(openPR) Die Rabattphase rund um die Black Week & Black Friday sorgt jedes Jahr für eine massive Zunahme digitaler Kaufanreize – und gleichzeitig für einen deutlichen Anstieg betrügerischer Online-Shops. Viele dieser sogenannten Fakeshops erscheinen erst wenige Tage vor den großen Rabattaktionen, präsentieren sich mit professionellen Layouts und extremen Preisnachlässen und verschwinden kurz darauf wieder spurlos. Dieses Muster macht es für Verbraucher schwer, den Betrug frühzeitig zu erkennen. Fehlende Lieferungen, ausbleibende Rückmeldungen oder nicht funktionierende Kontaktadressen gehören inzwischen zu den typischen Indikatoren solcher betrügerischen Strukturen.
Juristisch betrachtet stellen Fakeshops häufig mehrere Ebenen des Online-Betrugs dar: unberechtigte Zahlungsabbuchungen, irreführende geschäftliche Handlungen, unlautere Wettbewerbsmethoden und – je nach Ausführung – auch Identitätsverschleierung, die strafrechtlich relevant sein kann. Komplexer wird es, wenn internationale Zahlungsdienstleister, Drittplattformen oder Hosting-Anbieter involviert sind, da Ansprüche oft nicht nur gegen die Betreiber selbst, sondern auch gegen beteiligte Intermediäre geprüft werden müssen.
Hinzu kommt die regulatorische Dimension: Die Europäische Kommission fordert derzeit von großen Plattformbetreibern wie Apple, Google, Microsoft und Booking.com detaillierte Auskünfte darüber, welche Maßnahmen sie im Rahmen des Digital Services Act (DSA) implementieren, um Nutzer vor gefälschten Angeboten zu schützen. Dieses verpflichtende Auskunftsersuchen unterstreicht, dass Plattformen, die Werbung ausspielen oder Suchergebnisse anzeigen, eine aktive Verantwortung tragen, betrügerische Shops frühzeitig zu erkennen und zu entfernen. Für Geschädigte eröffnet das auch neue Ansatzpunkte, wenn Plattformbetreiber ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen und trotz Meldungen weiterhin fragwürdige Shops sichtbar bleiben.
Laut der Rechtsanwalt Sven Galla, Geschäftsführer der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich auf digitales Betrugsrecht spezialisiert hat, erfordert die Bekämpfung solcher Fakeshops eine sorgfältige Analyse der Betreiberstrukturen, Zahlungswege und rechtlichen Anspruchsmöglichkeiten. Fachleute betonen, dass eine schnelle Reaktion und sorgfältige Dokumentation für Betroffene entscheidend sein kann, um mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Ratis – Warnung vor Fakeshops

















