Hintergrund wird diskutiert, Vermieter künftig an steigenden Betriebskosten zu beteiligen, sofern sie sich bewusst gegen klimafreundlichere Alternativen entscheiden. Eine Einigung dazu steht bislang noch aus und gilt als einer der Hauptgründe für die Verzögerung der Reform.
Für Eigentümer und Vermieter bedeutet die Fristverschiebung kurzfristig mehr Planungssicherheit, da bestehende Regeln vorerst weiter gelten. Gleichzeitig bleibt jedoch klar, dass der gesetzgeberische Kurs langfristig auf mehr Effizienz und eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtet ist. Wer heute über einen Heizungstausch oder eine Sanierung entscheidet, sollte daher nicht nur die aktuelle Rechtslage, sondern auch künftige Anforderungen, steigende Energiepreise und mögliche Förderbedingungen berücksichtigen.
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