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CCI: Zentrale Zollabwicklung in der EU

Bild: CCI: Zentrale Zollabwicklung in der EU

(openPR)

Reform des Zollrechts bietet Unternehmen Chancen und Herausforderungen

Die Europäische Union (EU) befindet sich in einer umfassenden Reform des Zollrechts, die eine bedeutende Entwicklung im Rahmen der Harmonisierung und Modernisierung der Zollverfahren darstellt. Im Zuge dieser EU-Reform werden der rechtliche Rahmen sowie die Rolle von Verordnungen und Vorschriften besonders betont. Ein zentrales Projekt dieser Neuausrichtung ist die Zentrale Zollabwicklung für Einfuhren. Diese sog. Centralised Clearance for Import (CCI) soll Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, ihre Zollanmeldungen künftig nicht mehr in jedem einzelnen Mitgliedstaat, in dem Waren in die Union gelangen, abgeben zu müssen, sondern zentral bei der Zollbehörde in dem Staat ihres Firmensitzes.

Für die Praxis verspricht die CCI erhebliche Erleichterungen. Die deutsche Zollverwaltung und andere Zollverwaltungen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der CCI. Die rechtliche Grundlage bildet der Unionszollkodex, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 952/2013, die als maßgeblicher Rechtsakt gilt. Im Rahmen der zentralen Zollabwicklung sind Abgaben, Steuer und Einfuhrumsatzsteuer wichtige Aspekte, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern und anderen Ländern zu beachten sind. Die neuen Regelungen definieren den Umfang und die Anwendung der Verfahren, wobei die Wirkung der Reform insbesondere den internationalen Handel und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern betrifft. Es gibt zudem Ausnahmen, die bei der Anwendung der neuen Regelungen zu berücksichtigen sind. Die Abgabe ist eine zentrale Komponente der Zollabwicklung. Die Einhaltung der Regel und der geltenden Regeln ist für die erfolgreiche Umsetzung der CCI unerlässlich. Wichtige Begriffe werden im Zusammenhang mit der CCI klar definiert, wobei die genaue Angabe der Nr. bei der Zitierung von Verordnungen von Bedeutung ist. Delegierte Rechtsakte spielen ebenfalls eine Rolle bei der praktischen Umsetzung der CCI.

Sie wirft andererseits aber auch neue Fragen auf, die gerade für Unternehmen ohne eigene Zollabteilungen erklärungsbedürftig sind, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die u.a. im Zollrecht berät.

Zollanmeldungen an einer Stelle

Rechtsgrundlage der zentralen Zollabwicklung ist Artikel 179 des Unionszollkodex (UZK). Dieser Artikel erlaubt es, Zollanmeldungen bei einer zentralen Zollstelle abzugeben, auch wenn die Waren über einen anderen Mitgliedstaat eingeführt werden. Die Durchführung und Anwendung der zentralen Zollabwicklung erfolgt in enger Zusammenarbeit der verschiedenen Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten, um eine einheitliche und effiziente Abwicklung sicherzustellen. Die Europäische Kommission will das System stufenweise einführen. Die erste Umsetzungsphase startete im Juli 2024. Entscheidender ist die zweite Phase der zentralen Zollabwicklung, die am 2. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten ist, denn durch sie wird erstmals eine echte grenzüberschreitende Nutzung erlaubt. Heißt, dass die Unternehmen ihre Zollformalitäten an einer zentralen Stelle abwickeln können, unabhängig davon, wo die Waren in die EU eingeführt werden. Bis 2028 soll die zentrale Abwicklung unionsweit Standard werden.

Das vereinfacht und beschleunigt die Zollabwicklung für Unternehmen spürbar. Importiert z.B. ein deutsches Unternehmen regelmäßig Waren aus China über den Hafen Rotterdam musste die Zollanmeldung bei den niederländischen Behörden erfolgen, auch wenn der Importeur seinen Sitz in Deutschland hat. Durch die CCI kann dieses Unternehmen die Anmeldung künftig vollständig beim zuständigen deutschen Hauptzollamt einreichen. Die niederländischen Behörden bleiben zwar weiterhin eingebunden, etwa wenn eine Warenbeschau im Hafen erforderlich ist, die eigentliche Abwicklung und Entscheidung über die Anmeldung erfolgt jedoch zentral in Deutschland. Im Bereich der Zollabfertigung, etwa am Flughafen, ist die Unterscheidung zwischen rotem und grünem Bereich weiterhin relevant, da sie die Kontrollintensität und den Ablauf beeinflusst. Die Ausfuhr von Waren und die Gestellung am zugelassenen Ort sind zentrale Elemente im Rahmen der CCI, da sie die Kontrolle und Freigabe der Güter durch die Zollbehörden ermöglichen. Die Sicherheit bei der Abwicklung und Kontrolle von Gütern wird durch entsprechende Sicherheiten und Überwachungsmaßnahmen gewährleistet, um die Einhaltung der Vorschriften zu garantieren. Im Fall von Problemen oder Verzögerungen bei der Anmeldung, etwa bei fehlenden Unterlagen oder Unstimmigkeiten, kann es zu einer Ablehnung oder längeren Bearbeitungszeit kommen. Die Wartung der IT-Systeme ist für die reibungslose Abwicklung und die ständige Verfügbarkeit der elektronischen Zollverfahren unerlässlich. Rechtsakte wie delegierte und Durchführungsrechtsakte regeln die Details der CCI und entfalten ihre Wirkung auf die praktische Umsetzung und Anpassung der Verfahren. Der Umfang der neuen Regelungen ist weitreichend, wobei bestimmte Ausnahmen für spezielle Waren oder Verfahren vorgesehen sind, die in den entsprechenden Rechtsakten definiert werden. Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, die CCI zu nutzen, etwa durch eigene Softwarelösungen, externe Dienstleister oder unterschiedliche Anmeldeszenarien. In allen Fällen treffen die Zollbehörden Entscheidungen (Fällen) über die Anmeldung und Kontrolle, wobei der Wert der Waren eine zentrale Rolle für die Abgabenberechnung und die Freigabe spielt. Das Unternehmen hat somit nur noch einen Ansprechpartner und ein Verfahren, auch wenn die Waren über unterschiedliche Mitgliedstaaten eingeführt werden.

Erhebliche Zeit- und Kostenersparnis

Die Vorteile dieses Ansatzes liegen auf der Hand. Unternehmen sparen erheblichen Verwaltungsaufwand, weil sie nicht mehr mit mehreren nationalen Behörden kommunizieren müssen. Einheitliche Verfahren schaffen Zeit- und Kostenersparnis und die Harmonisierung der IT-Systeme ermöglicht eine rein digitale Datenübermittlung. Zudem stärkt die zentrale Zuständigkeit die Rechtssicherheit, weil bei Fragen der Tarifierung oder Zollwertermittlung einheitliche Entscheidungen getroffen werden. Dadurch wird ausgeschlossen, dass unterschiedliche Behörden ggf. zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Für Unternehmen, die ihre Warenströme über verschiedene europäische Häfen oder Flughäfen steuern, kann dies zu einem echten Wettbewerbsvorteil werden.

Die Nutzung der zentralen Zollabwicklung setzt allerdings eine Bewilligung durch die Zollbehörden voraus. In der Praxis wird diese vor allem solchen Unternehmen erteilt, die bereits als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (Authorised Economic Operator – AEO) anerkannt sind oder vergleichbare Anforderungen an Zuverlässigkeit und Compliance erfüllen. Neben organisatorischen Voraussetzungen spielt die technische Seite eine große Rolle. Unternehmen müssen ihre IT-Systeme an die neuen europäischen Schnittstellen anbinden und eine sichere elektronische Kommunikation mit den Zollsystemen gewährleisten. Die regelmäßige Wartung der eingesetzten IT-Systeme ist dabei entscheidend, um eine zuverlässige und reibungslose zentrale Zollabwicklung sicherzustellen. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für Unternehmen, digitale Systeme zu nutzen – von interner Software über spezialisierte externe Dienstleister bis hin zu individuellen Schnittstellenlösungen. Der Wert der gehandelten Waren ist ein zentrales Kriterium für die Zollabwicklung und beeinflusst maßgeblich die zu erfüllenden Anforderungen und die Höhe der Abgaben. Der Umfang der technischen Anpassungen und die Anwendung der neuen Systeme erstrecken sich auf sämtliche Prozesse der Zollanmeldung und -abwicklung. Die Wirkung der technischen Harmonisierung zeigt sich in einer deutlich gesteigerten Effizienz und Transparenz der gesamten Zollprozesse.

Notwendige Unterlagen für die zentrale Zollabwicklung

Für eine erfolgreiche zentrale Zollabwicklung in der EU ist die sorgfältige Zusammenstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen von entscheidender Bedeutung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sämtliche Dokumente und Angaben den Vorgaben des Unionszollkodex (UZK) sowie der entsprechenden Durchführungsverordnung (IA) entsprechen. Zu den wichtigsten Unterlagen zählen die Handelsrechnung, Frachtpapiere, Ursprungsnachweise, Zolltarifnummern, Angaben zum Warenwert sowie alle relevanten Informationen zur Ware und deren Beschaffenheit. Darüber hinaus sind Nachweise über die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und gegebenenfalls spezielle Genehmigungen oder Lizenzen für bestimmte Güter vorzulegen.

Die Anforderungen an die Unterlagen können je nach Art der Waren, dem gewählten Zollverfahren und dem jeweiligen Mitgliedstaat variieren. Es ist daher ratsam, die aktuellen Vorgaben der zuständigen Zollbehörde regelmäßig zu prüfen und die Unterlagen entsprechend anzupassen. Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist nicht nur Voraussetzung für die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung, sondern auch für eine zügige und reibungslose Zollabfertigung im gesamten Zollgebiet der Union. Unternehmen, die die Anforderungen des UZK und der Durchführungsverordnung konsequent erfüllen, profitieren von einer effizienten Abwicklung und minimieren das Risiko von Verzögerungen oder Nachforderungen durch die Zollbehörden.

Anpassung der IT-Systeme

Daran wird deutlich, dass mit der CCI auch neue Herausforderungen für die Unternehmen verbunden sind. Sie müssen ihre IT-Systeme anpassen und ihre Datenqualität gewährleisten. Die regelmäßige Wartung der IT-Systeme ist dabei entscheidend für die erfolgreiche Durchführung und Anwendung der CCI. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für Unternehmen, ihre Systeme an die neuen Anforderungen anzupassen, etwa durch interne Lösungen oder die Nutzung externer Dienstleister. Die Wirkung und der Umfang der technischen Herausforderungen sind erheblich, da sie sowohl die gesamte Prozesskette als auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben betreffen. In Fällen von Fehlern oder Störungen bei der zentralen Abwicklung können weitreichende Konsequenzen entstehen, da diese nicht nur einen Standort, sondern sämtliche zentral abgewickelte Anmeldungen betreffen. Zudem bleibt die praktische Koordination von Kontrollen eine Herausforderung: Auch wenn die Anmeldung in Deutschland erfolgt, muss eine Warenbeschau weiterhin von den Behörden vor Ort, z.B. in Rotterdam durchgeführt werden. Das erfordert ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen den beteiligten Behörden.

Unterm Strich ist die zentrale Zollabwicklung ein bedeutender Schritt in Richtung eines einheitlichen europäischen Zollsystems. Sie bietet Unternehmen erhebliche Erleichterungen und verspricht mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig bringt sie aber auch neue Herausforderungen mit sich. Unternehmen sollten daher zunächst prüfen, ob die zentrale Abwicklung zum eigenen Geschäftsmodell passt. Im zweiten Schritt sollten frühzeitig die Voraussetzungen für eine Bewilligung mit dem Hauptzollamt geklärt werden.

Als Wirtschaftskanzlei berät MTR Legal Rechtsanwälte umfassend im Zollrecht.

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