(openPR)
Steuerpflichten und Möglichkeiten im Influencer Marketing
Einkünfte von Influencern im Internet bleiben von den Steuerbehörden nicht mehr unbeachtet. Vielmehr werden Influencer als Unternehmer mit allen steuerlichen Pflichten wahrgenommen. Das wurde spätestens im Juli 2025 klar als bekannt wurde, dass das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) ein umfangreiches Datenpaket auswertet, um professionellen Influencern auf die Spur zu kommen, die ihre Steuerpflichten mutmaßlich vorsätzlich umgangen haben. Die Finanzverwaltung spielt dabei eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Aufklärung steuerlicher Pflichten von Influencern. Influencer sind Personen, die durch ihre Tätigkeiten auf Social Media Plattformen Einkünfte erzielen; die Digitalisierung hat diesen Beruf erst ermöglicht und zu neuen Einkommensquellen geführt. Die Finanzbehörden und Finanzämter setzen verstärkt auf Aufklärung, um Influencer über die steuerliche Behandlung ihrer Einkünfte zu informieren und betonen die Notwendigkeit, alle steuerlichen Fragen frühzeitig zu klären. Im Fokus stehen dabei nicht Hobby-Blogger oder Gelegenheitsnutzer sozialer Medien, sondern professionelle Content-Creator, die regelmäßig erhebliche Einnahmen erzielen.
Steuerliche Risiken und Sanktionen für Influencer
Steuerhinterziehung ist längst kein Kavaliersdelikt mehr und es können massive Sanktionen von Geld- bis Haftstrafen drohen. Influencer sollten daher ihre steuerlichen Pflichten kennen und ggf. auch eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ins Auge fassen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die auch im Steuerrecht und Steuerstrafrecht berät. Influencer erzielen Einkünfte aus verschiedenen Quellen wie Posts, Text, Bild, Video, Videos, Bildern, Blogs und Produktplatzierungen, die jeweils unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben können. Die Präsenz in sozialen Medien und die Anzahl der Follower sind entscheidend für die Reichweite und den wirtschaftlichen Erfolg von Influencern. Produkte, Waren, Sachzuwendungen, Dienstleistungen, Dienstleistung, Leistungen sowie jede Betriebseinnahme, Betriebseinnahmen und Einnahme müssen korrekt dokumentiert und im Rahmen der Gewinnermittlung als Gewinn versteuert werden. Es gelten klare Regeln für die Besteuerung von Influencer-Einkünften, weshalb die Einhaltung aller steuerlichen Vorschriften besonders wichtig ist. Unternehmen, die mit Influencern zusammenarbeiten, haben ebenfalls steuerliche Pflichten, etwa bei der Übernahme der Pauschalsteuer für Gratisprodukte und Dienstleistungen. Die Abführung von Steuern, die richtige Steuererklärung und das rechtzeitige Steuern zahlen sind essenziell; Unterstützung durch Steuerberatern ist dabei ratsam.
Eine schnelle Antwort auf steuerliche Fragen und die proaktive Klärung offener Fragen sind für die korrekte steuerliche Einordnung und Beratung unerlässlich. Offizielle Leitlinien und Erlasse, wie der aus Schleswig-Holstein (z.B. VI 3010, S 2240) sowie relevante Paragraphen wie § 6 b EStG, bieten wichtige Orientierung für Influencer. Die Gründung einer GmbH kann für Influencer steuerliche Vorteile bieten und ist eine gängige Unternehmensform in diesem Bereich. Influencer-Marketing ist heute ein wesentlicher Bestandteil moderner Unternehmenskommunikation und Marketingstrategie. Der Beruf Influencer bringt durch die Digitalisierung neue steuerliche Herausforderungen mit sich, die eine genaue Kenntnis der steuerlichen Rahmenbedingungen erfordern.
Tipps und Informationen für Influencer
Die Ermittlungen des LBF NRW haben unter Influencern für viel Unsicherheit hinsichtlich ihrer Steuerpflichten gesorgt. Das Finanzamt NRW hat darauf reagiert und unter finanzamt.nrw.de/influencer wichtige Tipps und Informationen für Influencer zusammengestellt.
Die Webseite zeigt auf, welche Arten von Einnahmen steuerlich relevant sind. Dazu zählen u.a. Einnahmen aus Kooperationen, Werbeposts, Affiliate-Links oder Merchandising. Produktplatzierungen stellen dabei eine besonders relevante Einnahmequelle dar, die ebenfalls steuerlich zu erfassen ist. Zu beachten ist, dass nicht nur Geldzahlungen, sondern auch Sachzuwendungen wie bspw. kostenlose Produkte, Waren, Reisen oder Gutscheine sowie kostenlose Dienstleistungen und jede Dienstleistung als steuerpflichtige Betriebseinnahme gelten, sofern sie im Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit stehen. Schon die Annahme eines kostenlosen Produkts zum Zwecke der Werbung kann einen geldwerten Vorteil darstellen, der dem Finanzamt mitzuteilen ist. Auch Spenden über Streaming-Plattformen oder Abo-Modelle gehören dazu.
Für die Dokumentation ist es wichtig, sämtliche Leistungen und Betriebseinnahmen vollständig zu erfassen, um eine korrekte Gewinnermittlung sicherzustellen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die entsprechende Seite in offiziellen Leitfäden oder Erlassen der Finanzverwaltung zu konsultieren.
Verschiedene Steuerarten relevant
Steuerlich sind mehrere Bereiche zu beachten: Zunächst die Einkommensteuer, die auf den Gewinn anfällt. Sobald der Grundfreibetrag überschritten ist, besteht Steuerpflicht. Daneben kann Gewerbesteuer relevant werden, sofern eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und der Gewinn die Grenze von 24.500 Euro im Jahr übersteigt. Auch die Umsatzsteuer darf nicht außer Acht gelassen werden: Wer regelmäßig Einnahmen erzielt, gilt als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Sie gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird. Dennoch ist auch hier eine formelle Erklärung gegenüber dem Finanzamt erforderlich. Die korrekte Besteuerung und die Einhaltung aller steuerlichen Regeln sind für Influencer besonders wichtig, um steuerliche Risiken und Nachzahlungen zu vermeiden.
Ein zentraler Punkt ist die Dokumentation: Einnahmen, Ausgaben, Verträge, Kooperationen und auch Sachleistungen sollten vollständig aufgezeichnet werden. Dabei ist es unerlässlich, sämtliche Betriebseinnahmen und jede einzelne Betriebseinnahme lückenlos zu erfassen, um eine korrekte Gewinnermittlung und die zutreffende Ermittlung des Gewinns sicherzustellen. Fehler oder Versäumnisse, z.B. verspätete Steuererklärungen oder unvollständige Angaben können zu Zinsen, Zuschlägen oder sogar steuerstrafrechtlichen Ermittlungen führen.
Rückkehr in die Steuerlegalität durch Selbstanzeige
Wurden Einnahmen erzielt und gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt, kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO (Abgabenordnung) erfüllt sein. Dann kann die strafbefreiende Selbstanzeige eine Möglichkeit sein, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch eine Selbstanzeige kann der Steuerpflichtige in die Steuerlegalität zurückkehren. Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Sie muss vollständig sein und rechtzeitig abgegeben werden. Vollständig bedeutet, dass sämtliche bisher nicht erklärten Einnahmen und Zeiträume offengelegt werden müssen. Rechtzeitig heißt, dass die Finanzbehörde noch keine Kenntnis von der Tat oder den wesentlichen Umständen hat.
Wer bisher keine oder nur eine unvollständige Steuererklärung abgegeben hat, sollte nicht auf Zeit spielen. Ist die Steuerhinterziehung entdeckt, kann es zu spät sein und die Steuerfahnder bereits vor der Tür stehen.
Verteidigung gegen Ermittlungsmaßnahmen
Geraten Influencer oder Influencerinnen ins Visier des Finanzamts oder anderer Behörden, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Ermittlungsmaßnahmen können für Influencer, die auf Social Media Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok aktiv sind, erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – von Nachzahlungen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren. In solchen Situationen ist es ratsam, nicht eigenständig mit den Behörden zu kommunizieren, sondern umgehend einen erfahrenen Steuerberater oder Rechtsanwalt einzuschalten. Diese Experten kennen die aktuellen Regeln und Pflichten im Steuerrecht und können gezielt auf die individuelle Situation eingehen.
Ein professioneller Beistand hilft dabei, die eigenen Rechte zu wahren und Fehler im Umgang mit dem Finanzamt zu vermeiden. Gerade bei der Verteidigung gegen Ermittlungsmaßnahmen ist es entscheidend, alle betrieblichen Einnahmen und Betriebsausgaben lückenlos zu dokumentieren. Wer seine Steuererklärungen und steuerlichen Pflichten regelmäßig überprüft und alle relevanten Angaben zu Produkten, Kooperationen und Einnahmen korrekt macht, kann viele Fallstricke vermeiden. Sollte dennoch ein Fehler in der Steuererklärung auffallen, empfiehlt es sich, diesen umgehend mit Unterstützung eines Steuerberaters zu korrigieren, um mögliche negative Konsequenzen zu minimieren.
Darüber hinaus sollten Influencer ihre Reichweite und ihren Einfluss verantwortungsvoll nutzen. Transparenz gegenüber Followern und Kooperationspartnern schafft Vertrauen und kann auch im Falle von Ermittlungen eine positive Rolle spielen. Die Einhaltung aller steuerlichen Regeln und Pflichten ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Professionalität im Influencer Marketing.
Letztlich gilt: Wer als Influencer oder Influencerin auf Social Media Plattformen aktiv ist, sollte sich regelmäßig über aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen informieren und bei Unsicherheiten nicht zögern, fachlichen Rat einzuholen. So lassen sich Risiken minimieren und die eigene Tätigkeit als Influencer rechtssicher gestalten.
Kompetente Unterstützung
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings kein Selbstläufer und sollte nicht ohne fachkundige Unterstützung erstellt werden. Denn schon kleinere Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige insgesamt unwirksam ist. Sie kann dann zwar nicht mehr strafbefreiend, aber ggf. immer noch strafmildernd wirken. Wird sie bspw. als Ausdruck ernsthafter Reue gewertet, kann sich das mildernd auf das Strafmaß auswirken.
Zu berücksichtigen ist, dass für eine Steuerstraftat auch Vorsatz vorliegen muss. Die Einnahmen müssen also bewusst verschwiegen oder falsch dargestellt worden sein. Doch auch wenn nur Leichtfertigkeit und kein Vorsatz besteht, liegt immer noch eine Steuerhinterziehung vor, die als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann.
MTR Legal Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung im Steuerstrafrecht und bei der Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige.
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MTR Legal Rechtsanwälte ist eine bundesweit und international tätige Full-Service-Wirtschaftskanzlei mit umfassender Expertise im Wirtschaftsrecht. Die Sozietät berät Unternehmen, institutionelle Investoren und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Gesellschafts-, Steuer-, Handels-, Vertrags-, Vertriebs-, Kapitalmarkt- und Bankrecht.










