(openPR) Frankfurt, 8.4.2025 – Elon Musk twittert schneller als die Börsenaufsicht reagieren kann. Doch was passiert eigentlich, wenn ein CEO selbst zum Risiko für sein Unternehmen wird? Eine aktuelle Analyse der Directors Academy – der führenden deutschen Plattform zur Weiterbildung von Aufsichtsräten – zeigt deutlich: Deutsche Aufsichtsräte haben klare strukturelle Vorteile gegenüber dem US-amerikanischen Board-System.
Während das Tesla-Board auf Musks kontroverse Aktionen – wie seine provokante Twitter-Ankündigung zum Börsenrückzug („Funding secured") – weitgehend passiv reagierte, würde ein deutscher Aufsichtsrat bei einem vergleichbaren Fall deutlich schneller und entschiedener handeln. Eine aktuelle Blitzumfrage unter Mitgliedern der Directors Academy unterstreicht dies eindrucksvoll: Die überwältigende Mehrheit bevorzugt klar das deutsche duale System mit der strikten Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Dr. Viktoria Kickinger, Gründerin der Directors Academy, erklärt den entscheidenden Unterschied: „Im amerikanischen monistischen System verschwimmen Kontroll- und Managementfunktionen häufig. CEOs sitzen oft selbst im Kontrollgremium, was unabhängige Entscheidungen erschwert. Im deutschen dualen System hingegen ist diese Rollenverteilung gemäß § 76 AktG (Leitung durch den Vorstand) und § 111 AktG (Kontrolle durch den Aufsichtsrat) eindeutig geregelt. Diese klare Trennung ermöglicht es dem Aufsichtsrat, Fehlentwicklungen gemäß §§ 90 und 111 AktG frühzeitig zu erkennen und effektiv entgegenzutreten.“
Im Blogbeitrag „Wenn der CEO zum Risiko wird – Boardversagen oder Governance-Gap?“ analysiert die Directors Academy ausführlich das Phänomen der „Muskifizierung“ der Governance-Strukturen in den USA. Diese Entwicklung zeigt, wie die zunehmende Verschmelzung von operativer Führung und Kontrolle, die im US-amerikanischen Recht zulässig ist (etwa durch Regelungen des Sarbanes-Oxley Act von 2002), die Unabhängigkeit des Kontrollorgans gefährdet. Im Gegensatz dazu gewährleistet das deutsche Aktiengesetz (§§ 84, 111 AktG), dass der Aufsichtsrat eigenständig und unabhängig über die Abberufung und Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheiden kann, wenn diese das Unternehmen gefährden.
Weitere Informationen und vollständiger Blogbeitrag: www.directorsacademy.de
Kontakt für Rückfragen:
Dr. Viktoria Kickinger
press@directorsacademy.de
www.directorsacademy.de


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