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Medikamente können Allergiker fahruntauglich machen

16.04.200717:02 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Die Heuschnupfenzeit beschert Allergikern nicht nur Qualen sondern auch besondere Pflichten. Medikamente, die ihnen gesundheitlich Erleichterung verschaffen, können schnell zum Problem werden. Denn viele Schnupfen- und Hustenmittel verstärken die Wirkung von Alkohol oder sie verzögern den Alkoholabbau. Die Folge: Bei einer Kontrolle liegt der Blutalkoholwert schnell höher als erwartet, auch am Morgen danach. „Wichtigste Pflicht ist es daher, den Arzt wegen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit zu fragen und Beipackzettel genau zu lesen und zu beachten“, warnt Rechtsanwalt Christian Demuth, Experte für Verkehrsstrafsachen und Bußgeldfragen aus Düsseldorf, „denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.“

Kritisch sind Medikamente, die Codein oder Alkohol enthalten. „Es gibt aber auch Arzneimittel, die für sich genommen schon berauschende Mittel sind“, erläutert Demuth, „wer unter deren Wirkung fährt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit.“ Bei starken Schmerzmitteln kann die Einnahme bis hin zur kompletten Fahruntüchtigkeit reichen. Dann machen sich Fahrer sogar strafbar. Demuth: „Ganz wichtig ist es zu wissen, nach welcher Zeit der Einfluss des Medikaments vorüber ist. Erst dann kann man wieder ein Fahrzeug lenken.“

Was aktuell die Allergiker trifft, müssen im Prinzip alle beachten, die Schnupfen-, Husten- oder Schmerzmittel einnehmen. Ist das körperliche Leiden auch noch so groß, für Verstöße gibt es kein Pardon: Geldbuße, Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder gar ein Strafverfahren können die Folge sein. Wer erwischt wird, sollte die Sache daher nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern lieber einen versierten Anwalt zu Rate ziehen.
Weitere Infos: www.cd-recht.de

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