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Mit Photovoltaik die Abfindung retten: So geht's!

Bild: Mit Photovoltaik die Abfindung retten: So geht's!

(openPR) Hamburg, Datum. Viele Unternehmen bauen derzeit Personal ab und zahlen großzügige Abfindungen. Besonders Mitarbeiter auf Managementebene sind betroffen – zum Beispiel bei SAP, Volkswagen, Miele, Bosch, EON und Wintershall DEA. Abfindungen werden in Deutschland voll besteuert, anders als in anderen EU-Staaten. Es gibt aber Möglichkeiten, die Steuerlast kräftig zu senken: Ein Photovoltaik-Investment kann dabei helfen. Dieser Beitrag klärt die 10 wichtigsten Fragen zum Thema.

1. Wie profitiere ich vom Investitionsabzugsbetrag?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht es Ihnen, bis zu 50 % eines betrieblichen Photovoltaik-Investments schon vor dem Erwerb von Ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Dadurch können Sie Ihre Steuerlast im Abfindungsjahr entscheidend senken – in manchen Fällen sogar so stark, dass die Abfindung komplett steuerfrei bleibt. Voraussetzung: Die PV-Anlage wird innerhalb von drei Jahren tatsächlich gekauft.

Beispiel: Sarah S. erhält in Jahr 1 eine hohe Abfindung. Um ihre Steuerlast zu minimieren, plant sie, 250.000 Euro in eine betriebliche Photovoltaikanlage zu investieren. Davon setzt sie sofort 50 % als IAB ab. Im zweiten Jahr kauft sie die PV-Anlage, auf den Anlagenwert nach IAB setzt sie zusätzlich eine Sonderabschreibung von 40 % und eine lineare Abschreibung von 5 % steuerlich ab.


Jahr 1

Abfindungszahlung

Jahr 2

Anschaffung und Inbetriebnahme der PV-Anlage

AbschreibungIAB: 125.000 €

Sonderabschreibung: 50.000 €

Lineare Abschreibung: 6.250 €

Auswirkung auf das steuerpflichtige Einkommen– 125.000 €– 56.250 €


Die Kombination aus IAB, Sonderabschreibung und planmäßiger AfA führt im Beispiel dazu, dass am Ende des zweiten Jahres bereits 125.000 + 50.000 + 6.250 Euro =181.250 € (= 72,5 % der Investitionskosten) steuermindernd abgeschrieben sind!

2. Welche Regeln gelten für die Sonderabschreibung (SAB)?

Neben der vorgezogenen IAB-Abschreibung können Sie im Anschaffungsjahr und in den folgenden vier Jahren insgesamt 40 % des verbleibenden Restwerts als Sonderabschreibung steuerlich absetzen. Zum Beispiel lassen sich im ersten Jahr 30 % und in den darauffolgenden vier Jahren jeweils 2,5 % des Restwerts abschreiben. Außerdem können Sie die Investition durch lineare Abschreibungen (AfA) gleichmäßig über 20 Jahre absetzen. Erfreulich: Die steuersparende Kombination aus IAB, Sonderabschreibung und linearer AfA gilt sowohl für neue als auch für „gebrauchte“ PV-Anlagen, die zum Anschaffungszeitpunkt bereits in Betrieb sind.

3. Welcher Zeitrahmen ist für den IAB relevant?

Den IAB können Sie bis zu drei Jahre vor dem Jahr steuerlich geltend machen, in dem Sie die PV-Anlage tatsächlich anschaffen. Anschaffungszeitpunkt ist der Tag, an dem das Eigentum laut Kaufvertrag auf Sie übergeht – in der Regel, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. In PV-Kaufverträgen kann jedoch auch festgelegt sein, dass das Eigentum erst nach vollständiger Installation und Inbetriebnahme der Anlage übertragen wird. Sind Grundstücke oder Immobilien im Spiel, erfolgt der Eigentumsübergang durch notarielle Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch.

4. Welche Einnahmen erwirtschaftet mein Photovoltaik-Investment?

Der Strom, den Ihre betriebliche PV-Anlage erzeugt, wird ins öffentliche Netz eingespeist und von der Servicegesellschaft vermarktet. Sollte der am Markt erzielbare Strompreis einmal unter die für 20 Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung fallen, erstattet der Staat die Differenz im Rahmen der so genannten Marktprämie. So profitieren Sie von festen Mindesteinnahmen, mit denen Sie jederzeit rechnen können. Diese Regelung bietet Planungssicherheit für Ihre langfristigen finanziellen Entscheidungen.

5. Wie läuft der Kaufprozess ab?

Sie suchen ein passendes PV-Projekt, um die Besteuerung Ihrer Abfindung zu reduzieren? Im ersten Schritt gilt es, Überblick zu bekommen, welche PV-Investments aktuell am Markt verfügbar sind. Anschließend sind technische Informationen, Verträge und Genehmigungen der in Frage kommenden Projekte sorgfältig zu bewerten. Erst dann können Sie eine fundierte Kaufentscheidung treffen. Die Unterstützung durch erfahrene Berater ist hier entscheidend – die Wirtschaftsberatung Hansetrust steht Ihnen kompetent zur Seite und hilft Ihnen, das richtige PV-Investment zu finden.

6. Welche Informationen erhalte ich im „Datenraum“ eines PV-Projekts?

Um eine fundierte Entscheidung über ein PV-Investment zu treffen, benötigen Sie viele Informationen – wie etwa die Größe und Leistung der Anlage, die erteilten Genehmigungen, die Bedingungen des Kaufvertrags, die Finanzierungsstruktur, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme und vieles mehr. Die erforderlichen technischen, rechtlichen und finanziellen Unterlagen zum PV-Projekt finden Sie im sogenannten Datenraum, auf den Sie als Kaufinteressent online Zugriff haben.

7. Welche Rechtsform ist für das PV-Investment erforderlich?

Der hohe Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonderabschreibung (SAB) gelten nur für betriebliche Investitionen, weshalb Sie formell einen steuerpflichtigen Betrieb gründen müssen. Dies ist auch für Arbeitnehmer möglich. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle: Sie können die PV-Anlage als Einzelunternehmer betreiben oder beispielsweise auch mit einer GmbH, UG oder KG. Bei einer Einzelunternehmung müssen Sie lediglich ein Gewerbe anmelden, was auch nach dem Kauf nachgeholt werden kann.

8. Verursacht mein PV-Investment Verwaltungsaufwand?

Ihre PV-Anlage wird schlüsselfertig geliefert und umfasst alle notwendigen Verträge. Sie erwerben einen spezifischen Anteil an einem professionellen PV-Projekt, der über einen eigenen Zähler und Wechselrichter verfügt und mit dem Kauf in Ihr persönliches Eigentum übergeht. Während der gesamten Laufzeit übernimmt ein erfahrenes Serviceunternehmen die Betreuung Ihrer Anlage, einschließlich der Vermarktung des erzeugten Stroms, Wartung, Monitoring, Versicherung sowie der monatlichen Auszahlungen und jährlichen Abrechnungen. Dadurch ist Ihr PV-Investment eine attraktive Kombination aus Steuervorteilen und stabilen Erträgen, bei minimalem Verwaltungsaufwand für Sie.

9. Ist Fremdfinanzierung sinnvoll?

Ein nennenswerter Teil der PV-Investition finanziert sich bereits durch die Steuerersparnis. Auch die Fremdfinanzierung der restlichen Investitionssumme kann sinnvoll sein, denn die Zinsen für den Kredit sind absetzbar, was die Steuerlast weiter verringert. Mit einer Fremdfinanzierung schonen Sie zudem Ihre Liquidität. Um die beste Finanzierungsstrategie zu ermitteln, ist in jedem Fall eine individuelle Analyse der Steuer- und Zinseffekte erforderlich – nehmen Sie hier sachkundige Steuerberatung in Anspruch.

10. Wie unterstützt Hansetrust mein PV-Investment?

Hansetrust unterstützt Sie jederzeit, wenn Sie steueroptimiert in Photovoltaik investieren wollen. Wir haben Zugang zu zahlreichen aktuellen PV-Investments und finden Lösungen, die bestmöglich zu Ihrem Bedarf passen. Dank eines über Jahre aufgebauten Netzwerks zu erfahrenen Projektanbietern mit nachweisbaren Leistungsbilanzen können wir auf eine breite Palette hochwertiger Projekte zugreifen. Als erfahrene Wirtschaftsberatung im Bereich alternativer Investments legen wir größten Wert auf persönlichen Service und maßgeschneiderte Strategien. Marco Busacker, Geschäftsführer von Hansetrust, betont: „Wir haben über die Jahre hinweg umfangreiche Expertise in der Optimierung von Investments aufgebaut. So können wir unseren Klienten nicht nur rentable Kapitalanlagen bieten, sondern auch steuerlich wirklich effektive Lösungen.“

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