(openPR) Stuttgart, 02.04.2007 - Das Landgericht Düsseldorf spricht einem Mandanten der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar Schadensersatz in Höhe von rund € 75.000,00 zu. Die ComTex Vermögens- und Verwaltungs GmbH haftet aufgrund von Finanzdienstleistungen, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verboten sind.
Am 13.02.2006 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der ComTex Vermögens- und Verwaltungs GmbH (nachfolgend: ComTex) die unerlaubt betriebene Anlagevermittlung. Die ComTex hatte Aktien der US-amerikanischen Firma Fortec Pharma Inc. vermittelt. Mit dieser Vermittlung verstieß die ComTex gegen das Kreditwesengesetz (KWG), da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte.
Der Abwicklungsverfügung der BaFin ist die ComTex nicht nachgekommen. Mittlerweile ist die ComTex ein Fall für den Staatsanwalt. In Sachen ComTex ermitteln sowohl die Staatsanwaltschaft Düsseldorf als auch die Staatsanwaltschaft Krefeld.
Soweit ersichtlich hat jetzt zum ersten Mal ein deutsches Zivilgericht in Sachen ComTex die Konsequenzen gezogen: Ein Mandant der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, dem seitens der ComTex Aktien der Firma FORTEC Pharma Invest Inc. vermittelt wurden, erhielt vom Landgericht Düsseldorf rund € 75.000,00 als Schadensersatz zugesprochen.
„Endlich hat jetzt auch bei der ComTex die KWG-Haftungsfalle zugeschnappt. Unsere Kanzlei war in der letzten Zeit im Falle verbotener Finanzdienstleistungen überaus erfolgreich“, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, „da dem Anleger in einem solchen Fall neben der Gesellschaft auch die Geschäftsführung persönlich haftet, sehen wir hier regelmäßig gute Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.“