(openPR) Dr. Ernesto Klengel: "Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, klimagerechter Umbau, weltwirtschaftliche Erschütterungen: Viele Beschäftigte erleben grundlegende Veränderungen in ihrem Arbeitsalltag, auch die Sorge um den Arbeitsplatz steigt. Die aktuellen Forschungsdaten zeigen nicht nur, dass funktionierende Mitbestimmung am Arbeitsplatz langfristig positive Effekte bringt. Mitbestimmung trägt auch dazu bei, dass in der Arbeitswelt der Zukunft der Mensch im Zentrum steht", sagt der wissenschaftliche Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung. "Bestehende Mitbestimmungsstrukturen müssen daher besser abgesichert werden, gerade bei wirtschaftlichen Umstrukturierungen und digitalisierten Strukturen. Betriebsratswahlen bedürfen einer besseren Absicherung, etwa durch einen besseren Schutz der Initiatoren vor fristlosen Kündigungen. Ebenso wie Gewerkschaften den analogen Betrieb aufsuchen können, braucht es zudem dringend einen gesetzlich abgesicherten Zugang zu digitalisierten Arbeitsumgebungen."
Dr. Daniel Hay: "Zahlreiche Studien belegen den Mehrwert der Mitbestimmung – gerade auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen. Mitbestimmungsakteure sind insbesondere dann, wenn Strukturen in den Unternehmen neu geordnet werden, keine bloßen Adressaten von Entscheidungen, sondern wichtige Mitgestalter*innen. In der Praxis entwickeln Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten tragfähige Konzepte für Qualifizierung, Beschäftigungssicherung und die sozialverträgliche Ausgestaltung von notwendigen Umstrukturierungen", sagt der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung. "Sie wirken maßgeblich an Zukunftsvereinbarungen mit, verhandeln Rahmenregelungen zum Einsatz digitaler Technologien und sorgen dafür, dass Innovationsstrategien mit verbindlichen Investitionen in Kompetenzen und Standorte abgesichert werden. Wo Mitbestimmung frühzeitig eingebunden ist, entstehen nicht nur rechtssichere, sondern vor allem auch strategisch klügere und nachhaltigere Lösungen für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen."
In mitbestimmten Betrieben sind Arbeitsbedingungen besser, es wird mehr für Weiterbildung, Gleichstellung oder Gesundheitsprävention getan, zudem zeigen sich Vorteile für das gesamte Unternehmen. Beispielsweise sind Betriebe mit Betriebsrat produktiver. Einen Kurzüberblick über Forschungsergebnisse finden Sie hier: https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-was-betriebsrate-leisten-74600.htm
Einen ausführlichen Forschungsüberblick finden Sie hier, wobei zusätzlich zu Studien zur betrieblichen Mitbestimmung auch Studien zur Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat berücksichtigt sind: https://www.imu-boeckler.de/data/Hans-Boeckler-Stiftung_Mitbestimmung_Gestaltungsprinzip-der-.pdf
Die Anteile, wie viele Beschäftigte einen Betriebsrat an ihrer Seite haben bzw. in wie vielen Betrieben es eine Vertretung gibt, erhebt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): https://www.boeckler.de/data/wsimit_2025_04_hohendanner-1.pdf (Hinweis: Aus methodischen Gründen lässt sich aus den Quoten keine absolute Zahl der Betriebsräte errechnen). Trotz der erschwerten Ausgangslage durch die Corona-Pandemie lag die Wahlbeteiligung bei der letzten Betriebsratswahl 2022 bei 71,5 Prozent im Betriebsdurchschnitt.
Meistens kommen Betriebsräte und Management ganz gut miteinander klar. Trotzdem sind Behinderungen von Betriebsratswahlen keine Einzelfälle, insbesondere, wenn Beschäftigte erstmals eine Vertretung wählen wollen, zeigt eine Studie unseres Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI): https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-betriebsratsgruendungen-behindert-in-unternehmen-63283.htm
Deshalb sind besserer Schutz und geringere Hürden für Betriebsratswahlen zentrale Punkte gesetzlicher Reformen: https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-betriebsratswahlen-rechtlich-besser-absichern-75029.htm
Die Grundhaltung, dass Mitbestimmung ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche und menschengerechte wirtschaftliche Transformation ist, prägt einen Gesetzesvorschlag zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes, der 2022 vorgelegt wurde: https://www.hugo-sinzheimer-institut.de/pressemitteilungen-1904-eine-betriebsverfassung-fur-das-21-jahrhundert-40292.htm
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