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Der richtige Notruf für den Ernstfall

09.02.202610:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der richtige Notruf für den Ernstfall
Die ARAG Experten erklären, wann die 112 gewählt werden sollte
Die ARAG Experten erklären, wann die 112 gewählt werden sollte

(openPR) Die 112 ist in der gesamten Europäischen Union (EU), aber auch in der Schweiz oder der Türkei die zentrale Notrufnummer und rund um die Uhr erreichbar. In Deutschland gibt es mit der 110 zusätzlich eine eigene Notrufnummer für die Polizei. Und wer die 112 in den USA oder Kanada wählt, wird automatisch an den dortigen Notruf 911 weitergeleitet. Die 112 ist aus dem Fest- und Mobilfunknetz kostenlos erreichbar - selbst dann, wenn das Handy keinen Empfang hat oder sich in ein fremdes Netz einwählt. Doch wann ist ein Notruf überhaupt gerechtfertigt? Zum Tag des Notrufs am 13. Februar 2026 erklären die ARAG Experten, worauf es im Ernstfall ankommt.

Wann liegt ein Notfall vor?
Pro Tag werden in Deutschland durchschnittlich rund 84.000 Notrufe über das Festnetz und den Mobilfunk abgesetzt. Doch handelt es sich immer um einen Notfall? Ihn klar zu definieren, ist unmöglich. Zu unterschiedlich ist das subjektive Empfinden, in Not zu sein. Generell aber gilt: Bei Unfällen, Bränden oder in akuten, eventuell lebensbedrohlichen Situationen muss die 112 gewählt werden. Auch wenn die Situation unklar oder der Verletzungsstand nicht ersichtlich ist, raten die ARAG Experten unbedingt dazu, den Notruf zu wählen.

Anruf mit Augenmaß
Ein kleiner Schnitt in den Finger ist sicherlich kein Notfall, der berechtigt, die 112 zu wählen. Auch der Test, ob die Notrufnummer wirklich funktioniert, ist nicht angebracht. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass die Fahrt mit dem Rettungswagen weder Garant dafür ist, in das Krankenhaus seiner Wahl gefahren zu werden, noch dafür, um vor Ort schneller an die Reihe zu kommen. Denn auch Patienten, die mit dem Rettungswagen eingeliefert werden, werden im Krankenhaus nach ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand eingestuft.

Beispiele für lebensbedrohliche Situationen
Die 112 sollte gewählt werden, wenn schwere Verletzungen vorliegen und, zum Beispiel bei hohem Blutverlust, Schockzustand oder Ohnmacht. Auch bei plötzlichen Schmerzen in der Brust sowie spontanen Sprach- oder Sehstörungen sollte der Rettungsdienst unter 112 gerufen werden, da diese Symptome auf einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hindeuten können.

Welche Fragen stellt die Leitstelle?
Für die Leitstelle ist das „Wo“ die wichtigste Information: Wo ist etwas passiert? Danach folgen gegebenenfalls weitere Fragen wie: Wer ruft an? Was ist passiert? Wie viele Betroffene gibt es? Welche Verletzungen liegen vor? Rückfragen der Leitstelle sind keine Zeitverschwendung, sondern lebenswichtig. Anrufer sollten keinesfalls auflegen, falls sich weitere Fragen ergeben, während der Rettungswagen bereits unterwegs ist. Hängen Anrufer länger in der Warteschleife, raten die ARAG Experten dringend, nicht aufzulegen. Wer erneut anruft, beginnt wieder von vorne an und verzögert so möglicherweise die Hilfe.

116 117: Wenn es dringend, aber nicht lebensbedrohlich ist
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ärztliche Hilfe zwar dringend erforderlich ist, die aber nicht lebensbedrohlich sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei heftigem Brechdurchfall, grippalen Infekten oder Infektionskrankheiten wie Masern. Falls außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigt wird, können Betroffene oder Angehörige bundesweit die 116 117 wählen. Unter dieser Rufnummer erreichen sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst und erfahren dort den Standort der nächsten Bereitschaftsdienstpraxis, die man selbst aufsuchen kann. Bei Bedarf kommt auch ein Bereitschaftsarzt nach Hause.

Bei Gefahr: 110
Der Notruf der Polizei sollte immer dann gewählt werden, wenn man sich bedroht fühlt, sich in einer gefährlichen Situation befindet oder sich eine Notsituation anbahnt. Auch als Zeuge einer Straftat oder Gefahrenlage, die die Hilfe der Polizei erfordert, ist die 110 zu wählen. Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bereits der Verdacht einer Straftat genügt, um die Polizei zu rufen.

Was passiert bei Missbrauch des Notrufs?
Ein korrekt abgesetzter Notruf sorgt dafür, dass Hilfe meist innerhalb von acht bis zwölf Minuten am Einsatzort eintrifft. Leitstellen können Notrufe aus dem Mobilfunknetz orten, um Einsatzkräfte gezielt zu entsenden. Wird die 112 versehentlich gewählt, sollte der Irrtum sofort erklärt werden. Andernfalls könnten Einsatzkräfte unnötig alarmiert werden.

Wer absichtlich oder wissentlich eine Notrufnummer missbraucht und einen Notruf nur vortäuscht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen (Strafgesetzbuch, Paragraf 145). Im schlimmsten Fall werden Rettungskräfte sinnlos gebunden und können nicht dort helfen, wo sie wirklich benötigt werden. Die ARAG Experten warnen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch vor zivilrechtlichen Folgen: Wer den Notruf missbraucht, trägt die Kosten des Einsatzes und eventueller Folgeschäden, etwa wenn jemand zu Schaden kam, weil Hilfe nicht rechtzeitig da war. Anders sieht es aus, wenn ein Notfall lediglich falsch eingeschätzt wurde: In solchen Fällen droht keine Strafe.

Kinder frühzeitig vorbereiten
Die ARAG Experten raten Eltern, den Notruf frühzeitig auch mit Kindern zu üben. Eine einfache Merkhilfe für die Nummer 112: linker Daumen hoch für die 1, rechter Daumen hoch für die 1 und beide Daumen zusammen für die 2. Ebenso wichtig ist es, Kindern Mut zu machen, fremde Menschen um Hilfe zu bitten und ihre Umgebung zu beschreiben.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

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