openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Lärm im Mietshaus: Trommeln, Trampeln, Türknallen

02.04.2026 • 10:45 Uhr • Freizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: Lärm im Mietshaus: Trommeln, Trampeln, Türknallen
ARAG Experte Frank Wolske gibt Tipps im Umgang mit Lärm im Wohnalltag
ARAG Experte Frank Wolske gibt Tipps im Umgang mit Lärm im Wohnalltag

(openPR) Zum Weltschlagzeugertag am 4. April richtet sich der Blick auf ein Thema, das viele Mieter beschäftigt: Lärm in Mehrfamilienhäusern. Ob Musikinstrumente, Alltagsgeräusche oder nächtliche Aktivitäten – nicht alles, was stört, ist auch verboten. Gleichzeitig gibt es klare Regeln, wann Ruhe einkehren muss. ARAG Mietrechts‑Experte Frank Wolske erklärt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben und wie sie sinnvoll auf Ruhestörungen reagieren.

Was gilt rechtlich als Ruhestörung in Mietshäusern?
Frank Wolske: Der Gesetzgeber schützt Menschen, die auf Ruhe angewiesen sind. Was als übermäßiger Lärm gilt, ergibt sich aus Bundes‑ und Landesimmissionsschutzgesetzen, kommunalen Vorschriften und aus Hausordnungen. Üblich ist, dass in Mehrfamilienhäusern zwischen 22 und 6 Uhr sowie häufig zwischen 13 und 15 Uhr Zimmerlautstärke herrschen sollte. Das bedeutet, dass Geräusche die Wohnung nicht mehr wesentlich verlassen dürfen. Musik, handwerkliche Arbeiten oder laute Gespräche sollten in dieser Zeit reduziert werden. Ausnahmen gelten für Kinderlärm. Es gibt hier keine festen Grenzwerte, weil Kinder altersbedingt nun einmal lauter sein dürfen. Eltern müssen aber dennoch auf die Einhaltung der Ruhezeiten achten.

Was ist beim Thema Musizieren in Mietwohnungen erlaubt – besonders bei lauten Instrumenten?
Frank Wolske: Musizieren ist grundsätzlich gestattet, solange Nachbarn nicht unzumutbar belastet werden. Lautere Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete können stärker eingeschränkt sein, weil sie deutlich wahrnehmbar sind. Gerichte haben in verschiedenen Fällen Musizieren in engen zeitlichen Grenzen, häufig ein bis zwei Stunden pro Tag, verteilt über den Tag erlaubt. Entscheidend ist immer eine Abwägung im Einzelfall. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 143/17) zeigt, dass Musizieren zur freien Persönlichkeitsentfaltung gehört, aber zeitliche Beschränkungen zulässig sind, wenn Nachbarn dadurch erheblich beeinträchtigt werden.

Eine andere Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 21 C 344/24) macht jedoch deutlich, dass nächtliche Tätigkeiten wie langes Duschen, Baden, Staubsaugen oder Möbelrücken zu erheblichen Störungen führen können. Dort wurde eine fristlose Kündigung bestätigt, weil der Mieter wiederholt und über längere Zeiträume hinweg zur Nachtzeit Lärm verursachte. Für die Praxis bedeutet das: Unvermeidbare Geräusche sind hinzunehmen, bewusste nächtliche Aktivitäten aber nicht.

Wie sollten Betroffene reagieren, wenn Nachbarn regelmäßig zu laut sind?
Frank Wolske: Ich empfehle immer zuerst das persönliche Gespräch. Viele Menschen wissen gar nicht, wie sehr ihr Verhalten andere stört. Ein ruhiger, freundlicher Hinweis schafft oft Verständnis und verhindert langfristige Konflikte. Wer offen kommuniziert, legt damit die Grundlage für eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wird. Oft ist das schon ausreichend.

Was mache ich, wenn der Nachbar uneinsichtig bleibt und weiter lärmt?
Frank Wolske: Dann lohnt sich ein Blick in die Hausordnung oder in kommunale Regeln, die häufig klare Aussagen zu Ruhezeiten enthalten. Hilfreich ist auch ein Lärmprotokoll. Dort sollten Betroffene festhalten, wann der Lärm auftritt, wie lange er dauert und wie sich die Störung bemerkbar macht. Diese Dokumentation hilft später im Austausch mit Vermieter oder Behörden. Sinnvoll ist es außerdem, bei einzelnen Vorfällen Personen zu benennen, die den Lärm ebenfalls gehört haben. Das gibt ein präziseres Bild wieder.

Wann sollten Mieter den Vermieter oder sogar die Polizei einschalten?
Frank Wolske: Wenn Gespräche nicht fruchten und die Lärmbelastung anhält, können Mieter ihren Vermieter informieren. Er ist verpflichtet, erhebliche Störungen zu unterbinden. Bei akuten Situationen oder schweren Fällen ist auch die Polizei eine Anlaufstelle. Wichtig ist, konkrete Beispiele parat zu haben, um die Ernsthaftigkeit deutlich zu machen. Dazu können wiederholte nächtliche Feiern gehören, stark aufgedrehte Musik am frühen Morgen oder regelmäßiges Möbelrücken zur Nachtzeit. Auch eine dauerhaft wahrnehmbare Schlagzeugprobe außerhalb der erlaubten Zeiten oder lautes Türknallen über längere Zeiträume hinweg können zeigen, dass es sich nicht mehr um alltägliche Geräusche handelt.

Welche Schritte sind möglich, wenn der Nachbar sein Verhalten dauerhaft nicht ändert?
Frank Wolske: Der Vermieter kann in solchen Fällen eine Abmahnung aussprechen oder im Extremfall sogar eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens prüfen. Für betroffene Mieter kann eine Mietminderung infrage kommen. Solche Verfahren sind aber langwierig und oft schwer zu beweisen, weshalb dieser Schritt gut überlegt sein sollte. Ziel sollte immer eine Lösung sein, die das Zusammenleben im Haus dauerhaft verbessert.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1308355
 216

Pressebericht „Lärm im Mietshaus: Trommeln, Trampeln, Türknallen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ARAG

Bild: Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne Regeln
Klassenfahrt: Reise ohne Eltern – aber nicht ohne Regeln
Eine Klassenfahrt ist für Grundschüler oft der erste Urlaub ohne Mama und Papa, für viele Teenager der Duft von Freiheit. Doch auch wenn Spaß und Abenteuer im Vordergrund stehen: Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen und damit an klare Regeln gebunden. Die ARAG Experten erklären, worauf Schüler, Eltern und Lehrkräfte achten sollten. Welchen pädagogischen Sinn haben Klassenfahrten? Klassenfahrten sind mehr als ein Ausflug. Sie sind Teil des schulischen Lernens und sollen das Gemeinschaftsgefühl stärken. Je nach Ziel und Programm steh…
Bild: Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken?
Recht auf der Tanzfläche: Wer haftet bei Missgeschicken?
Ob in der Disco oder bei einem privaten Fest: Wo getanzt wird, kann es schnell wild zugehen. Verschüttete Getränke, strenge Einlasskontrollen oder ein missglückter Paartanz können rechtliche Folgen haben, die vielen gar nicht bewusst sind. Die ARAG Experten erklären drei typische Situationen und was Gerichte dazu entschieden haben. Wenn die Tanzfläche zur Rutschbahn wird Ausgelassen tanzen, feiern, mit einem Drink in der Hand. Was nach einem typischen Discoabend klingt, kann für Clubbetreiber teuer werden. Nämlich dann, wenn die Tanzfläche p…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Dann klappt’s auch mit dem NachbarnBild: Dann klappt’s auch mit dem Nachbarn
Dann klappt’s auch mit dem Nachbarn
… nahtlosen Bräune nichts mehr im Wege.“ Bei Lärm können Bewohner die Miete kürzen Laute Musik, ein bellender Hund oder ständiges Heimwerken: Lärmbelästigung hat im Mietshaus viele Gesichter. „Fühlen sich Bewohner dadurch gestört, können sie die Miete mindern. Außerdem können sie gegen den Verursacher gerichtlich ein Unterlassen durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt …
Bild: ECOROTE – Kleinwindanlagen extrem leise
ECOROTE – Kleinwindanlagen extrem leise
… Waschmaschine beim Schleudern, Großraumbüro = 75 Dezibel laute Sprache, Streitgespräch, Klavierspiel = 80 Dezibel Saxofonspiel, Hauptverkehrsstraße = 85 Dezibel Kammerkonzert, Orchestergraben, Türknallen = 90 Dezibel Musik (Kopfhörer), Holzfräsmaschine = 95 Dezibel Schlagzeug/Rockkonzert, Motorsäge = 110 Dezibel Damit sind ECOROTE – Kleinwindanlagen sehr …
Thomas Filor: Kinderlärm in der Immobilie
Thomas Filor: Kinderlärm in der Immobilie
… überschreiten – Nachbarn müssen nicht alles hinnehmen Magdeburg, 13.06.2018. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Kinderlärm im Mietshaus. Demnach müssen Nachbarn zwar Kinderlärm bis zu einem gewissen Punkt hinnehmen, doch dies hat natürlich seine Grenzen. „Ruhezeiten müssen trotzdem eingehalten werden, …
IMMONET-Redaktionsservice: Sommermärchen auf dem Balkon?
IMMONET-Redaktionsservice: Sommermärchen auf dem Balkon?
… Urteil des Amtsgerichts Bonn (Aktenzeichen 6 C 545/96) hervor. Findet die WM-Party auf dem Balkon oder im Garten statt, so muss das in einem Mietshaus grundsätzlich akzeptiert werden. Das bestätigen aktuelle Gerichtsentscheidungen. Das Landgericht Frankfurt (AZ: 2/21 O 424/88) beispielsweise sah 24 Teilnehmer einer Gartenparty noch „im Rahmen gesellschaftlicher …
Bild: Mieterhöhung in Berlin aufgrund des Berliner Mietspiegels 2011Bild: Mieterhöhung in Berlin aufgrund des Berliner Mietspiegels 2011
Mieterhöhung in Berlin aufgrund des Berliner Mietspiegels 2011
… sind fehlerhaft, da sie falsche Tatsachen zugrunde legen, oder schlicht und einfach falsch berechnet wurden. Das oftmals entscheidende Kriterium ist das, in welcher Wohnlage das Mietshaus in Berlin liegt. Denn die Lage entscheidet über den maximal möglichen Quadratmeterpreis. Es gibt in Berlin die einfache Wohnlage, die mittlere Wohnlage, und schließlich …
Bild: Rauhnächte in Bayern Winterveranstaltung im BäderdreieckBild: Rauhnächte in Bayern Winterveranstaltung im Bäderdreieck
Rauhnächte in Bayern Winterveranstaltung im Bäderdreieck
… himmlischen Ruhe. Höllischer Lärm durchbricht die Winterstille in Niederbayern. Furchterregende Gestalten, fellbewehrt und das Gesicht hinter schaurigen Masken verborgen, ziehen mit Glocken, Trommeln und Teufelsgeigen von Haus zu Haus. Nach alter Tradition treiben die Perchten den Winter aus. Im Bayerischen Wald und im niederbayerischen Bäderdreieck …
„Place 2.5“ – Special „Akustik“ - Lärm, Klang und Musik im Büro
„Place 2.5“ – Special „Akustik“ - Lärm, Klang und Musik im Büro
… sondern die Gefühle das Sagen haben. Darum ist es nicht wichtig, ob die selbstproduzierten Töne ein wenig „schief" klingen. Es gibt viele Instrumente wie beispielsweise Trommeln, Rasseln, Xylophone oder Flöten, denen relativ einfach Töne, Laute und Rhythmen zu entlocken sind, ohne dass man sich vorher eingehend damit beschäftigen muss. „Wir begreifen …
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Was tun bei lauten Nachbarn
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Was tun bei lauten Nachbarn
… einmal schnell zu einem Konflikt wegen der Lautstärke kommen“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Es gibt viele Faktoren, die einen hohen Geräuschpegel in einem Mietshaus verursachen können: Seien es spielende und polternde Kinder, bellende Hunde oder auch feiernde Jugendliche. Doch Thomas Filor weiß: „Jeder Mieter hat ein Recht auf Ruhe. …
Bild: Richtfest für Anti-AKW-Haus in BerlinBild: Richtfest für Anti-AKW-Haus in Berlin
Richtfest für Anti-AKW-Haus in Berlin
Q-Cells-Gründer Paul Grunow baut Mietshaus in Passivhausbauweise +++ Politik und Verwaltung begrüßen Engagement Am 1. September 2010 fand am Arnimplatz/Prenzlauer Berg das Richtfest für das erste Passiv-Mietshaus in Berlin statt. Bauherr Paul Grunow, der die Solarunternehmen Solon und Q-Cells mitgegründet hat, unterstrich den Modellcharakter des Gebäudes: …
Karnevalsparty in Mietwohnungen: Auch zu Hause darf laut gefeiert werden
Karnevalsparty in Mietwohnungen: Auch zu Hause darf laut gefeiert werden
… der Nachbarschaft akzeptieren“ erklärt der Experte. Ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Aktenzeichen: 532 OWI 183/96) besagt sogar, dass laute Stereoanlagen und Störungen durch Trommeln oder Gaststättenbesucher hingenommen werden müssen. Es sei sogar zweifelhaft, ob es in dieser Zeit überhaupt eine Nachtruhe gibt. Die „Karnevalsmuffel“ kann man lediglich …
Sie lesen gerade: Lärm im Mietshaus: Trommeln, Trampeln, Türknallen