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Finale RTS-Entwürfe der EBA am 05.02.2026

Bild: Finale RTS-Entwürfe der EBA am 05.02.2026

(openPR) Finale RTS-Entwürfe der EBA: Online-Seminar zu neuen Pflichten in der EU-Geldwäscheprävention

Aktuelle Entwicklungen im EU-Anti-Geldwäsche-Recht

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Ende Oktober 2025 die ersten finalen Entwürfe zentraler Regulatory Technical Standards (RTS) zur neuen EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung (EU-AML-VO) sowie zur 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) vorgelegt. Diese technischen Regulierungsstandards konkretisieren erstmals zentrale Pflichten für Verpflichtete und geben wichtige Leitlinien für die künftige Aufsichtspraxis vor. Für Unternehmen im Finanzsektor und darüber hinaus entsteht damit akuter Handlungsbedarf.

RTS als Schlüssel zur praktischen Umsetzung der EU-AML-VO

RTS nehmen im europäischen Normengefüge eine besondere Rolle ein: Sie übersetzen abstrakte gesetzliche Vorgaben in konkret anwendbare Regelungen. Die aktuellen Entwürfe betreffen unter anderem die Auslegung der Sorgfaltspflichten nach Art. 28 EU-AML-VO sowie neue Vorgaben zur datengetriebenen Aufsicht gemäß Art. 40 Abs. 2 AMLD6. Damit beeinflussen sie unmittelbar die Gestaltung interner Prozesse, Risikoanalysen und Kontrollmechanismen in verpflichteten Unternehmen.

Schwerpunkt Sorgfaltspflichten und Bestandskunden

Ein zentraler Fokus liegt auf der Frage, wie die neuen Sorgfaltspflichten künftig auszugestalten sind und welche Konsequenzen sich für den Umgang mit Bestandskunden ergeben. Insbesondere mit Blick auf den Stichtag 10. Juli 2027 stellt sich für viele Unternehmen die Frage, ob und in welchem Umfang bestehende Kundenbeziehungen überprüft oder angepasst werden müssen. Die RTS-Entwürfe liefern hierzu erste Antworten, lassen jedoch auch Raum für Interpretation.

Online-Seminar bietet Orientierung und Praxisbezug

Ein kompaktes Online-Seminar am 5. Februar 2026 greift diese aktuellen Entwicklungen auf und vermittelt einen strukturierten Überblick über Inhalt, Systematik und praktische Auswirkungen der finalen RTS-Entwürfe der EBA. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, offene Auslegungsfragen einzuordnen und Unternehmen bei der frühzeitigen Vorbereitung auf das neue EU-Geldwäscheregime zu unterstützen.

Fazit: Jetzt vorbereiten auf die neue EU-Geldwäschearchitektur

Mit den finalen RTS-Entwürfen nimmt die neue europäische Geldwäscheprävention konkrete Formen an. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, sichern sich entscheidende Vorteile bei der Umsetzung und reduzieren regulatorische Risiken nachhaltig.

Weitere Informationen sind auf der Website der Akademie Heidelberg zu finden.

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