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Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige

26.07.202410:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige

(openPR)

Mit Selbstanzeige zurück in die Steuerlegalität

Wer den Finanzbehörden gegenüber steuerpflichtiges Einnahmen verschwiegen oder unrichtige bzw. unvollständige Angaben gemacht hat, kann sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, droht dem Steuerpflichtigen eine harte Strafe. Dabei kann das Strafmaß von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen. Mit der Selbstanzeige hat der Gesetzgeber aber nach wie vor die Möglichkeit offengehalten, straffrei in die Steuerlegalität zurückzukehren.

Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann aber nur dann Straffreiheit zur Folge haben, wenn sie verschiedene Voraussetzungen erfüllt. So muss sie rechtzeitig erfolgen, d.h. bevor die Steuerhinterziehung von den Finanzbehörden entdeckt wurde. Zudem muss sie auch vollständig sein. Das bedeutet, dass sie mindestens alle steuerrelevanten Angaben der letzten zehn Jahre enthalten muss, so dass das Finanzamt die Steuer festlegen kann. Dabei können schon kleine Fehler dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung droht, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die auch im Steuerrecht berät und über große Erfahrung beim Erstellen einer wirksamen Selbstanzeige verfügt.

Bekämpfung von Schwarzgeld

Mit dem technischen Fortschritt sind auch die Mittel der Finanzbehörden, Steuerhinterziehung aufzudecken, immer besser geworden. Dank der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung können auch Steuerstraftaten, die schon Jahre zurückliegen entdeckt werden. Hinzu kommt, dass die internationale Zusammenarbeit unter den Staaten intensiviert wurde und auch Schwarzgeld in ehemaligen Steueroasen längst nicht mehr vor der Entdeckung sicher ist. Zudem nehmen inzwischen über 100 Staaten am internationalen Informationsaustausch über Finanzdaten teil. Die Finanzbehörden haben somit immer bessere Instrumente an die Hand bekommen, um Schwarzgeld zu bekämpfen. Unversteuerte Einkünfte vor den Finanzbehörden zu verheimlichen, ist somit immer schwieriger geworden.

Wer befürchtet, wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden, sollte daher handeln. Dabei ist wichtig zu wissen, wann eine Steuerhinterziehung vorliegt. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Steuerpflichtige unrichtige oder unvollständige Angaben in seiner Steuererklärung gemacht oder es unterlassen hat, eine Erklärung über steuerpflichtige Einkünfte abzugeben. Hat er dabei nur leichtfertig gehandelt, kann ggf. noch von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen werden. Für eine Steuerstraftat wie der Steuerhinterziehung muss der Steuerpflichtige mit Vorsatz gehandelt haben. Dabei ist die Grenze zwischen Leichtfertigkeit und Vorsatz schmal und die Finanzbehörden bzw. das Finanzgericht müssen überzeugt werden, dass der Steuerpflichtige nur leichtfertig gehandelt hat.

Geld- und Freiheitsstrafen bei Steuerhinterziehung

Hat der Steuerpflichtige aber vorsätzlich gehandelt, drohen konsequente Sanktionen von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe. Dann kann die Selbstanzeige die Brücke in die Straffreiheit sein, aber eben nur dann, wenn sie auch die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen erfüllt.

Wichtig ist dabei, dass die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird und nicht erst dann, wenn der Steuerpflichtige bereits ahnen kann, dass ihm die Steuerfahndung im Nacken sitzt. Zudem muss sie vollständig sein und alle steuerrechtlich relevanten Angaben der vergangenen zehn Jahre enthalten. Alle falschen oder unvollständigen Angaben müssen in der Selbstanzeige korrigiert bzw. ergänzt oder nachgeholt werden. Werden hier erneut fehlerhafte Angaben gemacht, ist die Selbstanzeige unwirksam. Können entscheidende Nachweise nicht erbracht werden, sollte der Steuerpflichtige besser zu seinen Ungunsten großzügig schätzen.

Fachkundige Unterstützung bei Selbstanzeige

Bei der Selbstanzeige steht viel auf dem Spiel, denn Steuerhinterziehung kann mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren sanktioniert werden. Theoretisch kann der Steuerpflichtige eine Selbstanzeige zwar selbst erstellen. Doch angesichts des Strafmaßes ist davon abzuraten, denn schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Daher ist es sinnvoll, fachkundige Rechtsanwälte hinzuzuziehen, die wissen, welche Angaben eine Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.

Bei einer erfolgreichen Selbstanzeige muss der Steuerpflichtige die säumigen Steuern zzgl. Zinsen nachzahlen. Zudem kann ein Sonderzuschlag fällig sein. Sind die Zahlungen erfolgt, muss der Steuerpflichtige keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. MTR Legal Rechtsanwälte berät im Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Unsere Rechtsanwälte verfügen über große Erfahrung bei der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung und behandeln Ihr Anliegen natürlich vertrauensvoll und mit der nötigen Diskretion.

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