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Verordnung zur Mindestbandbreite nachbessern!

(openPR) Übergeordnetes Kriterium sollte nach Auffassung der IfKom der im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Anspruch auf einen schnellen Internetzugangsdienst sein für soziale und wirtschaftliche Teilhabe.

Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation ( IfKom e. V. ) fordert in seiner jüngsten Stellungnahme an die Bundesnetzagentur weitere Nachbesserungen des neuesten Verordnungsentwurfes, der die sogenannte "digitale Teilhabe" sicherstellen soll.



Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt einen Entwurf einer Änderungs-Verordnung vor, mit der sie auf die gestiegenen Anforderungen an die Telekommunikationsversorgung reagieren will. Der Leiter der IfKom-Arbeitsgruppe Regulierung und Netze, Reinhard Genderka, erklärt dazu: "Wir können feststellen, dass die Upload-Rate im vorliegenden Entwurf mit 5 Mbit pro Sekunde unserer Empfehlung entspricht, die wir bereits zu einem früheren Zeitpunkt formuliert hatten. Auch an der Latenzzeit von 150 ms (One way) besteht aus unserer Sicht kein Korrekturbedarf." Genderka, auch Mitglied des Bundesvorstands der IfKom, macht jedoch deutlich: "Eine Erhöhung der Werte für den Internetzugangsdienst von 10 auf 15 Mbit pro Sekunde im Download scheint uns an der Lebenswirklichkeit vorbei zu gehen. Dieser Mindest-Wert sollte auf 30 Mbit pro Sekunde erhöht werden."

Peter Stöberl, ebenfalls Mitglied des Bundesvorstands und der Arbeitsgruppe Regulierung und Netze erinnert an die bisherigen Stellungnahmen des Verbandes: "Bereits im Januar 2022 lauteten die Kernpunkte unserer Stellungnahme: Anpassung der Downloadrate auf 25 Mbit pro Sekunde sowie der Upload Rate auf 5 Mbit pro Sekunde. Aus heutiger Sicht und mit Blick auf die Messergebnisse sollte die geplante Verordnung auf jeden Fall hinsichtlich des Downloadwertes nachgebessert werden, und zwar auf 30 Mbit pro Sekunde."

Die IfKom begrüßen die von der BNetzA vorgenommene Bewertung über Dienste-, Mehrheits- und Anreizkriterien. Diese Unterteilung dient einer transparenten Darstellung der Mindestanforderungen an die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Übergeordnetes Kriterium sollte allerdings nach Auffassung der IfKom der im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Anspruch auf einen schnellen Internetzugangsdienst sein, der eine soziale und wirtschaftliche Teilhabe ermöglicht.

Wesentlich dabei ist die Zahl der in einem Haushalt lebenden Nutzer eines Internetzugangs. Schließlich verteilt sich eine vorhandene Bandbreite eines Anschlusses auf alle Nutzer. Die durchschnittlich in einem Haushalt lebenden Personen müssen somit die Basis für die Mindestanforderung im Download und Upload sein.

Schon die Erhebungen der BNetzA führen zu einem durchschnittlichen Download-Wert von 16,7 MBit pro Sekunde. Nach Meinung der IfKom darf hier nicht - wie im Entwurf angegeben - auf den Wert von 15 MBit pro Sekunde abgerundet werden. Eine Nachbesserung des Verordnungsentwurfes ist daher unumgänglich.
Der moderate Vorschlag der IfKom berücksichtigt auch den Einfluss eines Downloadwertes auf laufende Ausbaumaßnahmen im Rahmen des privatwirtschaftlichen Ausbaus der Netzbetreiber, des geförderten Ausbaus der Kommunen/Netzbetreiber sowie Einflüsse auf Ausbaumaßnahmen über Betreibermodelle von Kommunen.



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