(openPR) Frankfurt am Main, 10. Oktober 2025 – Marko Jelusic (36), Geschäftsführer der Policenkonzept24 GmbH aus Frankfurt am Main, sieht auf die Versicherungsunternehmen eine mögliche Klagewelle zukommen, ähnlich wie beim Diesel-Abgasskandal.
„Wir stehen bereit“, sagt der Versicherungs-Experte.
Das Verbraucherportal Policen‑Konzept24.de prüft kostenfrei, ob Verträge über Lebens‑ und Rentenversicherungen rückforderbar sind – und begleitet Kunden mit spezialisierten Partnern bis zur Durchsetzung der Ansprüche.
Der Grund für eine mögliche Klagewelle?
Hintergrundkriterien wie Wegfall von Steuervorteilen, hohe Kostenquoten und mangelnde Transparenz bei Versicherern (wie von Prof. Dr. Hermann Weinmann aus Ludwigshafen am Rhein jährlich analysiert) unterstreichen den Bedarf für solche Klagen.
Nach aktueller Rechtsprechung von EuGH und BGH – wie zum Beispiel EuGH C‑263/22 (20.04.2023) oder BGH IV ZR 76/11 (07.05.2014) oder IDD/Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 – stehen Millionen versicherten Kunden neue Möglichkeiten offen, verlorenes Kapital aus unrentablen Verträgen zurückzufordern.
Wie?
Marko Jelusic sagte auf SQUAREVEST.AG am 9. Oktober 2025: „Wir haben ein starkes Team aus ehemaligen Versicherungsvorständen, erfahrenen Gutachtern und spezialisierten Anwälten versammelt, um Kunden maßgeschneiderte Rückforderungs-Konzepte anzubieten. Gemeinsam können wir Ansprüche nachweisen und durchsetzen.“
Policenkonzept24: Juristische Basis für Rückforderungen
Marko Jelusic verwies gegenüber Business-Leaders.net am 10. Oktober 2025 auf EuGH-Urteile wie das vom 20. April 2023, in dem unklare oder fehlerhafte Vertragsinformationen Verträge auch nach Jahren widerrufbar machen. Ergänzend schaffen die EU-Finanzmarktrichtlinien IDD seit 2017 Transparenzpflichten für Versicherer, die fehlerhafte Aufklärung heute rechtlich angreifbar machen.
Beispiel: Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen
Die Versicherungsaufsicht BaFin teilte beispielsweise zur Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinien IDD am 28. Mai 2025 mit: „Bei ihrer Anlageberatung und beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten müssen Beraterinnen und Berater seit dem 2. August 2022 ihre Kundinnen und Kunden auch zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen.“
Marko Jelusic erläutert: „Wer also eine Police vermittelt hat, ohne die Nachhaltigkeitsvorstellungen des Kunden zu dokumentieren, steht nun angreifbar da.“
Policen-Rückforderung: Neue Berechnungsmethoden erhöhen Auszahlungen
Lebensversicherung: Steht Ihnen mehr Geld zu? Experte erklärt!
Prof. Dr. Philip Schade (48) aus Dortmund in Nordrhein-Westfalen kommt mit neuer Berechnungsmethode zu höheren Auszahlungen und beschleunigt die Gutachten-Erstellungen mit Hilfe von KI.
Grundlage ist das BGH-Urteil vom 18. September 2024
Für Prof. Dr. Schade ist das BGH-Urteil vom 18. September 2024 (IV ZR 436/22): „Kein Sieg für die Versicherungswirtschaft“, sondern „Klarstellung, wie man Überschüsse bewerten muss.“
Prof. Philipp Schade sieht sich durch das BGH-Urteil bestärkt: „Dahinter liegt eine verursachungsorientierte Verteilung der Überschüsse zugrunde, wie die BaFin das beispielsweise bei den Bewertungsreserven vorgibt. Und damit muss man sagen, wenn man den Maßstab eines verursachungsorientierten Verfahrens bei den Bewertungsreserven zugrunde legt und das auf die restlichen Überschüsse überträgt, dann kommt mit diesem Urteil das Ergebnis heraus, dass die Versicherer in großem Stil zirka zwei Drittel der Überschüsse, die sie hätten zuteilen müssen, nicht den Verträgen im Laufe ihrer Vertragslaufzeit zuweisen.“
Mit dem neuen Ansatz konnte in einem Fall vor dem Landgericht Berlin II Tegeler Weg im Frühjahr 2025 eine Auszahlung von 15.000 Euro gegenüber ursprünglich 9.000 Euro von einer privaten Rentenversicherung erreicht werden. Mehrerlös zwei Drittel.
Policenkonzept24: Maßgeschneiderte Konzepte und Lebenshilfe
Die Policenkonzept24 GmbH bietet weit mehr als reine Rechtsdienstleistung: Das Konzept verbindet juristische, versicherungsmathematische und lebenspsychologische Beratung. Ziel ist es, Kunden zu befähigen, die Kontrolle über ihre Altersvorsorge zurückzugewinnen.
Welche Policen eignen sich für die Rückabwicklung?
Geeignete Verträge sind lebensversichernde und rentenversichernde Policen ab Mitte der 1980er Jahre mit mindestens 10.000 Euro Rückkaufswert.
Policenkonzept24 finanziert sich im Erfolgsfall und offeriert eine unverbindliche Erstprüfung, damit Versicherte ohne Kostenrisiko Klarheit über ihre Rechte erhalten.
Ausblick
Juristen sehen in der Entwicklung um Rückforderungen eine der größten Verbraucherschutzbewegungen der kommenden Jahre. Aus Sicht von Marko Jelusic droht Versicherern eine „Finanz- und Vertrauenskrise“ ähnlich dem Dieselskandal. Gleichzeitig besteht eine Chance zur Reform des Systems von außen – unterstützt vom Netzwerk der Policenkonzept24 GmbH.
Kontakt und kostenlose Prüfung
Versicherungskunden können ihre Policen kostenfrei online prüfen lassen. Danach meldet sich innerhalb von 72 Stunden ein Experte aus dem Partnernetzwerk zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch.