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Aufgepasst am Black Friday

(openPR) BdV warnt vor vermeintlich smarten Versicherungen

Am 29. November ist wieder Black Friday und Elektronikriesen wie Apple, Samsung und Co. locken mit Sonderangeboten und Rabattaktionen. Viele Kund*innen nutzen den Tag, um sich ein Mobiltelefon der neuesten Generation zu einem Schnäppchenpreis zu sichern. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt davor, sich von der Shoppinglust zum Kauf einer überflüssigen Geräteversicherung treiben zu lassen. „Es mag zunächst sinnvoll erscheinen, sein teures Smartphone zu versichern. Wir raten allerdings davon ab, denn solche Versicherungen sind alles andere als smart“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.



Viele Angebote am Black Friday wirken auf den ersten Blick gut, sind aber teilweise nur scheinbare Schnäppchen. Denn einige Händler kalkulieren die Rabatte nicht ausgehend vom Marktpreis, sondern auf Basis der weit über den handelsüblichen Preisen angesetzten unverbindlichen Preisempfehlung. Ein nur vermeintlich gutes Geschäft sind auch Handyversicherungen, die häufig beim Kauf des Geräts mitangeboten werden. „Nimmt man das Angebot einmal genauer unter die Lupe, erkennt man recht schnell, dass die Versicherung alles andere als sinnvoll ist“, sagt Boss. Meist bietet sie nicht den Schutz, den sich die Zielgruppe erhofft.

Viele wollen vor allem das Diebstahlrisiko absichern, da die Smartphones ein begehrtes Diebesgut sind. Oft fehlt jedoch der Diebstahlschutz und muss gegen einen zusätzlichen Betrag erworben werden. Im Fall eines Diebstahls kommt es zudem häufig zur Leistungsverweigerung. Manche Versicherer zahlen nämlich nur, wenn das Mobiltelefon ständig beaufsichtigt wird und die sogenannte Abwehrbereitschaft der/des Besitzer*in gegeben ist. „Wird das Handy dann beispielsweise während eines kurzen Nickerchens im Bus geklaut, besteht kein Versicherungsschutz“, erläutert die Verbraucherschützerin. Einbruchdiebstahl und Raub, teilweise sogar Trickdiebstahl des Smartphones sind übrigens ohnehin über die Hausratversicherung abgedeckt – und zwar zum Neuwert. Auch die Tatsache, dass es sich bei einer Geräteversicherung um eine Zeitwertversicherung handelt, ist kritisch zu sehen. Sie erstattet nämlich nicht den Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert des Mobiltelefons – und bei den Produkten ist der Wertverfall hoch. Im Schadenfall wird zudem meist eine Selbstbeteiligung fällig, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert.

Wichtig zu wissen: Handyverkäufer*innen erhalten für jeden abgeschlossenen Versicherungsvertrag eine Provision. „Die Produkte sind also kein smarter Schutz, sondern allenfalls eine smarte Geschäftsidee zum Vorteil der Versicherer und Vermittler“, sagt Boss. Ohnehin sollte der Abschluss eines Versicherungsvertrages nur der Absicherung existenzieller finanzieller Risiken dienen. Zu diesen zählt der Verlust eines Smartphones jedoch nicht.

Weitere Informationen zum Thema können Interessierte der Broschüre „Handyversicherung – der smarte Betrug“ entnehmen: www.bundderversicherten.de/files/broschuere/pdf/de/191119-bdv-handyratgeber-rz-ansicht.pdf

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