(openPR) München/Dresden/Bamberg, 27. März 2007 - Im Jahr 2007 soll auch in Deutschland eine Anlageform geschaffen werden, die in vielen westlichen Wirtschaftsnationen schon lange erfolgreich existiert - der REIT (= Real Estate Investment Trust). Der REIT ist eine börsennotierte Gesellschaft, die Immobilien besitzt und/oder betreibt. Dabei zeichnet den deutschen REIT aus, dass er von Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sein soll. Die Besteuerung soll auf Aktionärsebene erfolgen, und zwar nach dem individuellen Steuersatz bei natürlichen Personen statt nach dem Halbeinkünfteverfahren. Nach Expertenansicht kombiniert der REIT aus Anlegersicht Vorteile von Aktien mit denen einer Immobilienanlage, was ihn gerade auch für kleine Anlagevolumina interessant macht. Für Immobilieninvestoren dagegen soll der REIT den Zugang in den deutschen Immobilienmarkt erleichtern, wobei begleitende (steuerliche) Maßnahmen vorgesehen sind, um schnell den Markt zu verbreitern.
Der Erfolg von REIT´s am Kapitalmarkt hängt davon ab, dass schnell genügend interessante Objekte zum Verkauf stehen. Da deutsche REIT´s nur für Gewerbeimmobilien geschaffen werden, soll die Attraktivität eines Immobilienverkaufs an einen REIT gerade für Unternehmen dadurch gesteigert werden, dass dieser steuerlich begünstigt wird. Für den Verkaufserlös soll dabei steuerlich nur der halbe Wert der Vermögensmehrung aus dem Immobilienverkauf zum Ansatz kommen. Dadurch könnte es für Eigentümer von gewerblichen Immobilien (und hier gerade auch für mittelständische Unternehmen) sehr interessant werden, Betriebsimmobilien steuerbegünstigt an einen REIT zu verkaufen. Es bietet sich eine interessante Möglichkeit, sowohl kapitalseitig, als auch liquiditätsseitig dringend notwendige Mittel zu schöpfen und diese im Kerngeschäft zu reinvestieren, was bisher durch drohende steuerliche Belastungen von Veräußerungsgewinnen in vielen Fällen unvorteilhaft war. Durch den halben Wertansatz will der Gesetzgeber erreichen, dass die Regelung unabhängig von Verlustvorträgen, persönlicher Steuersituation und Ertragslage des Verkäufers voll zum Tragen kommt, allerdings beschränkt auf einen Zeitraum von drei Jahren.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes bietet sich gerade für Unternehmen die Chance, sich in einem einmalig vorhandenen Zeitfenster steuerbegünstigt von Immobilienbesitz vermögensmehrend zu trennen. Zwar ist das Gesetz noch nicht in Kraft gesetzt und es gibt eine Reihe von offenen Fragen und Kritikpunkten, doch die Chancen daraus sind nicht zu übersehen. Gerade in der Vergangenheit haben jedoch unternehmerische Entscheidungen, die aufgrund einseitiger Betrachtungsweisen stark auf steuerlichen Begehrlichkeiten basierten, viele Unternehmen in Krisensituationen gebracht. Daher sollten steuerliche Gründe nicht die wesentliche Grundlage für eine derart weitgehende Unternehmensentscheidung wie einen Immobilienverkauf an einen REIT sein. Vielmehr ist es dringend geboten, dass Unternehmen im Rahmen ihrer Gesamtstrategie prüfen, ob ein solcher Schritt in den nächsten drei Jahren eine betriebswirtschaftlich und unternehmerisch sinnvolle Option ist. Aufgrund der beschränkten Zeit und dem zu erwartenden großen Interesse in der Mitte des Zeitkorridors ist eine frühzeitige Prüfung und ein Beginn von Aktivitäten dringend geraten, um keine Chance zu vergeben und eventuell „im Markt steckenzubleiben“. Die Beratungsgesellschaft HTC GmbH & Co. KG, Hübner & Thomä Consult, hilft interessierten Unternehmen und Unternehmern gerne bei der qualifizierten Vorbereitung dieses Themas weiter. Kontaktinformationen dazu sind auf der Homepage der HTC unter www.ht-consult.com zu finden.
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